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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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M die Ständeversammlung gerichtet ist, und ich frage die Kammer: ob fie hierin der Deputation beistimmt?— Ein stimmig Ja. Referent Abg. v. Geißler: Ich erwähne noch, daß eine mit dieser Petition gewiffermaaßen im Zusammenhangs stehende ebenfalls der Deputation zur Begutachtung überwiesen worden ist, nämlich die von Karl Ferdinand Höffer und 20Gen. zu Tannenberg und Geyer, gerichtet auf Maaßregeln zur Scho nung der Waldungen, Verhinderung von Ausrodungen und Anlegung von Culturen. Die Deputation, obgleich jedem eigentlichen Zwange und jeder Eigenthumsbeschränkung hier unter fremd, findet doch diesen Gegenstand wichtig und derBe- rathung der Kammer wohl werth, auch hat sie den Bericht des wegen bereits gefertigt; sie glaubt aber, da noch viele andere und dringendere Gegenstände vorliegen, denselben auf gelegenere Zeit verschieben zu müssen, und für jetzt von diesem Bortrage abzusehen, wenn es die Kammer genehmigt. Referent Abg. Poppe: Schließlich hat die Deputation noch einer Petition von mehrer» Forstgehülfen, Hermann Ludwig Blankmeister und Genossen, zu erwähnen, welche ihr zur Begutachtung zugewiesen worden ist. Die Petenten schildern das Drückende und Unangenehme ihrer jetzigen Sage, die sowohl in materieller, als moralischer Hin sicht eine sehr beklagenswerthe sei. Nachdem fie sich mehrere Jahre auf einem Reviere aufge halten, den Lehrcursus auf der Academie zu Lharand durchge macht, brächten sie es nur zu einem jährlichen Honorar von 30 bis höchstens 36 Thlr., müßten sich dabei den Namen Revier- vder Jägerburschen gefallen lassen und würden in den meisten Fällen in einer Art behandelt und beschäftigt, die gegen den eigentlichen Zweck ihrer Ausbildung auf Grund der gemachten Studien sei. Deshalb bäten sie dringend um Verwendung zur Verbesse rung ihrer Lage. Nach den der Deputation darüber gewordenen Mittheilun gen kann sie es nicht in Abrede stellen, daß die Klagen der Pe tenten nicht ungegründet sind und daß es unter diesen Verhält nissen kaum möglich sein dürfte, die gewiß wünschenswerthe Aus bildung theoretisch'und practisch tüchtiger Forstmänner zu er reichen, eine Aufgabe, die sich die hohe Staatsregierung stets mit vollem Rechte gestellt hat. Die Deputation sieht sich daher veranlaßt, der hohen Kam mer anzurathen: die betreffende Petition an die Staatsregierung abzu geben, um zu erwägen, wodurch die dcrmalige Lage der sogenannten Revier- oder Jägerburschen in etwas zu ver bessern sei. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Will die Kammer die Seite 196 des Berichts erwähnte Petition an die Staatsregierung abgeben? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Poppe: Position 2. Etat der Jagdnutzungen. Einnahme. 1) 10,700 Thlr. Loosung aus demBerkaufe des Wkld- prets, 2) 1,000 Canon für vererbte Jagden, 3) 5,000 Jagdpachtgelder, 4) 700 zufällige Einnahmen und Insgemein, 5) 17,400 Thlr. Betrag der vollen Einnahme. Ausgabe. 6) 2,000 Thlr. für erkauftes Wildpret bei derWild- pretsein-- und Berkaufsanstalt, 7) 900 Jagdgelder und Wildpretsdeputate, 8) 200 Wildpretsfütterungskosten, 9) 1,900 Wildschädenvergütungen, 10) 500 Wildpretstransportkosten, 11) 700 Jagdaufwand und Insgemein. 12) 6,200 Thlr. Betrag der Betriebskosten. Nach deren Abzug verbleibt: 13) 11,200 Bruttoeinkommen. Hiervon gehen ferner ab: 14) -2,400 Betrag der Administrationskosten. 15) 8,800 Thlr. Reinertrag. Gegen die Annahme im Budjet ist in dem jetzt zur Berathung vorliegenden die Einnahme um 1,300 Thlr. höher veranschlagt worden, und obschon der Ertrag der Einnahme unter 2 und 3 wegen erfolgter Jagdveräußerungen niedriger als zuletzt anzunehmen gewesen ist, so hat dagegen der Ertrag der Loosung aus dem verkauften Wildpret um 2,100 Thlr. höher angenommen werden können. Diese Mehreinnahme bedingt nun aber auch eine vermehrte Ausgabe, die jetzt um 750 Thlr. unter 6 größer als zuletzt verschrieben ist. Besonders aber macht sich bei der Ausgabe, diese Position betreffend, ein um 1,400 Thlr. erhöhtes Postulat für Wildschädenvergütung bemerkbar, was durch die gesetzlich ausgesprochene Entschädigung für die von Rehen verübten Schäden erklärlich wird. Nachstdem hat auch unter 11, den Jagdaufwand rc. betreffend, eine Mehrausgabe von 325 Thlr. durch gesteigerten Bedarf zugeschrieben werden müssen. Der Reinertrag dieser Position, welcher im Budjet 18ßA noch mit 10,000 Thlr. angenommen war, erscheint im jetzt vorliegenden nur mit 8,800 Thlr. , somit um 1,200 Thlr. geringer.
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