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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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den Versicherungen der Staatsregierung nicht überein, und ich kann daher nur den Wunsch gegen dieselbe wiederholen, daß sie doch ja Alles thun möge, um endlich diesen Klagen gerechte Abhülse zu verschaffen. Präsident Braun: Wünscht sonst Jemand das Wort? Der Abgeordnete v. Gablenz hat das Wort. Abg. v. Gablenz: Auf die Bemerkungen des Herrn Staatsministers und des Abgeordneten v. Thielau will ich mir nur einige Worte erlauben, in so weit ich sie noch vernom men. Wenn der Herr Staatsminister den Gegenstand der großen Steuerüberschüffe als einen untergeordneten um des willen bezeichnet, weil ja den Ständen das Recht zustehe, über die Art und Weise der Verwendung zu verfügen, so kann ich deshalb diesen Gegenstand keineswegs als untergeordnet be trachten. Denn meiner Ansicht nach haben die Kammern zwar alles dasjenige zu bewilligen, was in materieller und intel lektueller Beziehung zum Wohle des Landes und Volkes noth- wendig ist, und hierin nicht karg zu sein, aber auch dabei darauf zu sehen, daß nicht mehr für eine Finanzperiode verwilligt werde, als eben zu diesen Zwecken nöthig ist, damit das Geld in den Händen der Steuerpflichtigen bleibe und da wucherlich Zinsen trage, nicht aber todt oder unter viel geringern Zinsen in der Staatskasse sich aufhäufe; ich trenne in dieserBeziehung ein konstitutionelles Finanzsystem von einem absoluten. Ich kann mich sodann mit dem Abgeordneten v. Thielau nicht ver einigen, wenn er sagte, daß die Überschüsse bisher nur zu drin genden Bedürfnissen, nur zu solchen verwendet worden wären, die außerdem durch Steuern hätten aufgebracht werden müssen. Diese Ansicht theile ich nicht, und bemerke nur, daß z. B. jene Summen, die aus Eisenbahnen verwendet worden sind, deren Nutzen erst in der Zukunft sich bewahren wird, nicht hätten von den Steuerüberschüffen genommen werden sollen, sondern durch Anleihen, damit diejenigen, die später den Nutzen der Eisen bahnen haben werden, auch dazu beigetragen hätten, die ge machten Baucapitalien zu verzinsen und zu tilgen. — Weiter will ich zur Zeit bei dieser Position nicht auf diesen.Gegenstand eingehen, der anderwärts doch noch zur Sprache kommen wird. Abg. Joseph: Ich theile ganz die Bedenken, welche der Abgeordnete Rewitzer bei dieser Gelegenheit ausgesprochen hat. Was ist der Zweck der Voranschläge der Einnahmen? Ganz ge wiß kein anderer, als mit der höchstmöglichen Wahrscheinlichkeit diejenige Summe zu finden und zu bezeichnen, welche wirklich eingenommen werden wird. Hier kann natürlich nicht davon die Rede sein, daß sich ein Deficit, wie der Abgeordnete v. Thie lau meinte, in eine solcheRechnung mit einschleichen sollte. Eben so wenig aber darf auch ein Mehr der Einnahmen außer Rück sicht gelassen werden; denn würde absichtlich die Summe der Einnahme niedriger angegebrn, als sie allen Vorausberech nungen nach sein wird, so würde dies ein Verschweigen sein, was vielleicht finanziell, aber gewiß nicht aus andern und höhern Gründen sich rechtfertigen ließe. Diese Bedenken sind gewiß um so wichtiger, als, wenn Geld als Ueberschuß vorhanden ist, man dann viel eher geneigt sein wird, neue Ausgaben zu machen und die Zustimmung der Stände dazu zu verlangen, als es der Fall sein würde, wenn diese Ausgaben erst durch Steuererhe bung zu ermöglichen wären. In so fern liegt ein großer Unter schied zwischen den Steuerüberschüssen und denjenigen Sum men, die erst von Steurrüberschüffen eingezogen werden sollen. Ich glaube aber, daß bei dieser Position nicht die Gelegenheit sei, sich weiter darüber auszusprechen. Ich erwarte vielmehr, daß bei der Position über die Grund- und Gewerbsteuer dann sich einer oder der andere Abgeordnete finden werde, welcher be antragen wird, daß ein theilweiser Erlaß eintrete, wenn sich fin den sollte, daß die Ueberschüsse wieder bedeutend und denen der früher» Perioden ähnlich sind. Leid hat es mir hierbei gethan, daß ein Abgeordneter das Beispiel von Baiern angezvgen hat, da doch Baiern durch seine Caffenüberschüsse und derenVerwen- dung gerade eine sehr traurige Berühmtheit erlangt hat, und ich nicht wünschen kann, daß man bei Ueberschüffen maaßnehmend aufBaiem blicke. Die vomMinisteriUm angegebenen Gründe für die Ueberschüsseaber finde ich auch um deswillen nichtausrer- chend, weilsie wohl einAnsammeln bis zu einergewissenHöhe, aber nicht ein Ansammeln bis zu einer so bedeutenden Höhe rechtfertigen, wie bisher zum Vorschein gekommen ist. Die außerordentlichen Ausgaben, welche eintreten können, ohne sich in so weit vorherschen zu lassen, daß die ständische Bewilligung zuvor eingsholt werden könne, so bedeutend sind diese gewiß nicht, daß sie mehrere Hunderttausende plötzlich'erforderten und, wie früher z. B. der Fall gewesen ist, eine Million als Ueber- schuß in der Staatscasse rechtfertigen. Ich werde diese Angele genheit verlassen, und ich erwarte, ob sie später wieder bei der Position über Grund- und Gewerbsteuer zum Vorschein kommen wird, und mich zu den andern Positionen wenden, welche bei dem Etat der Jagdnutzung angeführt sind. Unter Nr. 9 werden IWVTHlr. alsWildschädenvergütungrnmiterwähnt. Sie werden glauben, daß ich eher vielleicht eine größere Summe wünsche. Es ist dies aber nicht der Fall. Ich will eher weniger Vergü tungen, weil dann weniger Wildschäden, und bitte für jetzt nur, mir darüber Auskunft zu ertheilen, ob unter dieser Summe auch solche Entschädigungen mit begriffen sind, welche im Falle eines zugroßen Wildstandes zu zahlen sind? Ich glaube, daß, wenn in Folge eines zu großen Wildstandes Wildschädenvergütungen zu leisten sind, der Staat zwar unmittelbar die Verbindlichkeit dazu habe, aber den Regreß an diejenigen Forstbeamten zu neh men hat, durch deren Schuld der Wildstand so weit herangekom men war. Wenn Förster den Wildstand so sehr anwachsen las sen, so sind sie verbunden, auch die hieraus erwachsenden Wild schäden zu vergüten. Würde also das richtige Maaß und Ziel rächt eingehalten werden, so ist von den schuldigen Beamten der Wildschaden;« übertragen, und insoweit nicht von der Einnahme abzurechnen. Ich finde aber auch eine Summe von 200 Thlr. , für Wildpretfütterungskosten. Ist diese Summe auch klein, so ist sie doch von einer solchen Eigenthümlichkeit, daß ich dazu nicht schweigen darf. Sie haben schon viele Klagen gehört, welche über dis Jagdausübung erhoben und theilweise als begründet
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