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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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trag des geehrten Abgeordneten ist zwar ziemlich schuldlos, denn es soll die Staatsregierung diese Fragen nm erwägen. Sie find aber sämmtlich schon vor einigen Jahren sorgfältig erwogen, auch ist hierüber in dieser Kammer viel gesprochen worden. Nun weiß ich in der Lhat nicht, wohin das führen soll, wenn die Re gierung sich abermals mit dieser Sache beschäftigen muß; ja es ist zu vermuthen, daß sie gegenwärtig nicht eine and'ere Ent schließung abgeben und zu einer andern gelangen wird, als früher; es müßte denn urplötzlich eine Reorganisation im Justiz wesen in's Leben treten, wozu, wenn auch die Trennung der Justiz von der Verwaltung in der niedem Instanz erfolgen soll, nothwendig erforderlich wäre, daß die Patrimonialgerichtsbar keit aufgehoben würde. Abg. Klien: Den einen Antrag des geehrten Abgeord neten V.Schaffrath habe ich gestern inderHauptsacheunterstützt; einmal, weil ich glaube,daß es unschuldig sei, wenn man der hohen Staatsregierung solche Anträge zu weiterer Erwägung anheim gebe. Dagegen habe ich das andere Mal den letzten Antrag we gen Vorlegung eines Orgamsatkonsplancs nicht unterstützt; denn wenn der geehrte Abgeordnete zunächst darauf ««getragen hat, daß die Staatsregierung seine Anträge erwägen und der Ständeversammlung darüber Mittheilung machen soll, so glaube ich, daß erstere mit dieser Mittheilung nicht auch gleichzeitig einen Organisationsplan vorlegen könne, weil die Ständever sammlung erst über die Mittheilung über die einzelnen An träge sich zu erklären hat. Ich habe mich aber auch in der Hauptsache für den Antrag mit Ausschluß des letzten ausge sprochen, weil die Fragen in materieller Rücksicht wichtig sind, wie schon heute und gestern die gefallenen Aeußerungen an die Hand geben. In formeller Beziehung würde man an den ge jammten Anträgen die Ausstellung zu machen haben, daß sie, da sie ganz abgeschlossen sind, vomBudjet getrennt und an eine Deputation verwiesen werden müßten. Indessen gehe ich auch davon ab; ich glaube, daß man Anträge direct der Staatsregie rung zur Erwägung anheimgeben könne. Sie mögen aber an eine Deputation verwiesen werden oder unmittelbar an die hohe Staatsregierung gelangen, so würde doch wohl von beiden Seiten die Resolution dieselbe sein, nämlich daß dem Anträge zur Zeit nicht stattgegeben werden könne. Wir gehen jetzt der Gerichtsorgamsation entgegen, bei welcher die Frage unter andern, ob die Trennung der Justiz von der Verwaltung statt haben soll, doch nicht unberührt bleiben kann, wo also die hohe Staatsregierung an sich schon das Alles erwägen muß. Wir können uns ferner, was die Kreisdirectionen betrifft, nicht ver hehlen, daß auch die Klagen über die äußern Verhältnisse der evangelischen Kirche nicht ohne Einfluß bleiben können, so «eit sie auf die Kirchen- und Schulräthe sich beziehen, und es wird sich wenigstens die Organisation jeder einzelnen Kreisdirection dann anders gestalten. In allen diesen Beziehungen motivire ich meine Abstimmung dahin, daß ich mich für die ersten An träge erkläre und nm gegen den letzten stimme, nämlich in Be ziehung auf einen vorzulegenden Organisationsplan. Staatsminister v. Falkenstein: Ich habe bereits gestern Gelegenheit genommen, mich im Allgemeinen über den Antrag des geehrten Herrn v. Schaffrath auszusprechen, und nehme jetzt Veranlassung, in Beziehung auf einige der gefallenen Aeu- ßerungen noch etwas näher einzugehen, indem ich besonders da mit beginne, daß einer der geehrten Herren bemerkte, ich habe gestern erklärt, es könne dem Anträge überhaupt keine Folge gegeben werden. Ich glaube kaum, daß ich auf diese Weise mich ausgedrückt habe; ich habe vielmehr nur die Absicht gehabt, be merklich zu machen, daß es mir nicht an der Zeit scheine, einem solchen Anträge jetzt Folge zu geben, und zwar aus den Grün den, die ich schon gestern in der Allgemeinheit erwähnte. Ich muß auch heute das wiederholen, daß es in der Lhat dem Mini sterium, wie die geehrte Kammer selbst ermessen wird, nicht ge rade erfreulich sein kann, daß an jedem Landtage die Frage über das Fortbestehen der Kreisdirectionen und Amtshauptmannschaf ten, mithin gerade der dem Ministerium zunächst untergebenen Mittclverwaltungsbehörden, austaucht, und daß nur gar zu leicht die Folge solcher Diskussionen die sein könnte, daß dadurch der Muth dieser Behörden in Erfüllung ihrer Pflicht, so wie die Liebe zu ihrem Berufe gelähmt werden könnte, obwohl ich nicht bezweifle, daß diese Behörden selbst so viel Kraft, Werufseifer und Einsicht haben werden, durch dergleichen Anträge sich in treuer Eifüllung ihres schweren Berufs nicht irren zu lassen; möglicherweise könnte aber auch das Vertrauen des Volks zu den Behörden geschwächt werden. Es würde das Eine wie das Andere dem Interesse der geehrten Kammer so wenig,'als dem des Ministeriums entsprechen, und deshalb erwähnte ich bereits gestern und wiederhole es heute, daß es mir in dieser Be ziehung leid thut, daß auch jetzt, wo Seiten des Ministeriums irgend eine Veranlassung durch em größeres Postulat bei den Kreisdirectionen oder Amtshauptmannschasten nicht gegeben worden ist, die Sache dennoch zur Sprache gebracht worden ist. Ich bin also weit entfernt, zu sagen, es sei die Sache nicht von der Wichtigkeit, daß sie überhaupt Erwägung verdiente, nachdem einmal ein Antrag wieder zur Sprache gebracht worden ist. Vorzugsweise habe ich mich darauf zu beziehen, was schon von mehrern geehrten Rednern bemerkt worden ist, daß diese Ange legenheit insbesondere bei dem Landtage 18Z-K zur Sprache ge kommen und von der Regierung das Resultat derjenigen Erwä gungen den Ständen vorgelegt worden ist, die in Folge früherer Anträge angestellt werden mußten. Die Erwägungen sind da mals insbesondere der geehrten Deputation mitgetheilt worden, in der Kammer erwogen worden, und alle die Möglichkeiten, die vorhanden waren, um eine Reorganisation herbeizuführen, sind damals speciell in Frage gekommen. Sie reducirten sich vorzugsweise darauf, daß man zwar die Ueberzeugung auch in der Kammer theilte, es müßten dergleichen Mittelbehörden be stehen, aber immer wieder darauf zurückkam, daß es weniger zweckmäßig sei, eine Vereinigung der Amtshauptmannschasten und Kreisdirectionen stattsinden zu lassen. Man hat damals die Möglichkeit hervorgehoben, die Amtshauptmannschasten in die Kreisdirectionen gänzlich aufzunehmen, so daß von den Kreis-
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