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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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auch hier anerkannt worden find, uyd wie sehr muß es mich nun überraschen, wenn ich noch dazu eine Position sür Fütte rung des Wildes auf dem Einnahmebudjkt in Ansatz finde. Wenn die Natur nicht selbst den Lhieren das Futter gewährt, was sie zu ihrer Fortdauer nöthig haben, so find sie niederzuschie ßen, denn sonst ist den Verhältnissen nach ein übertriebener Wildstand vorhanden. Eine Fütterung des Wildes kann mir auch in anderer Weise nicht als gerechtfertigt erscheinen. Das Wild kostet ohnedies dem Lande genug. Wenn Sie dies, meine Herren, näher nachrechnen wollen, so würden Sie finden, daß ziemlich bedeutende Summen schon vom Lande an Naturalabga ben für das Wild contribuirt werden müssen. Wenn Sie in manchen Jahrgängen das Getreide berechnen wollten, das Kraut, die Oelsaat, wenn Sie die Bäume in Holzungen hinzufügen, welche durch das Wild öerdorben werden, wenn Sie die Baum schulen, welche durch dasselbe zernagt werden, mit abschätzen, so werden Sie finden, daß eine bedeutende Werthssumme heraus kommt, die das Land jährlich dem Wilde zahlen muß. Wenn Sie sich aber daran erinnern, daß selbst in manchen der ärmern, besonders Gebirgsgegenden unsers Vaterlandes Klagen darüber laut werden, Klagen, die schon manchmal zu Ihnen gedrungen find, daß dort selbst die Menschen nicht genug zu essen haben und Hunger leiden müssen, so könnte es mir kaum auch nur verant wortlich scheinen, wenn noch Lafelgelder für das Wild in unserm Budjet ausgeworfen werden sollten. Während in gewissen Gegenden des Vaterlandes zu mancher Zeit Menschen hungern, sollen wir für Speisung des Wildes besorgt sein? — Es ist bei diesem Ansätze noch einer nicht unbedeutenden Summe mit gedacht worden als Erlös von verkauften Jagdgerechtsamen und als Canon für ererbte Jagden. Durchs diese Verkaufe und Vererbungen von Jagden Seiten des Fiscus an,Privatleute lei den die Jagdverpflichteten ungemein. Dem Fiscus gegenüber befinden sich die Jagdpflichtigen noch unendlich besser, als ein zelnen Privatmännern; denn bei dem Fiscus kann man immer darauf rechnen, daß man ohne noch größereZSchwierigkeiten, als einmal die gesetzlichen Bestimmungen mit sich bringen, Entschä digung erhält, und eben so kann man von Seiten des Fiscus auf Mäßigung und Billigkeit noch weit eher rechnen in Hinsicht der Ausübung des Jagdrechts, als bei den kleinen Jagdtyrannen. Ich kann daher nicht wünschen, daß die fiskalischen Jagden noch weiter verkauft oder an Einzelne vererbt werden. Allerdings würde es etwas ganz Anderes sein, wenn der Fiscus sich ent schließen könnte, diese Jagden, wenn sie ferner verkauft oder ver erbt werden sollen, an die Jagdleidenden zu veräußern oder zu vererben, wobei allerdings die polizeilichen Bedingungen er füllt werden müßten, welche dabei notwendigerweise zu berück sichtigen sind, wenn eine große Anzahl von Individuen ein sol ches Recht übernimmt. Es würde dadurch schon gewiffermaa- ßen ein Anfang zur Ablösung der Jagd gemacht werden, und auf eine Weise, die dem Staate nicht nachtheilig werden kann; denn dem Staate kann es gleich sein, ob das, was die Jagd werth ist, von Einzelnen gewährt wird oder von Mehrern. In dieser Hin sicht möchte ich allerdings den Wunsch aussprechen, daß den Ver ¬ äußerungen und Vererbungen der Jagden kein größerer Fort schritt gegeben werden möchte, wenn er nicht an die Jagdleiden- )en selbst bewirkt werden kann. Nach diesem bitte ich den Herrn Präsidenten, auf die Position 8, die 200 Khlr. Wildpretsfütte- rungskosten betreffend, bei der Abstimmung eine besondere Frage zu stellen. Abg, Clauß: Ueber die vorliegende Position zu sprechen, will ich, wie es vor mir schon geschehen, andern geehrten Mit gliedern überlass en. Ich habe um das Wort gebeten hinsichtlich der wichtigen Episode, die eingeflochten worden ist. Es ist in der sächsischen konstitutionellen Ständeversammlung einmal, ja zwei mal inFrage gewesen, eine vierjährige Finanzperiode bei dem Budjet als Ausnahme gutzuheißen. Bei einer andern konsti tutionellen Gewalt unsers Staats fand dieser Vorschlag Anklang, um eine provisorische Bewilligung zu vermeiden. Ich habe mich wiederholt und entschieden dagegen erklärt, wie auch die zweite Kammer in ihrer Majorität, weil ich das Bewilligungsrecht als ein sehr werthvolles ansehe, welches man auch ausnahmsweise nicht schmälern lassen darf. In einer konstitutionellen Kammer muß man die Bewilligungsperiode möglichst kurz wünschen und nicht um Ein Jahr eine dreijährige verlängern lassen. Ich habe aber auch früher mich in einer ähnlichen Weise geäußert, wie mehrere geehrte Abgeordnete heute, nämlich dahin, daß Wan den Aufwand und dieAusgaben des Staats gehörig bilanciren müsse, daß man nicht zu viel, nicht über den Ausgabeetat bewilligen dürfe. Auch in der ersten und zweiten Finanzperiode hatten namentlich die indirekten Abgaben unerwartete Ueberschüsse ge währt und die Gesammtausgaben für den Staat blieben ziemlich sich gleich. Man hatte folglich damals bei den betreffenden Landtagen triftigen Grund, zu wünschen, daß Debet und Credit bei den Staatseinnahmen und Ausgaben bei der Bewilligung möglichst gleichgestellt werde. Aber wir befinden uns jetzt in Bezug auf die begonnene Finanzperiode in einer andern Lage. Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen, daß eine sehr. bedeutende und nicht bei dem Voranschläge eingerechnete Aus gabe allein dadurch inFrage kommen würde, wenn dieCrimmal- gerichtsbarkeit eine andere Organisation erhalten sollte. Zu die sem Aufwande, meine Herren, haben wir in dieser Kammer ein stimmig die Veranlassung gegeben. Außerdem sind die Eisen bahnen erwähnt worden, und es ist nach meiner Ueberzeugung nicht zu berechnen, ob nicht unvorhergesehene Ausgaben auch in dieser Hinsicht die Staatskasse in Anspruch nehmen dürf ten, wenn auch nur vorübergehend. Das ist für mich Grund genug, um dem muthmaaßlichen U'eberschuß, welcher aris dieser Finanzperiode sich ebenfalls ergeben dürfte, nicht entgegenzu treten. Demungeachtet würde ich das ganz gewiß thun, wenn in unserer Kammer ähnliche Verlegenheiten vorgekommen wären, wie in einem andern konstitutionellen deutschen Staate, der na mentlich bezeichnet worden ist, wo man mit den Ersparnissen und Ueberschüssen zu gebahren sich anmaßte, wie es dem konstitu tionellen Prinripe zuwiderläuft. Glücklicherweise haben wir in Sachsen eine solche Erfahrung nicht zu beklagen, und daher be ruhige ich mich für diese Finanzperiode — um so mehr unter ob-
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