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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Waltenden Umständen -— mit dem Voranschläge, der uns vor liegt, wenn auch Ersparnisse und Urberschüsse hoffentlich erwach sen und jetzt nicht bezweifelt werden können. Abg. Georgi (aus Mylau): Meine Herren, unsere Zeit ist sehr kostbar, und da sich noch Gelegenheit finden wird, über das System der Aufstellung des Budjets und die Bildung der Verwaltungsüberschüsse zu sprechen, so übergehe ich zur Zeit die Rede des Abgeordneten v. Gablenz,' gegen welche sich allerdings Manches sagen ließe. Nur auf eine Aeußerung des Abgeordne ten Joseph muß ich ein Wort erwidern. Ich habe gesagt, daß, so viel mir bekannt, in allen konstitutionellen deutschen Staaten, die Voranschläge auf eine Weise aufgestellt werden, daß sich Überschüsse dabei ergeben. Ich habe dabei allerdings Baiern citirt, weil das derjenige Staat ist, bei dem jenes System in der ausgedehntesten Maaße stattsindet. Ich habe aber ausdrücklich dabei bemerkt, daß ich es in dieser Ausdehnung nicht bevorwor- ten könnte. Ich glaube, es läßt sich meiner Aeußerung deshalb ein Vorwurf nicht machen; ich hätte eben so gut Baden oder Württemberg citiren können, wo dasselbe System, wenn auch in weniger ausgedehnter Weise, Anwendung findet. Abg. Müller (ausTaura): Wie groß der Schaden des Wildes im ganzen Lande sein mag, läßt sich kaum ermessen, da wir hier allein 1900 Khaler Wildschädenvergütungen und 200 Thaler Fütterungskosten alljährlich für das in Staatswal dungen und Staatsforsten sich aufhaltende Wild bezahlen. Und dennoch findet keine Entschädigung hinsichtlich der Holzschäden und auch nicht der von Hasen angerichteten statt, obgleich letzterer, nämlich der Schaden auf den Feldern und in den Gärten, durch die Hasen sehr groß und bedeutend ist. Es giebt Gegenden, wo man fast keinen Obstbaum mehr aufbringt. Ich kann Ihnen Bauern nennen, wo ein einziger in dem verflossenen Jahre 2 Schock sechsjährigeObstbäumeeingebüßt hat, blos durch das Ab beißen der Kronen durch die Hasen während des großen Schnees im vergangenen Winter, und dennoch hat man bei der Einführung des neuen Grundsteuersystems keine Rücksicht darauf genommen. Ich werde mir daher erlauben, wenn wir nicht ein Gesetz bekom men, daß aller und jeder, auch der von den Hasen, als auch der an den Hölzern durch die Jagd und von dem Wilde angerichtetr Schaden vergütet wird, den Antrag zu stellen: „Die hohe Kammer wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer beschließen: daß jeder Jagdberechtigte für Ausübung der Jagd auf fremdem Grund und Bo den verbunden ist, außer der Wildschädenvergü- tung auch noch die den Jagdleidenden treffende Grundsteuer zur Hälfte zu entrichten." Präsident Braun: Die Kammer hat den Antrag des Ab geordneten Müller vernommen, und ich frage dieselbe: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Er wird nichtunterstützt. Abg. v. Thielau: Ich wollte mir nur zwei Worte auf einige Aeußerungen des Abgeordneten Joseph erlauben, ohne mich auf weitere Details einzulaffen, die, wie schon ein früherer Redner bemerkte, bei einer andern Gelegenheit ihren Platz finden werden. Ich muß bemerken, daß, wenn er die Meinung aus ¬ sprach, daß die Voranschläge nur nach der größten Wahrschein lichkeit aufgestellt werden sollen, das Ministerium seinen Wunsch vollständig erfüllt hat. Denn man muß wissen und in Betracht ziehen, bei welcher Position der Voranschlag überschritten wer den könnte. Es ist das nur bei denen der Fall, bei welchen eine Unsicherheit stattsindet, und das ist bei den Zöllen und bei den in direkten Abgaben. Bei diesen allein kann man eine Ueberschrei- Lung und Erhöhung noch herleiten, und wäre dies nicht der Fall, so würde man berechtigt sein, gegen das Finanzministerium we gen zu sehr erhöhter Ansätze aufzutreten. Es sucht aber Aus hülfe in den etwaigen Ueberschüssen bei denZöllen und indirekten Abgaben. Wenn derselbe Abgeordnete sich gegen den Aufwand von 200 Thalern für Wildpretfütterungskosten erklärt, so muß ich bemerken, daß sie aufgewendet werden, um nicht mehr Wild schäden, die durch das Wildpret veranlaßt werden, vergüten zu müssen. Nun, meine Herren, handelt es sich bei dieser Frage blos darum, wollen Sie den Antrag stellen, daß das ganze Wild im Lande, also namentlich der in Frage kommende Rehstand, nicht mehr existire, d. h. vollständig ausgerottet werde, dann kön nen Sie erlangen, was der letzte Sprecher wünscht. Nur dieser Antrag kann zum Ziele führen; denn Sie mögen die Jagd in den Händen derer lassen, die sie besitzen, oder an Andere abtreten, Wildschäden werden immer stattsinden. Es wird nur einiger Unterschied cxistiren Seiten derjenigen, die darüber klagen uyd die dieselben zu bezahlen haben, und etwas mehr Jagdstreite und Zwietracht entstehen, als zeither; die Forderung von 200 Tha lern Wildpretfütterungskosten kann daher nur zum Nachtheile der Unterthanen abgeschlagen werden, die dann größere Nach theile von dem Wilde erleiden werden; denn wenn das Wild im Winter verhungern will, so macht es auf dem Felde und im jun gen Holze den größten Schaden. - Staatsminister v. Zeschau: Es ist in einer Aeußerung des Herrn Abgeordneten Joseph bemerkt worden, man könne nicht übersehen, in wie weit dieseWildschädenvergütung, die im Etat sich befindet, deshalb zu gewähren seinl würde,' weil ein übermäßiger Wildstand Vorhand en gewesen sei. Das kann allerdings nicht unterschieden werden und das liegt in der Aus dehnung des Gesetzes vom Jahre 1840, weil Rehschäden durch gängig vergütet werden, ohne Unterschied, ob es Folge eines übermäßigen Wildstandes ist, oder nicht. Was die Position von 200 Thalern Wildpretfütterungskosten betrifft, so ist sie in der Thal sehr unerheblich, und es geht schon daraus hervor, daß nur in dringenden Fällen ein derartiger Aufwand gemacht wird, und daß dies namentlich nur im Winter geschieht, wo es dem Wilde an Nahrung fehlt und wo es barbarisch sein würde, wollte man das Wild verenden lassen. Die Summe, die für verkauftes Wildpret in Ansatz gebracht worden ist, beweist gerade das Ge- gentheil von dem, was man daraus folgern will. Sie beweist eben, daß auf fiskalischen Jagdrevieren der Wildstand in den meisten Revieren des Landes unbedeutend ist; denn wollte man dir frühem Erträge mit den jetzigen vergleichen, so würde man zu der Ueberzeugung gelangen, daß die Verminderung des Wil-
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