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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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des sehr bedeutend ist, da die Flächen, auf welchen der Fiscus das Jagdrecht ausübt, sehr bedeutend sind. Abg. Jo sep h: Ich hätte.nicht geglaubt, daß es so leicht Möglich wäre, „das ganze Wild dadurch zu vernichten," wenn mim jährlich nicht die 200Lhlr. Fütterungskosten daran wendet. Dies behauptete der Abgeordnete v. Thielau, indem er als Folge der Verweigerung dieser 200 Lhlr. das Aufhören des Wildes pnd des Rehstandrs insbesondere bezeichnete. Es würde in ge wisser Hinsicht eine nicht unerfreuliche Aussicht sein, wenn auf so wohlfeile und schnelle Weise den Klagen über die Wildschäden und Jagdrechtmißbräuche ein Ende gemacht werden könnte. Allein für jetzt ist hiervon gar nicht die Rede. Wmn aber die 200 Lhlx. auf der andern Seite den Zweck haben sollen, wie -er Abgeordnete v- Thielau meinte, den Jagdleidenden zumVortheil und Nutzen zu gereichen und die Wildschäden zu vermindern, so verweise ich auf die Position 9, welche beweist, daß trotz dieser 200 Lhlr. Wildschäden im Lande genug vorkommen, ja daß sie sich verwehrt haben. Ich habe mich aber nicht direct gegen diese 1900 Lhlr. ausgesprochen, sondern blos gegen den darin viel leicht mit begriffenen Theil der Wildschädenvergütung, welche in Folge eines zu großen Wildstandes veranlaßt worden ist. Da es ganz in der Macht der Verwaltung liegt, den übermäßigen Wildstand zu verhindern, und, wo er besteht, zu beseitigen, so kannsie auch vor Schädenansprüchen sich sichern und solche Aus gaben vermeiden. Auch die 200 Lhlr. könnten sehr leicht erspart . werden, wenn so viel Wild mehr niedergeschvffen würde, als dies Futterungskosten verursacht. — Da ich einmal das Wort Habe, so erlaube ich mir noch in Bezug auf dir Position 3, die Zagdpachtgelder betreffend, eines schon früher in der Kammer Laut gewordenen Umstandes, ich glaube in Folge der Bevorwor tung einerPetition durch den Abgeordneten Scholze, zu gedenken, nämlich, daß selbst Förster Jagden vom Staate in Pacht neh men, oder erhalten. Ich glaube, daß hierdurch, vermöge der den Förstern innewohnenden Neigung, das Wild zu hegenund zu pflegen, den Jagdleidenden ein größerer Nachtheil in Vergleich mit derVerpachtung an Andere erwächst, aber auch, daß es über haupt unstatthaft ist, an Forstbeamte zu verpachten, weil diese ihre ganze Zeit dem Staate schuldig sind, und nicht ihre Zeit auf Privatpachtungen verwenden dürfen. Auch wird die Con- trole sehr erschwert und verwirrt, wenn dieFörster noch Wild auf eigne Faust und Rechnung auf erpachteten Revieren schießen und verkaufen dürfen. Präsident Braun: Ich kann wohl die Debatte für ge schlossen annehmrn und dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent Abg. Poppe: Wie ich mich schon vorhin be müht habe, zu zeigen, daß der Reinertrag dieser Position der Staatsnutzungen in jedem Budjet immer mehr in Abnahme gewesen, so stellte es sich auch diesmal wieder heraus, was der Rechenschaftsbericht an die Hand giebt. Es ist sonach von der hohen Staatsregirrung dem entsprochen worden, was sich vielleicht nicht mit Unrecht über das Jagdwesen im Allgemei nen sagen läßt. Ich habe in dieser Beziehung nicht nöthig, das Gutachten der. Deputation weiter zu vertheidigen, zu mal da dies bereits von einzelnen Deputationsmitgliedrrn ge schehen ist, und nur in Bezug auf dieBemerkung des Abgeord neten Joseph, die Wildpretfütterungskosten betreffend, will ich bemerken, daß noch in der Finanzpcriode 18ZZ diese Kosten mit 400 Lhlr., jetzt sonach nur mit der Hälfte aufgeführt sind. Dadurch wird sich zum LH eil das erledigen, was darüber zu be merken wäre. Da aber heute die Frage wieder in Anregung gekommen ist, wie es überhaupt mit dem Systeme, die Ein nahmen des Staats betreffend, zu halten sei, so will ich mir er lauben, bei dieser Gelegenheit zu bemerken, daß, gleich wie es die letzte Standeversammlung gutgeheißen hat, sich die Depu tation auch diesmal veranlaßt sah, der geehrten Kammer die Annahme der einzelnen Positionen in -er vorgeschlagenen Weise zu empfehlen, weil jedenfalls mit Sicherheit anzunehmen ist, daß bei vielen Positionen keine zu wesentliche Veränderung eintrrten dürfe. Bei den Positionen aber, wo eine nicht um bedeutende Mehreinnahme zu erwarten steht, ist die Natur der selben gewiß von der Art, daß wohl Niemand unter uns und somit auch nicht die Deputation mit ziemlicher Gewißheit sagen kann, in welcher Höhe sich dies Herausstellen werde. So lange die hohe Staatöregierung, und das ist mit Sicherheit auch ferner zu erwarten, die Ueberschüffe, die sich bilden, der Ver wendung der Ständeversammlung späterhin anheimgiebt, kann daraus kein Nachtheil entstehen, daß sich Ueberschüffe bilden, wie sie von einzelnen Abgeordneten als nicht dem Willen der Kammer gemäß gerügt worden sind. Ich hielt es für meine Pflicht, diese meine Ansicht, welche die Deputation theitt, hier zu erwähnen, um bei einer spätem Diskussion wenigstens für meine Person nicht wieder darauf zurückkommen zu dürfen^ Präsident Braun: Die Deputation berechnet die volle Einnahme der Jagdnutzung auf Seite 196 des Berichts zu 17,400 Lhlr.; von diesem Betrage der vollen Einnahme aber gehen die auf Seite 197 des Berichts erwähnten Posten unter 6—11 ab, und unter diesen Posten ist namentlich eine Summe von 200 Lhlr. 8vb 8 Wildpretfütterungskosten in Abzug ge bracht. Ich habe zunächst nach dem Wunsche des Abgeord neten Joseph zu fragen: ob die Kammer diesen Abzug unter 8 Seite 197 des Berichts« genehmige? Abg. v. Kh ielau: Es scheint, als ob über jede einzelne Post abgestimmt werden müsse, da der Abgeordnete Joseph seinen Wunsch dahin aussprach. Präsident Braun: Der Abgeordnete Joseph hat nm gewünscht, daß über diese Post einzeln abgestimmt werde. Abg. v. K h ielau: Dann muß ich wünschen, daß nach dem Gutachten der Deputation abgestimmt werde, ob diese Position besonders bewilligt werden solle. Präsident Braun: Ich habe die Frage, dem Anträge des Abgeordneten Joseph gemäß, auf die 200 Lhaler gestellt. Es ist nämlich in dieser Beziehung die Deputation und die hohe Staatsregirrung eins. Die Deputation hat sich für diesen Ab zug ausgesprochen. Ein Antrag ist zwar nicht erfolgt, allein eS
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