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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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zustellen hat. Ich bemerke auch, daß der Antrag auch denjeni gen Ansichten entgegensteht, welche bisher in dieser Beziehung von der geehrten Kammer ausgesprochen worden sind. Es ist Nämlich die Ansicht aufgestellt worden, es sei zweckmäßig, vonden Kammergütern nur diejenigen zu veräußern, welche von sehr ge ringem Umfange sind und wo also anzunehmen sist, daß sie im Besitze des Staates wahrscheinlich nur einen geringen Ertrag -ringen. Dieses ist geschehen; es ist die Mehrzahl dieser klei- mern Kammergüter bereits veräußert worden, und ich füge gleich Hinzu, daß, wenn das Kammergut Gorbitz mit dem Vorwerke Wennerich nicht veräußert worden ist, wozu die ständische Ermäch tigung allerdings vorliegt, dies aus demGrundeünterlassenwor- -en ist, weil das Pachtgeld erhöht wurde und mit dem Werthe -es Gutes in Werhältniß zu stehen schien. Die Regierung hat aber geglaubt, mit der Veräußerung größerer Besitzungen einhal len zu müssen, weil es doch nicht rathsam sein möchte, wenn der Staat sich jedes Grundbesitzes entschlägt, und weil in der That -ie Zahl derjenigen größer» Kammergüter, die wir noch besitzen, sehr gering ist, wenigstens im Berhältniß aller übrigen deutschen Staaten. Ich füge auch noch hinzu, daß sich selbst unter den vorhandenen, in der Uebersicht S. 200 angegebenen Besitzungen «inige befinden, zu deren Veräußerungen bereits die ständische Er mächtigung ausgesprochen ist und von welcher cintretenden Falls Gebrauch gemacht werden »wird, nämlich sämmtliche Mühlen, welchem der Nähe von Dresden sind; es Has sich bis jetzt aber Trine angemessene Gelegenheit gefunden, sie zu veräußern. Was -en zweiten Antrag anbelangt, diejenigen zwei Kammergüter, die unter Administration stehen, zu verpachten, so ist der Kammer bekannt, aus welchem Grunde hier die Administration stattfindet; <s sind nämlich die beiden Kammergüter, wo sich die Stamm schäfereien befinden. Einverstanden bin ich, daß es für den Staat nichtrathsamist, solcheAdministrationen auszudehnen; hier ist aber ein besonderer Grund vorhanden, und ich füge hinzu, daß neulich sogar die Frage entstanden ist, ob eines von diesen Gütern Nicht dazu zu verwenden sei, um eine Ackerbauschule zu errichten. Es unterliegt.diese Frage weiterer Erörterung und wird seiner Zeit Gegenstand einer besondern Mittheilung sein. Ferner ist -er Antrag gestellt worden, es möchte, wenn die jetzt bestehenden -Pachte abliefen, die Verpachtung öffentlich erfolgen. Das Mi nisterium ist mit dieserAnsichtvvllkommeneinverstanden, befolgt sie auch in der Regel, aber es kommen allerdings auch Fälle vor, wo es rathsam erscheint, dies nicht zu thun. Wenn der alte Pachter sich auf Grund ganz speciell aufzunehmender Anschläge zu einer angemessenen Erhöhung des Pachtgeldes versteht, findet es häufig statt, daß mit ihm eine Prolongation des Pachtes ab geschlossen wird, und ich möchte auch alle die Herren fragen, die größere Güter besitzen und bewirthschaften, ob sie es nicht in vie len Fällen werden rathsam finden, ein derartiges Abkommen mit dem Pachter, der es längere Zeit schon ist , zu treffen. Ich er innere nur an die großen Schwierigkeiten, die sich häufig bei sol chen Pachtübernahmen Herausstellen, an die Summen, welche für das Superinventarium zu zahlen sind, so daß es in vielen Fällen gewiß rathsam erscheint, eine Fortsetzung des Pachtes eintreten zu lassen. ^Das Ministerium thut dies nicht gern, weil ihm ehre öffentliche Verpachtung angenehmer ist; aber es dürste wohl im Allgemeinen wünschenswerth sein, daß es wieder dahin kommen möchte, daß sich gewisse Pachterfamilien im Lande erhielten, die diesen Zweig als fortgesetzten Erwerbszweig betrachten. Die übertriebenen Steigerungen der Pachte zu andern Zeiten haben dahin geführt, daß es wenige derartige Familien im Lande noch giebt; aber daß dieVerpachter sich besser befinden, wenn sie einen Pachter für längere Zeit haben, als wenn sie nach acht oder zehn Jahren wieder einen andern annehmen, ist wohl außer Zweifel. AufdieAeußerunghinstchtlichdesKammergutsHohnsteinbemerke ich nur, daß die Verpachtung auf Grund sorgfältiger Anschläge stattfand. Kann übrigens derjenige, welcher dem geehrten Ab geordneten Joseph diese Mittheilung gemacht hat, uns im Jahre 1851 einen Pachter zuweisen, der 4000 Thlr. giebt, so wird das Finanzministerium mit vielem Vergnügen darauf eingehen. Abg. Rittner: Ich habe den Antrag des Abgeordneten v. Gablcnz mit voller Ueberzeugung unterstützt, weil ich ihn in allen Beziehungen zweckmäßig finde. Was dagegen den dar auf folgenden Wunsch eines andern geehrten Abgeordneten an langt, daß bei der Einschätzung der Kammergütrr ein anderes Bonitirungssystem eingeführt werden möchte, als das bisherige, so muß ich mich dagegen aussprechen. Das bisher befolgte System mag seine Fehler haben, wie alles Menschenwerk seine Fehler hat, aber es ist einmal bekannt im Lande, und wenn die 'Kammergütrr nach einem andern Systeme abgeschätzt werden sollten, so würde der Zweck nicht erreicht werden können, Ver gleiche zwischen dem Werthe der Kammergüter und dem anderer Güter anzustetten; abgesehen davon, daß die Jnslebenru- fung eines andern Systems nicht ohne große Schwierigkeiten bewerkstelligt werden kann. Was die Anträge des Herrn Jo seph anlangt, so habe ich alle drei nicht unterstützt. Wenn der erste Antrag dahin geht: „Mit dem Verkaufe von Kam mergütern in zeitheriger Weise fortzufahren", so will der Ab geordnete entweder sagen, daß eben die Veräußerungen nur so fortgesührt werden sollen, wie bisher, in diesem Falle wäre der Antrag überflüssig; beabsichtigt er aber, daß man es der Staats regierung gewiffermaaßen ganz anheimgeben solle, was sie veräußern will, so scheint mir das zu weit zu gehen. Der zweite Antrag, welcher dahin geht: „Die zeither administrirten Kammergütrr auf dem Wege der Licitation ehemöglichst zu verkaufen" und der dritte: „Die bestehenden Pachte nach deren Ablauf nicht zu verlängern, sondern die betreffenden Kammer güter auf dem Wege der Licitation von neuem zu verpachten", scheinen mir etwas zu früh zu kommen. Nämlich sie würden besser gestellt sein, wenn wir bereits den Antrag des Abgeord neten v. Gablenz erledigt vor uns hätten, wir würden dann besser übersehen können, ob und in wieweit der Ertrag der Kammergüter im Einklang steht mit dem anderer Grundstücke. Speciell gegen den zweitenAntrag muß ich erwähnen,daß,worauf der Herr Staatsminister bereits aufmerksam gemacht hals, über haupt nur sehr wenig Kammergüter administrirt werden, daß
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