Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
directionen aus alle amrshauptmannschaftlichen Geschäfte mit wenigen Modifikationen rücksichtlich der Bezirke in Ausübung gebracht werden möchten; man hat aber auch damals sich schon gesagt, daß dadurch der Sache wenig Nutzen geschafft werden könne, daß vielmehr der eigentliche Nutzen der Amtshaupt Mann schaften verloren gehen würde, nämlich die fortwährende unmit telbare Nähe derselben innerhalb eines kleinern Bezirks. An dererseits aber müßten auch etwaige Ersparnisse wieder verloren gehen durch die entstehenden bedeutenden Reisekosten, die vol lends dann gar nicht zu umgehen sein würden, wenn alle Kreis- directionsbezirke unter eins einzige Gesammtmittelbehörde ver einigt würden. Man har auch umgekehrt gesagt, man könne dieAmtshauptmannschaften so vollständig mit denKreisdirsctio- nen vereinigen, daß man auch ihre Bezirke aufhöbe, undrück sichtlich dieser Frage gilt noch mehr das, was ich eben sagte. Es wurde ferner gesagt, es könne dem weitläuftigen Geschäfts gänge durch Verminderung der Berichte der Amtshauptleute an die Kreisdirectionen u. s. w. abgeholfen werden; es ist dem aber bereits dadurch abgeholfen, daß die Amtshayptmannschaften ver anlaßt worden sind, ihre Angelegenheiten, so weit dies thun- lich und wirklich zweckmäßig und zeitersparend ist, mündlich in den Kreisdirectionen vorzutragen. Es wurde dabei be merkt, es wäre das zwar zweckmäßig, es bleibe aber wün- schenswerth, daß den Amtshauptleuten Stimmrecht gegeben würde. Nun hierbei muß ich bemerken: nach der Organisation der Kreisdirectionen und Amtshauptmannschaften sind die Amtshauptleute Mitglieder der Kreisdirectionen, sie sind dele giere Mitglieder, oder, um mich eines gebrauchten Ausdrucks zu bedienen, sie sind die beweglichen Mitglieder derKreisdirectionen in den einzelnen Lheilen des Bezirks. Wenn sie aber in die Kreisdirectionen eintreten, so liegt es in der Natur, daß sie Stimm recht auszuüben haben, sobald es sich von solchen Fallen handelt, wo es überhaupt auf Ausübung des Stimmrechts ankommt. Wie man sich aber auch immer die Sache denken mag, welchen Organisationsplan man sich macht, so muß man doch vor allen Dingen wissen, wie und in welcher Weise überhaupt die Ge schäfte de« Amtshauptleute und der Kreisdirectionen verwaltet werden sollen, wem sie übertragen werden sollen, sobald man die eine oder die andere Behörde aufheben oder so wesentlich rcor- ganisiren will, daß ihre Kräfte nicht mehr ausreichen, um sich vollkommen den Geschäften zu widmen. Dann sagte man, es würde zu viel regiert; es ist das allerdings ein Ausdruck, der fast zu allen Zeiten, und überall, wie vorhin bemerkt wurde, ge braucht, ein Vorwurf, der den Verwaltungsbehörden sehr oft ge macht zu werden pflegt. Es ist außerordentlich leicht zu sagen, es würde zu viel regiert, andererseits aber auch wieder eben so leichr zu tadeln, wenn nicht genug regiert wird. Gewiß ist es nicht zu leugnen, daß Seiten mancherUnterbehörde es wohl nicht gern gesehen werden mag, wenn Kreisdirectionen und Amts hauptleute so specielle Aufsicht führen, und hier und da tadeln. Es ist also der Vorwurf an und für sich ein sehr natürlicher, ob wohl ich hinzufügen muß, ein kaum ganz gerechter. Denn wenn cs nachgewiesen werden könnte, daß Kreisdirectionen und Amts hauptleute aus ihrem Geschäftskreise, aus den Schranken, die ihnen durch die Gesetzgebung gestellt sind, herausträten, so würde ich vollkommen dem beipflichten müssen, und das Ministerium würde sofort bereit sein, wenn dergleichen zu seiner Kenntniß käme, jene Behörde in die gehörigen Schranken zurückzuweisen. Das ist aber bis jetzt nicht geschehen, und ich kann im Gegentheil die Ueberzeugung aussprechen, daß im Allgemeinen die Kreis directionen und Amtshauptleute, weit entfernt, sich um Dinge zu bekümmern, die vor ihr Reffort nicht gehören, innerhalb ihres Ressorts mit größter Vorsicht, Sorgfalt und Pflichttreue ihren Geschäften oblagen. Daß einzelne Fälle vorkommen können, in welchen Kreisdirectionen und Amtshauptmannschaften nicht so vollständig den Wünschen der Einzelnen genügen, will ich kei neswegs in Abrede stellen, aber es würde ungerecht sein, wenn man wegen einzelner Fälle über ganze Elasten von Behörden den Stab brechen wollte. Endlich ist noch bemerkt worden von dem letzten geehrten Sprecher, es wäre doch die Möglichkeit vorhan den, zu centralisiren, also die Kreisdirectionenin eine einzige Behörde zu vereinigen, dieAmtshauptmannschaften aberbestehen zu lassen. Daß dies möglich sei, ist nicht zu bezweifeln, denn es bestandschonfrüher, aber eben weil man früher gar wohl erkannte Mängel beseitigen wollte, führte man die Kreisdirectionen ein. Man überzeugte sich, daß es unerachtet der Thätigkeit der Amts hauptmannschaften einer Centralbehörde, gleichviel, ob sie in Dresden oder anderwärts bestände, nicht gelingen würde, in den einzelnen Verhältnissen und Lagen des Lebens, in den verschiede nen Beziehungen so bekannt zu werden und so einzuwirken, wie es wünschenswerth wäre. Man überzeugte sich, daß man dem Volke die Mög li ch kei t gewähren müsse, sich nicht blos bei den Amtshauptmannschaften, sondern auch bei den Kreisdirectionen Rath zu erholen. Und ich kann wohl hinzufügen, ich weiß cs aus eigner Erfahrung, da ich geraume Zeit einer solchen Behörde vorgestanden habe, daß gerade in dieser Beziehung die Kreis directionen außerordentlich wohlthatig wirken können, und daß in vielfacherBeziehung bei allen Kreisdirectionen auch sehr wohl» thätig gewirkt worden ist. Zu leugnen ist es gewiß nicht, daß bei dem raschen Umschwünge unserer Gesetzgebung, bei den fort währenden Veränderungen, die überall im öffentlichen Leben sich zeigen, es in der Lhat dem Landmanne und dem Bürger, beson ders in kleinen Orten, gewifftrmaaßen Bedürfniß ist, sich von Zeit zu Zeit mit den Behörden auf humane und freundliche Weise zu unterhalten, nicht gerade, um sich bestimmte Entschei dung zu holen, wohl aber um Rath zu erlangen, sich Ansichten zu erbitten, und in dieser Beziehung kann ich versichern, daß nach meinen Erfahrungen allerdings außerordentlich viel Gutes von den Kreisdirectionen, wie von den Amtshauptleuten gewirkt worden ist und noch gewirkt und in aller Stille mancher Streit geschlichtet, manche Differenz beseitigt, mancher Zweifel gelöst wird. Wenn insbesondere von dem geehrten Abgeordne ten Oberländer bemerkt wurde, seine Meinung sei, das Wirken der Kreisdirectionen und Amtshauptleute wäre im Allgemeinen ein erfreuliches, allein er müsse nur auf einen Punkt aufmerksam machen, nämlich auf die Anstellung der Amtshauptleute, wie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder