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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Referent Abg. Poppe: Position 7. Etat der Porzellanmanufactur. In völliger Uebereinstimmung mit -em Budjet xro I8EZ- ist -ei dem für I8ZZ- aufgestellten Naturaletat, diese Position an gehend, die Einnahme mit 157,950 Lhlr. — —, die Ausgabe mit 157,950 verschrieben worden, und die Deputation sieht auch hier von de- taillirten Aufstellungen ab, welche sie ebenfalls bei dem Geldetat ihrer Ueberzeugung nach deshalb unterlassen kann, da sich aus den nachfolgenden Aufstellungen ergeben wird, wie höchst ge ringfügig die Abweichungen gegen die Sätze des letzten Budjets und außerdem von der Art sind, daß sie zu sonstigen Bemerkun gen wohl schwerlich Veranlassung geben können. Geldetat. 1. Einnahme. Budjet 18ZZ 148,540 Lhlr. , 18M 148,540 Lhlr. . 2. Ausgabe. 18K 18?« Lhlr. Ngr.Pf. Lhlr. Ngr.Pf. s) Administrationsaufwand 4,541 8 1 4,207 29 7 b) Fabrikationskosten . . 89,024 15 8 89,280 22 8 v) Unterhaltungskosten . 4,232 3,844 ä) Allgemeine Kosten . . 4,362 3 3 4,357 3 3 ^Handelskosten . . . 28,823 26 1 29,259 16 7 k) Aufwand bei den Auktionen 2,600 2,600 8) Insgemein .... 856 6 7 1,484 17 5 135,040 —— 135,040 Referent Abg. Poppe: Position 8. Etat der Hofapotheke. Einnahme. Präsumtive Loosung für Arzneien und Maaren 6,900 Lhlr. zufällige Einnahme 3 6,903 Lhlr. Ausgabe. Betriebs- und Unterhaltungs ¬ kosten 4,824 Lhlr. 2 Ngr. — Bruttoeinkommen 2,078 Lhlr. 28 Ngr. — Hiervon gehen ferner ab: 1,078 Lhlr. 28 Ngr.—Verwaltungs kosten, inkl. 154 Lhlr. 5 Ngr. — als Remuneration an zwei König!. Leib ärzte (transitorische Bewilligung) 1,078 - 28 - — bleibt Reinertrag 1,000 Lhlr. — Ngr. —, welcher vollkommen dem gleich ist, welcher im Budjet 18AZ da für aufgeführt war. Im Vergleiche zu den beim letztenBudjet erhaltenen Unter lagen zeigen die jetzigen, daß eine fernerweite Reduktion derLoo- sung für Arzneien und Maaren, und zwar mit einem Betrage von 600 Lhlr. nach den bisherigen Erfahrungen angenommen werden mußte, welche verminderte Einnahme natürlich auch auf die Ausgabe in gleicher Art einwirkt. Die Deputation hat sich mit vorstehender Aufstellung ein verstanden zu erklären, und räth der Kammer an, diese Posi tion mit 1,000 Lhlr. zu genehmigen. Der Posten unters, hat dadurch eine Abminderung erfah ren, weil inzwischen die Stelle eines Oberfactors mit einem Ge halte von 513 Lhlr. 26 Ngr. 7 Pf. eingezogen worden ist; jene unter b. und o. beruht auf einer Ersparnis, welche bei dem Auf wande bei der Verfeinerung des Porzellans in Aussicht steht, so wie durch ein geringeres Quantum, was für Baulichkeiten ver schrieben wurde. Dagegen haben sich unter e. die Kosten für Expeditions- und andern Aufwand etwas gemehrt und verschiedene andere nöthige Ausgaben für die Manufaktur im Allgemeinen auch den höhern Ansatz unter g. hervorgrrufen. Von der Einnahme von 148,540 Lhlr. die Ausgabe - 135,040 abgezogen, liefert einen Reinertrag von 13,500 Lhlr. , welchen Ueberschuß in Uebereinstimmug mit der Ausstellung im letzten Budjet die Deputation für richtig anerkennt, und diese Position mit 13,500 Lhlr. der Kammer zur Annahme empfiehlt. Präsident Braun: WünschtIemand hierüber zu sprechen? Wenn das der Fall nicht ist, so frage ich die Kammer: Bewilligt sie die fragliche Position von 13,500 Lhlr. als Etat der Porzellan, Manufaktur?— Einstimmig Ja. Abg. Iofeph: Der Ertrag der in dieser Position erwähn ten Hofapotheke scheint mir in der Lbat im Vergleich mit dem Ertrage, welchen Apotheken in so bedeutenden Städten, wie Dresden ist, gewöhnlich haben, ein zu geringer zu sein. Wenn ich den Kaufpreis mir vorstelle, welcher gewöhnlich für Apothe ken in bedeutenden Städten, wie z. B. in Leipzig und Dresden, bezahlt wird, so finde ich, daß der erwähnte Einnahmeposten kaum ein Viertel der Zinsen übersteigt, welche em solches Kauf- capital zu repräsentiren pflegt. Ich erlaube mir daher die An frage: ob es nicht in derAbsicht der Staatsregierung liegen sollte, die Apotheke zu verpachten, da jedenfalls auf diesem Wege ein weit höherer Ertrag zu erlangen sein würde, als auf dem Wege der Administration. Wenn früher der Herr Staatsminister sich zu dem Grundsätze bekannte, daß die Administration so wenig als möglich von Seiten des Staats zu besorgen wäre, so würde gewiß auch hier die Verpachtung in Uebereinstimmung mit die ser vorhin ausgesprochenen Ansicht sein. Staatsminister v. Ze schau: Es ist bereits dieser Gegen stand bei frühem Landtagen zur Sprache gekommen, und das Ministerium hat sich in Bezug darauf dahin äußern müssen, daß es überhaupt als ein Fehler angenommen werden muß, den man früher begangen hat, daß diese Apotheke der Finanzverwaltung überlassen worden ist; denn man hätte die Apotheke unbedenklich mit der Hofhaltung vereinigen können. Rücksichten aber aus II. 106. 5
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