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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nicht blos im Interesse der Kammer, denn die Mitglieder wis sen, was im Berichte steht, weil sie ihn vor sich haben; weil aber dieSitzungen einmal öffentlich sind, so kann ich mich nicht davon überzeugen, daß es angemessen sein wird, dem Publi cum den Inhalt der Berichte zu entziehen. Es sind die Dis kussionen über das Budjet besonders für das Publicum, was auf den Galerien und die Zuhörer bildet, wie mir scheint, größ tenteils unverständlich, wenn der Bericht nicht mitgetheilt wird. Das ist das Bedenken, was ich dagegen habe, und ich glaube, daß wir gerade bei diesem Berichte nicht erst davon ab weichen müssen, ihn dem Publicum mitzutheilen. Es ist ein sehr wichtiger Gegenstand, einer der wichtigsten der ständischen Concurrenz, und da glaube ich, sind wir es dem Publicum schuldig, Vortrag des Berichts über einen Gegenstand zu hal ten, welcher für alle Staatsbürger nothwendig von Interesse sein muß. Abz. v. d. Planitz: Nicht im Interesse drrOeffentlichkeit allem möchte ich mich gegen den Antrag des Abgeordneten Rittner erklären, sondern vielmehr im Interesse der Kammer selbst. Man kann einen Bericht, besonders über das'Budjet früher noch so sorgsam durchgegangen haben, so wird es doch wohl gut und wünschenswerth sein, wenn man denselben noch mals Vorträgen hört, ehe man zur Discussion und Abstimmung übergeht. Ich glaube, daß der Antrag des Abgeordneten Rittner in manchen Beziehungen wünschenswerth erscheint, und daß dann in einzelnen Fällen ein solcher Antrag gewiß auch von derKammer genehmigt werden wird,indeß daß allemal von dem Vorlesen der Berichte abgesehen werden soll, dagegen müßte ich mich erklären, und müßte es auch in dem vorliegen den speciellen Falle thun; denn ich glaube, daß, ohne daß der Referent noch ein kurzes Resums über den Bericht selbst giebt, die Debatte doch vielleicht zu seicht geführt werden würde, und daß, wenn der Referent einmal so ein Resum« geben muß, wir am Ende noch kürzer wegkommen, wenn er den gedruckten Be richt verliest, als wenn er beauftragt wird, denselben mündlich zu wiederholen. Ich stimme daher gegen den Antrag. Abg. Jani: Den von dem geehrten Redner vor mir aus gesprochenen Ansichten kann ich nicht beitreten. Das Publi cum hat zwar ein Recht auf die Oeffentlichkeit der Verhand lungen, es kann denselben beiwohnen; eS hat aber nicht gerade ein Recht, etwas zu hören, was den Ständemitgliedern vorzu lesen überflüssig erscheint. (Geräusch in der Kammer.) Ja, ich wiederhole es, meine Herren, es hat ein Recht nicht dar auf, daß ihm Alles vorgelesen werde; ich muß für meine Person dabei stehen bleiben. (Wiederholtes Geräusch.) Es wird im öffentlichen Gerichtsverfahren auch nicht anders sein; wer dahin kommt, wird auch mit dem vorlieb nehmen müssen, was gerade verhandelt wird. Insonderheit aber ist von jedem Ständemit- gliede zu erwarten, daß es die Berichte schon zu Hause gelesen habe, es wird daher auch nicht nöthig sein, ihm dieselben noch mals vorzulesen. Die Anträge müssen vorgelesen werden, und dann wird das Publicum wohl auch auf dem Standpunkte sein, sich aus der Debatte selbst eine Meinung zu bilden. Wir haben noch eine Menge so wichtige Gegenstände, die wir vor nehmen müssen, daß die uns noch übrige Zeit darauf viel zweckmäßiger zu verwenden sein wird, als auf das Verlesen der Berichte. Staatsminister v. 3esch au: Die geehrte Kammer wird jedenfalls damit einverstanden sein, daß der Zweck des Antrags ganz verfehlt sein würde, wenn über denselben eine längere Discussion stattfinden sollte. Es giebt einen Mittelweg, um diese Angelegenheit sowohl im Interesse der Oeffentlichkeit, als auch der geehrten Kammer Zu erledigen, und das ist derjenige, der schon bei früher» Landtagen häufig eingeschlagen worden ist. Es sind gewisse Positionen, die zum Theil aus einem be deutenden Zählwerke bestehen, wo das Vorlesen keinen Nutzen hat; es dürfte daher wohl dem Herrn Referenten zu überlassen sein, bei den einzelnen Positionen an die Kammer eine Frage zu stellen, ob sie von dem Vorlesen absehen will. Ich glaube, dadurch werden alle Meinungen vereinigt. Präsident Braun: Es ist auch meine Ansicht, daß man dies in die Hand des Referenten legt, weil er wohl am besten zu bmrtheilen im Stande ist, welches Material seines Berichts das Verständniß des Berichts selbst erleichtert oder herbeiführt, und deshalb schlage ich vor, daß man gegenwärtig nicht eine weitere Debatte über den Antrag, der eben Abkürzung der Ge schäfte zum Ziele hat, eintreten lasse, und die Behandlungs weise des gegenwärtigen Falles allein dem Herrn Referenten überlasse. Wenn die Kammer diese meine Ansicht und diesen Vorschlag theilt, so würden wir dm Gegenstand verlassen. Ich frage die Kammer: Will sie die Behandlungsweise des vorlie genden Berichts bezüglich des VorlesenS dem Ermessen des Re ferenten überlassen? — EinstimmigJa. Präsident Braun: Wir fahren im Vortrage derRegi- strande weiter fort. 3. (Nr. 1382.) Nachträgliche Eingabe der Vorstädter im Reichel'schen Garten zu Leipzig, Friedrich Lehmann und Gen., zu der von ihnen unter Nr. 451 eingereichten Petition um Dis pensation der ihren Häusern auf dem bloßen Verwaltungswege auferlegten Erbzinsen rc. (Mit 6 Beilagen.) Präsident Braun: Die Petition, an welche der Anschluß erklärt wird, ist der dritten Deputation zugewiesen worden. Es dürste daher wohl auch diese Eingabe dahin gelangen müs sen. Tritt die Kammer dem bei? — EinstimmigJa. 4. (Nr. 1383.) Beschwerde des vormaligen Studenten der Theologie und Mathematik Heinrich Emil Oskar Kieselhausen, dermalen zu Chemnitz, über die Entscheidung des hohen Cul- tusministeriums und der W Lvkmgelicis beauftragten Herren Staatsminister in einer wider ihn wegen Theilnahme an einer Versammlung Studirender verhangenen Untersuchung. (Mit 1 Beilage.)
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