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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Trennung der Justiz von der Verwaltung die Verwaltungs justiz und die Polizeistrafjustiz denBerwaltungsbehörden zu ent nehmen und mit der Justiz zu vereinigen sei, so muß ich sagen, daß ich diesen Antrag weder für ausführbar, noch irgend wie im Interesse des Landes halten kann. Wie er hier gestellt, so muß ich freilich darauf aufmerksam machen, es würde derselbe eben den Hauptgrundsätzen der Durchführung der Trennung der Justiz von der Verwaltung geradezu entgegen sein, wenn man dieVerwaltungsjuftiz an die Justiz bringen wollte. Die Verwaltungsjustiz ist eben ihrer ganzen Natur nach Gegenstand der Verwaltung, die Administrativjustizsachen find keine Justiz sachen, sie sind an und für sich Verwaltungssachen, die lediglich darum mit Beobachtung eines bestimmtenVerfahrens und unter Zuziehung von Mitgliedern der Justizbehörden in der obersten Instanz zur Berathung und Entscheidung kommen, weil sie eben auf andere Weise bchandelt werden sollen, als die gewöhnlichen Verwaltungssachen, bei denen wohl Interessen, nicht aber gegen seitige Rechte und Verbindlichkeiten in Frage kommen. Aber auch die Adminisirativjustizsachcn betreffen nie privatrecht liche Verhältnisse, sondern beruhen auf Verhältnissen des öffent lichen Rechts, und deshalb läßt sich nicht annehmen, ja gar nicht denken, daß die Verwaltungsjustizfachen je an die Justiz kom men kömrten, sondern wenn man den Begriff der Administrativ justizsachen aufheben und die damit beauftragten Behörden auf heben will, so würden diese Sachen größtentheils an die reinen Verwaltungsbehörden zurückkehren müssen, weil sich denn doch der Unterschied zwischen öffentlichem Rechte und Privatrechte nicht aufhebcn läßt. Ich erwähne in dieser Beziehung die Dif ferenzen zwischen den einzelnen Innungen, die einzelnen Stra ßenbauangelegenheiten, so weit sie in der Administativjustiz vor kommen, die Differenzen zwischen den verschiedenen Gemeinden über die Heimathsangrlegenheiten. Glauben Sie, daß, selbst wenn es zulässig wäre und von Seiten der Justizbehörde darauf eingegangen würde, dergleichen dem öffentlichen Rechte angehö rende Sachen an die Justizbehörden zu verweisen, daraus einiger Nutzen erwachsen, daß dadurch die Jnnungsangelegenheiten ge fördert werden würden, wenn diese Sachen lediglich vom reinen Justizstandpunkte aus und nicht vom Standpunkte des öffent lichen Rechts und mit Rücksicht auf die allgemeine Wohlfahrt entschieden werden? Ich glaube nicht, und nach den Erfahrun gen, die ich früher gemacht habe und die man beim Anblicke von Proceßacten über solche Gegenstände macht, hat man sich und muß man sich entschieden dagegen aussprechen. Ich muß also auch in dieser Beziehung dem Anträge des v. Schaffrath, so gut unzweifelhaft die Absicht gewesen ist, die er dabei gehabt hat, entgegentreten, weil ich nicht glaube, daß dadurch irgend wie das Wohl des Ganzen gefördert werden könne. Abg. Müller (aus Laura): Bei dieser vorliegenden Position kann ich nicht umhin, einige Wünsche gegen die hohe Staatsregierung auszüsprechen. Der erste unter Beziehung auf die Kreisdirectionen betrifft das Ortsstatut. Man legt wirklich den Gemeinden in dem zu viel auf, wenn man von ihnen jetzt schon fordert, alle Ortsstatute so bald als möglich einzureichen. Ich hätte allerdings gewün'cht, daß man von Seiten der hohen Kreisdirection den Gemeinden mehr Zeit zu ihrer Entwickelung lasse, daß man ihnen vielleicht ein Schema zu solchen Ortsstatuten gebe, und daß ein solches Drtsstatut mehrere Zeit lang in der Gemeinde ausliege, wo dann Jeder Bemerkungen dazu machen könnte, um später» Unannehmlich keiten zu entgehen. Ich habe in solcher Beziehung Fälle vor mir gehabt, in denen allerdings dies sehr gut gewesen wäre. Ich habe neuerlich den Fäll wieder gehabt, und zwar in einer Gemeinde, welche drei Stunden Straße zu bauen hat, und in der sich 30 Spannviehhaltende befinden, welche Spannfuhren genug zu liefern haben, um die Materialien auf die Straße zu schaffen. Es befinden sich übrigens in dem Orte 120 Häu ser und 130 Hausgenossen, und dennoch hat man beamragt, daß die Behuften noch Handfrohnen mit leisten sollen. Das ist doch viel verlangt, und ich glaube, das würde vermieden werden, wenn ein solches Ortsstatur längere Zeit ausliegen würde. Man hat am Ende gar nicht gewußt, was man hin- einfetzrn soll. Es ist mir der Fall bekannt, daß man hinein gesetzt hat, die Behuften sollen dem Nachtwächter der Reihe nach ein Mittagsessen geben. Wenn wir mehrere solcher Be stimmungen aufnehmen, so haben wir bei dem nächsten Land tage wieder Bitten zu erwarten um Vorlage eines Ge setzes zu Ablösung solcher Lasten. — Dc«nn hätte ich die Bitte, daß von Seiten der Kreisdirectionen mit Ertheilung und Er weiterung von Concessionen zu Schankwirthen sparsamer ver fahren werde. Wir haben Schankwirthschasten genug, und die Dorfkrämer eignen sich auch noch den Schnapsschank an. Es kann die Polizei kommen, wann sie will, sie findet zwar nichts; es sitzt aber bei diesen Dorfkrämern die ganze Stube voll Leute, die Allotria treiben. Man sieht bei ihnen keine Flasche, und doch ist der eine Theil betrunken, und der andere im Begriff, es zu werden. Warum sieht man nichts? Es hat Jeder sein Schnapsfläschchen in der Tasche. Es würde diese Unordnung vermieden werden, wenn bestimmt würde, bis zu welcher Kanne nur die Dorfkrämer den Schnaps verkaufen dürfen. — Was die zweite Position, die Amtshauptleute be trifft, so würde ich es ungern sehen, wenn man sie einzöge. Ich wäre vielmehr der Meinung des Abgeordneten Georgi, baß man ihnen mchr Besoldung gebe, dämit sie eine bessere Stellung bekommen, in ihrem Bezirke Herumreisen könnten und sich verwenden mochten, um in den Gemeinden Frieden zu stiften. Ich habe dergleichen Amtshauptleute gekannt, die das gethan, aber freilich nicht lange; denn sie mußten sich nach einer bessern Stelle sehnen. Es liegen mir Fälle vor, wo die Amtshauptleute bei dem Gehalte, den sie haben, nicht jede Jahreszeit herauskommen können, und das wirkt nament lich nachtheilig bei dem Straßenwesen. Die Straßen befinden sich ost in einem so miserablen Zustande, daß im Frühjahr kein Mensch im Stande ist, darauf fortzukommen. Ich will nur die Straße hinter Altmitweida anführen, rvo ich selbst mit an gesehen habe, wie ein Biehschlachter vorangefahren ist und gebetet har, wenn er nur einmal aus diesem Dorfe und von
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