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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ordentlichen Höhe diese Accidentien anwachsen können, kann der am besten ermessen, welcher mit der Justizverwaltungin Bezug auf die Kostenliquidirung einmal in Berührung gekommen ist. Das Zeitungsgeld hiernächst anlangend, so betragt dasselbe für -die Leipziger Zeitung 1 Thlr. 4Ngr. pro Exemplar, von der , Ameise 8 Ngr. pro Exemplar, so viel mir bekannt ist. Wenn nun davon in Dresden 2—300 Exemplare, in Leipzig vielleicht eben so viel Exemplare abgesetzt werden, so werden in mancher kleinen Stadt vielleicht eben kaum 2—4 Exemplare abgesetzt. In wel chem Verhältnisse aber die Höhe der Einnahme zur Mühwaltung steht, das können Sie, meine Herren, Hiernach selbst ermessen. In so fern hat es mir geschienen, als ob die gegen meinen Antrag erhobenen Widersprüche nicht so ganz stichhaltig seien, und will ich - apch zugeben, daß es dem Publicum einerlei sein kann, wer diese Accidentien bezieht, ob der Staat sie verwaltet, oder ob sie den Postbeamten unmittelbar zukommen, so glaube ich doch, daß Rück sichten der Parität meinem Anträge unbedingt zur Seite stehen, derselbe wenigstens einer weitern Erwägung Seiten der hohen Staatsregierung würdig ist, so daß ich darauf rechnen zu können glaube, daß die geehrte Kammer meinem Anträge bei der Schluß abstimmung beitreten werde. Abg. Todt: Ich erlaube mir auch noch einige kurze Be merkungen. Die Deputation rühmt in ihrem Berichte die gute Postadministration, und ich meinerseits habe keine Veranlas sung, dieser Behauptung gerade entgegenzutreten. Allein be fremdend ist es mir bei dieser guten Postadministration gleich falls gewesen, daß man in der neuesten Zeit die Eil- und Reitpo sten, wenigstens auf gewissen Cursen, eingezogen und nur ge wöhnliche Journalieren dafür errichtet hat, wie vorhin schon der Abgeordnete Georgi angedeutet hat. Von dem verkehrtreiben- den Publicum kann eine derartige Neuerung nicht mit gleichgül- gen Augen angesehen werden. Wenn ich z. B. den Curs in's Auge fasse, den ich dann und wann zu berühren habe, so beträgt die Differenz des Zeitverlustes zwischen Sonst und Jetzt fünf Stunden. Das scheint mir denn doch nicht ganz unbedeutend zu sein. Es wird in neuerer Zeit doch immer mehr dahin getrach tet, daß man Alles schneller erreicht, was man früher nur in län gerer Zeit erreichen konnte. Hier aber ist ein umgekehrtes Ver- hältniß eingetreten. Eben deshalb haben diejenigen, welche bei dieser Neuerung betheiligt sind, es sich nicht erklären können,, wo das eigentlich hinaus will. Eine zweite Bemerkung, die ich zu machen habe, bezieht sich auf eine Aeußerung des Herrn Staatsmmisters, hervorgerufen durch den Metzler'schen Antrag. Was diesen Antrag anlangt, so will ich seine Richtigkeit ganz da hingestellt sein lassen; ich will ihn weder in Schutz nehmen, noch angreifen. Aber das scheint mir wenigstens nicht mit der Ge rechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetze vereinbar zu sein, daß die Beamten, um die es sich hier handelt, nicht gleich behandelt- werden. Der Herr Staatsministcr bemerkte nämlich, daß die Postbeamten nicht an allen Orten Staatsdiener wären, nament lich, daß sie in kleinern Orten von dieser Qualität hätten aus geschlossen werden müssen. Worauf das beruht, weiß ich nicht; wahrscheinlich darauf, wie der Herr Staatsminister andeutete, daß sie nicht vollständig durch ihr Amt beschäftigt sein sollen. Wenn aber ein derartiger Beamter nichts weiter treiben kann, oder doch fast nichts weiter, als die Geschäfte der Post, dann weiß ich fürwahr nicht, warum nicht auch diesem Beamten ge währt werden soll, was andere genießen. Es handelt sich nicht um sehr viele Personen, aber wenn es auch wäre, es würde dadurch das Berhältniß nicht geändert. Wenn diese Beamten dem Staate Dienste leisten, wie die andern, so liegt es in der Gerech tigkeit und Billigkeit, daß sie mit denselben auch gleichgestellt werden. Ich will mir keine Mühe geben, dem Staate eine grö ßere Menge von Staatsdienern zuzuweisen und dadurch den Pensionsfonds zu belasten; aber ich kann auch nicht bergen, daß mir Beispiele bekannt sind, bei denen es mir mit derBilligkeit und Gerechtigkeit vereinbar nicht hat erscheinen wollen, wenn die Ge suche der betheiligten Beamten um Zugestehung der Staatsdie nerqualität zurückgewiesen wurden. Es sind dergleichen Fälle namentlich in meinem Wahlbezirke vorgekommen, und es sind dies gerade solche Fälle, bei denen es mir nicht recht erklärlich ge worden ist, was das Ministerium zu einer abfälligen Resolution auf die betreffenden Gesuche bewogen hat. Abg. v. Lhie lau: Ich wollte mir erlauben, mich gegen den Antrag des Abgeordneten Metzler zu erklären. Abgesehen von den Gründen, die der Herr Staatsminister bereits dagegen angeführt hat, so glaube ich, daß seine letzte Bemerkung gar nicht auf die Accidentien der Beamten zu beziehen ist, indem die Post vorschüsse gar nicht als Accidentien zu betrachten sind. Wenn die Behörden allerdings durch Postvorschüffe dergleichen Gelder beziehen, so halte ich es für die Pflicht deS Staats, sobald der Beamte benöthigt ist, dergleichen Postvorschüsse anzunehmen, auch von einer Vergütung der Zinsen des Vorschusses abzusehen. Wenn ich nicht irre, so werden von den Postvorschüssen 12 Pro cent erhoben. Erhält ein Privatmann von einem Privatmanne durch Postvorschuß eine Liquidation, so ist es seine Sache, die selbe zurückzuweisen; denn dann ist cs nur eine Einrichtung der Bequemlichkeit für den, für den sie geschieht. Geschieht sie durch eine Behörde, so glaube ich, ist ein anderer Antrag zu stellen, dar auf, daß alsdann gar keine Vergütung gefordert werden darf. Wenn z. W. die Appellationsgerichte oder die Facultät die Ge bühren für die Urtheile von den Unterbehürden durch Postvor schuß entnehmen und die Betheiligten 12 Procent vom Postvor- schusse zahlen müssen, so ist das eine Ungerechtigkeit und darauf muß der Antrag gestellt werden. Ich halte es also wünschens- werth, die Accidentien beizubehalten, indem ich glaube, daß, wenn man Jedermann im Staate nach Maaßgabe seiner Arbeit bezahlen könnte, es nur eine vortheilhafte Einrichtung sein würde, die der Staat treffen könnte. Alle Gehaltverschiedenheit können wir unmöglich ausgleichen, und daß sich dieser oder jener Beamte schlechter steht, als ein anderer, das liegt in der Natur der Sache. Ich glaube, daß, wenn dieser Antrag von der Kammer sollte angenommen werden, er zuvor von einer Deputation begutachtet werden möchte; denn daß darin
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