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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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eilen soll man nichts. Es wurde ferner gemeint, daß in Eng land die Achtung vor dem Gesetze größer sei, als bei uns. Ich möchte dem nicht beipflichten. Nach der großen Zunahme -er Verbrecher, wie sie in England wahrzunehmen ist, möchte -as kaum zuzugeben sein. Die Achtung vor dem Gesetze fin det wohl in Deutschland und in unserm Vaterlands in dem selben Grade statt, wie dort. Was nun die Kreisdirectionen betrifft, deren Aufhebung der Abgeordnete v. Schaffrath eben falls beantragt, so liegt es nahe, daß es bei dem Umfange des Landes und der Annäherung des Verkehrs der Städte und Orte durch die Eisenbahnen, wie sie künftig sein wird, fast zweckwidrig erscheint, vier Kreisdirectionen statt einer einzigen Landesdirection bestehen zu lassen; allein dann müßte man. noch weiter gehen, und auch die Appellationsgerichte in ein einziges verwandeln. Denn was von den Kreisdirectionen gilt, das gilt von den Appellationsgerjchten ebenfalls, und was schon bemerkt worden ist, der unmittelbare Verkehr mit dem Leben, in dem die Glieder der Kreisdirection denen gegen- überstehen, mit welchen sie in einer Stadt, in einer Gegend sich befinden, das Jntereffr, die genauere Kenntniß der Oert- lichkeiten hat auch auf sie Einfluß, und wollte man von dem Gewinne solcher Verhältnisse, der doch auch hoch anzuschlagen ist, absehen, so steht uns der Separatvertrag der Oberlausitz entgegen. Diese hat Anspruch auf eine Regierungsbehörde in Budissin. Will man ihr diese lassen, so muß sie eine Kreis direction eben sowohl, als ein Appellationsgericht haben, und sie genösse, wenn für die Erblande nur eine Kreis- oder Lan desdirection bestehen sollte, dann die Bevorzugung, ihre obere Verwaltungsbehörde in der Nahe zu haben. Die ganze Ein wohnerschaft der Provinz hätte denBortheil des unmittelbaren Verkehrs, der Berathung und Erkundigung in Bezug auf die Regierungsbehörde, während die andern Theile des Landes, die Erblande, diesen Vortheil entbehrten. Wenn man also annähme, es sollte eine einzige Behörde als Mittelinstanz sein, so müßte dasselbe Verhältniß in Ansehung der Ober lausitz stattfinden, außerdem Ungleichheit und Bevorzugung derselben gegen die Erblande vorhanden sein würde, welche jetzt die Vortheile haben, die in den vier Kreisdirectionen liegen, so daß die Concentrirung auf Eine nicht ohne Nachtheile für diese Landestheile wäre. Es ist mir etwas Neues, was der Abgeordnete Müller äußerte, daß eine Kreisdirection auf die Ortsstatutcn bestanden wäre. Mir ist das noch nicht vorgekommen. Ich stehe als Dirigent zehn Dörfern vor, es ist dort noch kein Ortsstatut gemacht, es ist noch nicht einmal in Anregung gekommen und auch ein Bedürf nis« dazu nicht vorhanden. Es mögen wohl in den vom Abge ordneten Müller gemeinten Orten besondere Umstände die Noth- wendigkeit eines Ortsstatuts herbeigeführt haben. Anlangend die Amtshauptmannschaften, so ist noch von keinem Redner be merkt worden,' es könnten dieselben aufgehoben werden; denn dann fehlte es allerdings auch an einer Behörde, welche näher steht und die Loralbesichtigungen bei Straßen, bei Gemeinde wegangelegenheiten und sonst, wie sie so oft und so nöthig vor ¬ kommen, bewerkstelligen könnte. Es müßte das außerdem von den Kreisdirectionen aus und gewiß nur zum Nachtheil der Ge schäfte derselben geschehen, und immer würde derUebelstand vor handen sein, daß ein Amtshauptmann nicht, wie jetzt, im Be zirke wohnt und durch seine Kenntniß der Orte und Gegenden, die er unter Aufsicht hat, angemessener wirken kann. Aller dings ist zur Stelle eines Amtshauptmanns vielseitige Kenntniß erforderlich, und die Bildung derselben, wie sie vom Herrn Staatsminister geschildert worden, ist allerdings eine solche, wie sie nur von den Amtshauptleuten zu wünschen. Sie müssen namentlich staatswirthschastliche und gewerbliche Kenntnisse sich zu eigen machen, und so viel ich wahrnehmen können, ist das .auch bei denen, die ich kennen lernte, der Fall; sie haben sich mit diesen Gegenständen bekannt gemacht, sie haben die Kenntnisse, so weit sie der Beamte zu seinem Zwecke, oft nur encyclopädisch, braucht, sich verschafft, und es sind keineswegs Routiniers, die es nur mit der Erfahrung halten, sondern sie suchen wohl Erfah rung mit der Wissenschaft zu verbinden. Nur zu bedauern ist, daß sie oft zu schnell wechseln, und in so fern wäre eine Gehalts erhöhung ihnen zu wünschen, damit sie nicht, wenn sie eine ge raume Zeit an dieser Stelle gewesen sind, selbst durch ihre pccu- niären Verhältnisse gedrängt werden, die Weiterbeförderung zu suchen. Abg. v. Beschwitz: Der Gegenstand scheint so vielseitig besprochen und beleuchtet worden zu sein, daß der Antrag auf Schluß der Debatte diesmal gerechtfertigt erscheint. Präsident Braun: Will die Kammer den Antrag unter stützen?—Wird nicht ausreichend unterstützt. Präsident Braun: Der Abgeordnete Klinger hat das Wort. Abg. Klinger: Wenn schon es, meine Herren, den An schein gewinnt, "als ob es die Kammer ermüdete, noch längere Zeit über den uns vorliegenden Gegenstand etwas zu hören — wenigstens hat ein Mitglied dies so eben zu erkennen gegeben — so halte ich doch diese ganze Angelegenheit für so wichtig, daß wir noch längere Zeit darüber sprechen können, selbst auf die Ge fahr hin, daß dabei mehrfache Wiederholungen vorkommen soll ten. Ich habe gestern die sechs Anträge, welche von dem Ab- geordneten v.Schaffrath gestellt worden sind,Iunterstützt, ich werde auch für alle diese sechs Anträge stimmen, allein die Gründe, welche dafür geltend gemacht worden sind, nicht wiederholen. Es würde auch wahrscheinlich von meiner Seite in einer weniger gründlichen Art geschehen, als es von dem Antragsteller und von Andern bereits geschehen ist. Wenn aber von dem Herrn Staats minister dagegen erwähnt worden ist, es sei unmöglich, minde stens unzweckmäßig, die Vcrwaltungsjustiz der reinen Justiz zu überweisen, es liege dies schon in dem Worte, denn man könne nicht sagen, es sei Verwaltungsjustiz, wenn es nicht eben Verwaltungssache sei, so muß ich bemerken, daß gerade die selben Argumente gegen ihn aus seinen eigenen Worten zu ent nehmen sind; denn wie könnte die Verwaltungsjustiz „Justiz"
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