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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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die verschiedenen Gesetze, welche wir besitzen, namentlich das Mandat von dem 20. December 1766, wo bei 50 Lhlr. Strafe das Spiel untersagt ist. Ferner das Generale vom 15. Juni 1816, wo bei 200 und lOO AHlr. das Ausspielen und der Vertrieb auswärtiger Loose verboten ist. Der Staat verbietet diese Spiele nur deshalb, um desto ungestörterdas Monopol des Spie les mit der Lotterie ausüben zu können, und das ist jedenfalls unwürdig. Noch unwürdiger aber erscheint cs, wenn man bedenkt, daß es dabei auf eine Täuschung aller derer abgesehen ist, die an der Lotterie Theil nehmen und keinen Begriff haben von dem dabei stattfindenden Manöver. Mein geehrter Nach bar Sachße hat diese Täuschung in arithmetischen Proportionen auszudrücken gesucht und ausgemittelt, daß, wenn Jemand nach einem von den vierhöchsten Gewinnen strebt, die Unwahr scheinlichkeit des Gewinnens 38,000 Mal größer ist, als die Wahrscheinlichkeit; wenn Jemand nach einem von den 83 höch sten Gewinnen strebt, so ist die Unwahrscheinlichkeit des Gewin nens 1900 mal größer, als die Wahrscheinlichkeit, und bei den übrigen Gewinnen ist das Verhältniß der Unwahrscheinlichkeit zur Wahrscheinlichkeit wie 9 zu 1. Dies hat der Staat gewußt bei Einrichtung der Lotterie, und es ist in so fern unwürdig zu nennen, daß manTäuschungderLeichtgläubigendazu benutzt, ihrGeld der Lotterie zu widmen. Wie unwürdig istnichtdas Kunst stückchen des Lotterieplanes, wo die großen Gewinne mit außeror dentlich großen Ziffern gedruckt, die kleinen aber so klein als möglich gedruckt find, überhaupt aber dasjenige, was geeignet wäre, das wahre Berständniß der Sache zu erleichtern, durch ganz kleine Druckschrift verborgen ist. Das Lotteriespiel ist in so fern ein gemeinschädliches Spiel, weil nicht die Wohlhabenden, sondern in der Regel nur Aermere sich dabei betheiligen, und ich kann das aus meiner eignen Erfahrung bestätigen. Man darf nur in die volksreichen, aber geldarmen Gebirgsgegenden gehen, wo sich die Lotterieloose den Weg in die ärmste Hütte bahnen und eine unerschöpfliche Quelle vielfacher Nothund Verlegenheit für solche Menschen find, deren Verdienst unzureichend ist,' sich die erforderlichen Lebensmittel und Kleidungsstücke zu beschaffen. Die Wirksamkeit der von oben herab begünstigten Sparcaffen wird dadurch wieder neutralisirt, oder richtiger gesagt, absorbirt. In der Regel sind es nur die Armen, die sich bei dem Lotterie spiel betheiligen, denn die Wohlhabenden wissen zu gut, wie selten der Fall des Gelingens und Gewinnens ist. Man muß, wenn man das in der Nahe selbst mit angesehen hat und weiß, wie es dabei zugeht, die Lotterie verabscheuend Es ist aber auch sehr richtig, daß durch die Lotterie sehr große Summen dem nützlichen Gewerbsverkehre entzogen werden, dem sie außer dem hätten gewidmet werden können. Man darf nur den Plan ansehen, wonach die Einnahme der Lotterie sich auf 2,480,000 Thlr. jährlich beläuft. Diese Summe wird offenbar den Gewer ben entzogen, und es ist sehr zu beklagen, daß mancher Arme, der Unterstützung in seinem Gewerbe bedarf, diese blos deshalb nicht bekommen kann, weil das Geld, welches ihm dienen könnte, in der Lotterie untergebracht und deshalbnichtnutzbarist. Nichtminder wichtig ist, daß sie eine bedeutende Quantität an körperlichen und geistigen Kräften, die außerdem viel nützlicher wirken könnten, dem Staate entzieht. Man berechne, daß 1000 Lotteriecollccteure mit dem Vertriebe der Loose in unserm kleinenLande beschäftigt sind. Diese Leute könnten etwas Nützlicheres thun. Kann man auch nicht behaupten und garantiren, daß fie es thun würden, so muß sich der Staat hüten, Veranlassung zu geben, daß sie sich mit solchem Geschäfte befassen. Noch bemerke ich nachträglich, em pfiehlt die Lotterie sich vom finanziellen Gesichtspunkte aus deshalb nicht, weil der Staat die große Zahl der liegen bleibenden Loose selbst spielen muß. Diese Zahl beläuft sich auf 11,000, und dies vermindert den in Aussicht gestellten Ertrag ungemein. Es ist aber auch kein Bedürfniß vorhan den, dem die Lotterie abhilst; es ist weder ein physisches, noch ein intellektuelles oder geistiges Bedürfniß dabei befriedigt, es ist nur, um einer Passion Genüge zu leisten. Die Lotterie hat vor 300 Jahren nicht existirt, und ist erst eine Erfindung der neuern Zeit. Ich bin überzeugt, wenn sie selbst ohne weiteres abgeschafft würde, es würde kein Mensch sich darum grämen, im Gegentheil, es würde die Staatsregierung gewiß von Vielen gesegnet werden, die jetzt in der Lage sind, Ach und Weh über sie zu schreien. Man sagt, dies ist bereits vorlängst in England und Frankreich, wo man ebenfalls Lotterien hatte, geschehen, und man hat nicht gehört, daß beide in Folge der abgeschafften Lotterie sich nur im geringsten schlechter, als früher, befänden. Die Lotte rie könne deshalb nicht abgeschafft werden, weil, wenn sie abge schafft würde, das Geld dem Auslande zugewendet werde. So viel man Gewicht auf diesen Grund legt, so wenig Gewicht ver dient er. Er widerlegt sich schon dadurch, daß ungeachtet unserer Lotterie der Vertrieb und das Spiel in auswärtigen Lotterien sehr bedeutend ist. Es wird darin von den Privaten, namentlich aber den Wohlhabenden ein eben so bedeutender Auf wand für die ausländischen Lotterien, als für die inländischen gemacht. Ein fernerer Grund, welcher eben angeführt wurde, widerlegt sich auch dadurch, daß jeder Staat für sich eine moralische Verantwortlichkeit hat, und daß dabei das, was an dere Staaten treiben, für ihn weder bindend, noch lösend sein kann. Ich bin fest überzeugt, daß, wenn man die Abschaffung der Lotterie, von Heren allgemeiner Schädlichkeit man über zeugt ist, bis dahin verschieben will, bis alle unter einem Hut sein werden, die Lotterie nun und nimmer abgeschafft werden wird. Uebrigens ist auch in so fern gar kein Bedürfniß für die Lotterie vorhanden, als es mit unfern Staatseinkünften ohnedem gut ge nug steht, so daß wir eines so unmoralischen und unwürdigen Erwerbs gar nicht bedürfen. Mein Freund Sachße hatte sich vorgenommen, einen Antrag zu stellen, und ich kann nicht leug nen, daß ich diesen Antrag, mit dessen Inhalt ich auf das voll ständigste einverstanden bin, und da ich denselben auch für den meinigen ansehe, sehr gern zur Mittheilung an die geehrte Kam mer übernommen habe. Er geht dahin: „Im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen: die Lotterie mit Ablaufder jetzigen Fi nanzperiode, unerwartet des Ergebnisses der die gleichzeitige Aufhebung der Lotterien in den ÜÄ-
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