Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
rigen deutschen Staaten bezweckenden Unter handlungen, aufzuheben und der nächsten Stände versammlung, zu sodann nothwendiger Erweite rung des Gesetzes vom 4. December 1837 gegen die Theilnehmer am Lotto und den^Vertrieb aus wärtiger Lotterieloose, ein zugleich das Spielen in auswärtigen Lotterien verbietendes Gesetz zur Berathung vorzulegen." Ich bitte das geehrte Direkto rium, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Zuerst muß ich fragen, ob der Abge ordnete selbst den Antrag stellt? Abg. Schumann: Ich stelle den Antrag selbst, ich will ihn als den meinigen betrachtet wissen. Präsident Braun: Ich frage die Kammer: ob sie den An trag des Abgeordneten Schumann unterstütze?—Er wird nicht hinreichend unterstützt. Vicepräsident Eisenstuck: Ich habe diese Position stets nicht mit Vergnügen betrachtet. Ich Habs auch in jeder Stände versammlung etwas dagegen gesprochen. Meine Ueberzeugun- gen über die Lotterie sind dieselben geblieben, ich kann also auch nicht umhin, mich mit wenigen Worten darüber zu verbreiten, warum ich wohl wünsche, daß dieses Lotterieübel doch verschwin den möge. Ich kann mich nicht auf die Probabilitätsberechmmg einlassen, wie sie vorhin gestellt wurde. Darüber verbreite ich mich nicht. Die Deputation sowohl, wie die Staatsregierung haben wiederholt, auch jetzt wieder dahin sich ausgesprochen, daß wohl diese Position nicht zu den angenehmsten gehört. Ich er kenne auch immer von dem Ministerium an, daß es diese Ein nahmequelle nicht liebt und nicht begünstigt. Die Gründe, welche man gegen die Lotterie hat, sind so schlagend, und das, was man dafür ansührt, ist so unwesentlich, daß es unnö.hig ist, etwas noch zu sagen. Jedes Institut, was der Moralität ent gegentritt, darf der Staat nicht fördern, und die Sucht, ohne Mühe reich zu werden, und statt der Arbeit sich zvzuwenden, von der Arbeit sich abzuwenden, darf nicht begünstigt werden, und das moralische Verderben, was übrigens auch treuer Gefährte -er Lotterie ist, kann man doch auch nicht mit günstigen Augen ansehen. Wer spielt in der Lotterie? Sie würden finden, wenn man es verfolgen könnte aus den Collectionen und Subsubcol- lectionen, daß größtentheils in Vierteln und Achteln gespielt wird. Es wird viel davon gesagt und wird viel Bewegung er regt, wenn Einer in Paris — es ist der Fall mehrmals vorge- kommrn — vor dem Spielhause sich in die Seine stürzt; es ist auch viel davon gesprochen worden, wenn in Wiesbaden, in Ba den solche Fälle vorgekommcn sind, aber leider sind mir auch Fälle vorgekommen, wo das Lotteriespiel zum Selbstmorde geführt hat. Kläglich sind die Erfahrungen, und ich kann sagen, daß ein gro ßer LH eil der Diebstähle, von Dienstboten an den Herrschaften verübt, darin liegt, daß gespielt wird. Es kann dqs Loos nicht renovirt werden, und die Herrschaft muß dann die Mittel dar reichen. Es ist nicht gut. Und so wenig ich mich den Ansichten anschließen kann, daß der Staat die Moralität zu heben durch strenge Sitter zücht sich als Aufgabe stellen könne, so kann ich doch nicht wünschen, daß der Staat ein Institut, was er selbst für unmoralisch anerkennt, begünstigt. Noch empfindlicher hat es mjch stets berührt, daß der Staat von einem solchen Institute Gewinn zieht, es zu einer Einnahmequelle macht. Das ist un möglich zu billigen. Wenn man ferner die Lotterie näher be trachtet, so sieht man doch, daß das Spielgeld zu groß ist, was gegeben wird. Wer wird bei dem Spiele 10 bis 12 Procent gleichsam Kartengeld geben, wie bei der Lotterie? Ich kann diese Ansicht nicht aus sprechen, ohne von Mißbehagen erfüllt zu sein. Nun, ich wiederhole, das Ministerium hat erklärt, daß es keinen Gefallen an dem Gewinne sieht — wohl, ich nehme das bestens an—, das Ministerium hat aber auch bemerklich gemacht, wie die Deputation erwähnt, so lange in andern Staaten Deutsch lands es Lotterien gäbe, selbst das Lotto bestände, müßten wir die Lotterie auch haben, sie könnte nicht vermieden werden, weil sonst die Leute in fremden Lotterien spielen würden und das Geld nicht unserer Staatskasse, sondern andern Staatscaffen zuwen deten. Erstens kann ich den Grund an sich nicht als recht schlagend anerkennen, schon deshalb nicht, weil man, wie ich schondie Erfah runggemacht habe, sehrimJrrthumeist, wenn man glaubt, daß die Leute, welche in der Landeslotterie spielen, nicht auch in fremden, namentlich in der preußischen, spielen. Ja, ich kann sagen, daß die Mehrzahl von denjenigen, welche nicht der Claffe der Dienst boten angehören, in der sächsischen und auch in der preußischen Lotterie spielt. Das ist eine bekannte Sache. Also wenn man in diesem Jrrthume steht, es würde das Geld nicht der Fremde zugewendet, so pflichte ich dem nicht bei. Man soll nur den Versuch machen, und man wird sehen, daß das Spiel sich nicht so sehr verbreitet. Uebrigens geht der Grund auch zu weit. In Homburg, Baden, Wiesbaden bestehen Banken. Nun das ist nicht ein Grund gewesen, das Pharaospiel, Roulette, rouge et »oir bei uns zu etabliren. Wir haben es nicht gethan, obwohl es in andern Staaten ist. Ich glaube,' man kann noch andere Erfahrungen anführen, die ich nicht weiter erwähnen will. ES ist Eins, was im December vorigen Jahres in Berlin Abände rung erfahren hat, es hat auch eine Revenue geliefert; aber wir haben es nicht eingeführt, was unsererRegierung zum Lobe nach zusagen ist. Es wurde gesagt, es würde von uns nicht der An fang gemacht werden können. Ja, mein Gott, sollen wir denn immer hinterdrein gehen? Und den Grund, daß es zu nichts führte, wenn es nicht von allen gleichzeitig geschähe, erkenne ich nicht an. Es ist das ein Grund, den man auch bei dem Maaß- gesetze angeführt hat, den man oft anführt. Einer muß den An fang machen, und große und kleine Staaten werden schwerlich sich vereinigen, auf einmal etwas zu thun, wenn auch noch so sehr zu wünschen ist, daß es geschähe. Uebrigens, daß der Nachtheil, dendasLotto stiftet, aufgehoben worden sei, das soll man nicht glauben, und ich weiß, wir haben Lottoverbote, und es wird doch gespielt, und wir haben die Lotterie erlaubt, aber die Leute, welche in das Lotto setzen, spielen nicht in der Lotterie. Wenn wir die Besorgniß hegen sollten, daß Alle, welche in der Lotterie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder