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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Hain ansässig gemacht hat, die Versicherung gegeben worden, daß dort die Grundstücke überhaupt sehr gering besteuert wor den wären. Gin Grundstück habe er für 14,000 Thlr. ange kauft und sei mit 800 Steuereinheiten belegt worden. Ein anderes Wiesengrundstück von 1^ Acker habe er für 300 Thlr. erkauft, worauf 3 Steuereinheiten gelegt wären; endlich stehe er noch im Begriffe, ein Wiesengrundstück von 5 Ackern für 1400 Thlr. zu acquiriren, welches dort mit 64Steuereinheiten belegt sei. Es würden demnach die Steuereinheiten bei dem ersten auf 17^, bei dem zweiten auf 100 und bei dem dritten auf 23A aus fallen. Hieraus werden Sie, meine Herren, ersehen, wie verschieden und unrichtig die Bonitirung erfolgt ist, und der Grund theils in einer strengem oder mildern unrich tigen Ansicht einzelner Bonitirungscommissarien, theils in der weitschweifigen unrichtigen Berechnungsart der dirsfallsigen Geschäftsordnung zu suchen sein dürste, und aus diesem Grunde, und um eine gleichmäßige Besteuerung herbeizufüh ren, erlaube ich mir, folgenden Antrag zu stellen: „Die ver ehrte Kammer wolle im Vereine mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung er suchen, wo möglich im Laufe dieser, oder läng stens der nächsten Finanzperiode eineanderweite Bonitirung allerGrundstücke zu veranstalten,hier bei aber auch auf kenntnißvolle Bonitirungs- commissarien der betreffenden Landesgegend so weit LH unlich Bedacht zu nehmen, der Geschäfts anweisung ein einfacheres, sicheres Anhalten zu geben, und solche der nächsten Ständever sammlung vorzulegen." Präsident Braun: Meine Herren, Eie haben den An trag vernommen. Ich frage: ob die Kammer den Antrag unterstützt? — Wird nicht ausreichend unterstützt. Präsident Braun: Nun hat der Abgeordnete Stockmann das Wort. Abg. v. d. Planitz: Ich bitte auch um das Wort. Abg. Stockmann: Ich könnte mich für die Position in dieser Höhe nicht aussprechen. Es ist doch gewiß einer der ersten staatswirthschaftlichen Grundsätze, von dem Volke eben nur so viel zu verlangen, als das unbedingte Erforderniß des Staats haushalts nothwendig macht. Zeder Thaler, welcher darüber ist, und auch nur für eine Zeit in der Staatscaffe liegt, wird dem Verkehre entzogen und schadet demselben. Hat nun demnächst, wie bereits mehrfach erwähnt worden, der Grundbesitz die solida rische Verpflichtung, für das Erforderniß des Staatshaushalts aufkommen zu müssen, nächst den der Staatscaffe sicher zugehen den Einnahmen aus den Domainen und Forsten, und sind andere Abgaben im Eingänge mehr oder minder schwankend, so ist es eine Verpflichtung, die Kräfte der Grundstücksbesitzer zu schonen und für Fälle aufzusparen, wo sie weiter gebraucht werden. Es kann daher auch die Grundsteuer nur in so weit aufgezogen wer den, als der Bedarf für die laufenden Ausgaben des Staats von den andern Einnahmen nicht beschafft wirb. Sagt man, daß alle Ueberschüffe auch den Grundstücksbesitzern wieder zugehen wer den, so haben wir diese Erfahrung nur sehr theilweise gemacht. Aber so viel steht fest, daß durch einen Pfennig mehr erhoben jährlich 162,138 Thlr. dem Verkehre des Grundbesitzes entzogen werden, und daß diese in einer Finanzperiode 486,414 Thlr. zu den Überschüssen geben, wenn überhaupt welche gemacht wer den. Erwägen Sie wohl, daß diese Abgaben nicht blos von den Wohlhabendengegebenwerden, sondern größtenteils beinahedie armen Bürger und Ackerbauer, ja die armen Häusler betreffen, und daß mancher Hammerschlag geschehen und manche Furche gewendet werden muß, um nur den Staat zu befriedigen, der eher kommt und eher kommen muß, als der eigene Magen und daS eigene Kind. — Die Deputation giebt zu, daß die indirekten Steuern wohl höher ausfallen könnten, spricht aber auch die Be fürchtung aus, daß sie durch Conjuncturen minder hoch ausfallen könnten. Kleiner aber wird das Budjet in keiner Weise werden, und tragen die indirekten Steuern nicht mehr so viel ein, so kann es nur der Grundbesitz übertragen. Abg. v. d. Planitz: Obgleich der Antrag des Abgeordneten Heyn nicht unterstützt worden ist, so will ich mir doch eine Be merkung gegen das vorzutragen erlauben, was derselbe zur Mo-» tivirung seines Antrags vorgebracht hat, da es nicht gut ist, wenn durch Stillschweigen die Meinung entstände, als ob das, was der Abgeordnete gegen die Bonitirung ausgesprochen hat, nicht Widerlegung hätte finden können. Wenn er sagt, es sei bei der Bonitirung auf die schwierigen Verhältnisse der Bergbewohner bei Bestellung der Aecker nicht Rücksicht genommen worden, so muß ich ihm bestimmt widersprechen und ihn auf die Instruction der Commissarien verweisen, wo er finden wird, daß allerdings auf Gebirgsgegenden besondere Rücksicht genommen worden ist. Auf die Beispiele, welche er anführte, daß die Großenhainer Gegend bei dieser Abschätzung besonders begünstigt worden wäre, kann ich nicht eingehen, muß aber bemerken, daß mir eine solche Un gleichheit, wie er angegeben hat, nirgends vorgekommen ist. Ich habe vielmehr gefunden, daß das Verfahren der Abschätzung im ganzen Lande ein möglichst gleiches gewesen ist. Za wenn der selbe so weit ging, daß er noch anführte, daß in den Gemeinden selbst eine so große Verschiedenheit wäre, daß der Eine kaum die Hälfte seines Grundwerths versteuere, während der Andere bei nahe das Doppelte gebe, so bemerke ich, daß eine so große Dif ferenz kaum möglich erscheint, und wenn sie wirklich vorhanden wäre, nur die Gemeinde selbst daran Schuld ist, da die Ein schätzung ja lediglich in den Händen der Abgeordneten der Ge meinde gelegen hat. Ich glaube, daß der Abgeordnete seine An sicht über die Bonitirung mit zu schwarzen Farben geschildert hat. Es ergiebt sich die möglichste Richtigkeit der Abschätzung dadurch, daß man bei allen Käufen und Verkäufen von Grund stücken den wesentlichen Preis auf die Abschätzung der Steuern stützt. Daß sie nicht überall ganz genau gleichmäßig und unbe dingt richtig ist, will ich zugeben, indeß etwas Vollkommenes ist wohl schwer zu erzielen, und das hier erlangte Resultat scheint mir einen solchen Mangel nicht zu haben. Der Abgeordnete
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