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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Thalern ergeben müßte. Ich glaube aber auch, und diese Ansicht habe ich damals ausgesprochen, es ist nothwendig, daß das Budjet in dieser Art aufgestellt werde, weil außerordentliche Ereignisse eintreten können, die einen Ausfall an den Abgabep oder außer ordentliche Bedürfnisse herbeiführen können; denn eine Erhöhung der Grundsteuer bleibt immer etwas Bedenkliches; ganz anders ist es bei der indirekten Abgabe. Was die indirekten Abgaben betrifft, bei welchen der Abgeordnete v. Gablenz zu der Bemer kung Veranlassung fand, daß sie einen bedeutend hohem Ertrag geben würden, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß der aufgestellte Etat sich auf den Ertrag von 1840, 1841 und 1842 gründet, weil die definitive Abrechnung für die spätem Jahre noch nicht erfolgt war, und also nicht zum Grunde gelegt werden konnte. Es kann der Ertrag allerdings bedeutend steigen, haupt sächlich durch den Zoll von Eisenbahnschienen. Eine solche vor übergehende Erscheinung kann man aber unmöglich dem An schläge zum Grunde legen. Abg. Müller (aus Laura): Ich kann mich allerdings in demselben Sinne aussprechen, wie der Abgeordnete Stock mann, daß dieGrundsteuer den kleinen Grundbesitz sehr drückt, und kann ihm für die edle Gesinnung und für die warme Kher'lnahme an dem kleinen Grundbesitz nur dankbar fein, muß aber auch wünschen, daß der kleine Grundbesitz dieselbe warme Lheilnahme und die edle Gesinnung des Abgeordneten auch bei den Creditvereinen finden möge. Abg. v. Gablenz: Ich habe nur einige Worte zu bemerken aus das, was der Herr Staatsminister ausgesprochen hat. Wenn der Herr Staatsminister darauf aufmerksam machte, daß die Grundsteuer bei dem vorigen Landtage auf 9 Pf. festgestellt worden sei, weil sich der durchschnittliche Ertrag der letzten hun dert Jahre in der Höhe herausgestevt habe, daß mithin jetzt eine Steuerermäßigung eingetreten, so muß ich dagegen darauf auf merksam machen, daß damals die Höhe der indirekten Steuern nicht existirte, und daß die, welche Grundsteuer zahlen, jetzt auch noch die hohen indirekten Steuern bezahlen müssen. Wenn auf merksam gemacht worden ist, daß man 9 Pf. festgesetzthabe, weil nach diesem Maaßstabe die Entschädigung der steuerfreien Grundstücke stattgefunden hätte, so bemerke ich dagegen, daß eine Entschädigung sür neu aufgelegte Steuern nach der Höhe dersel ben gar nicht stattfinden sollte und auch nicht stattgefunden hat. Es hätten sonst Alle entschädigt werden müssen, die eine höhere Steuer gegen früher bekommen hätten. Es handelt sich nur um Ablösung eines Rechts, und zwar des Rechts der Steuerfreiheit, und Entschädigung ist ein falscher Ausdruck. Es hat der Herr Staatsminister ferner bemerkt, 8 Pf. pro Einheit erscheine nicht als eine zu hohe Grundsteuer, indem siegewiffermaaßen8Procettt des Ertrags betrügen. Mir scheint es aber sehr hoch, wenn ich vom Nettoerträge 8 Procent abzugeben habe. Bei der Personalsteuer giebt man auch nicht 8 Pf. vom Einkommen. Der Landmarm giebt von 500 Thlr. Nettoertrag 40 Lhlr., dagegen die Person, die 500 Thlr. feste Einnahme hat, 4 bis höchstens 5 Lhlr. Außerdem mache ich aufmerksam auf das, was der Grundstücks besitzer Alles zu leisten hat. Er hat noch andere Abgaben an die Landrentenbank, er hat Abgaben an dasRitergut, besonders von Rusticalgrundflücken, er hat Decem an den Geistlichen, Schul geld, Parochiallasten,Militairleisiungen, Communsteuer, Armen- steuerund alle dieseAbgaben werden,nachdem die neueGrundsteuer regulirt ist, nach dem Modus der neuen Grundsteuer erhoben. Es giebtalso neben den Staatssteuern noch vielfacheAbgaben, rvelche derGrundstücksbesitzer außerdem zu geben hat, und die bei seinen so genannten Nettoerträge» nicht mit in Abzug kommen, dieandere Steuerpflichtige aber bei den indirekten und andernSteuern wenig stens indieserAusdehnung nicht zu geben haben. Außerdemist der Grundbesitz noch manchen Calamitäten ausgesetzt, wo kein Ersatz geleistet wird, Mißwachs und Seuchen, Hagel und Brand; im Uebrigen muß der Grundbesitz in Zeiten der Noth, wenn andere Einnahmequellen des Staats stocken, und das Bedürfniß da ist, mehr geben, oder wenn er gar nichts mehr geben kann, so wird sein Eigenthum verpfändet, damit der Staat Schulden machen kann. Demgemäß kann ich mich nicht dafür erklären, daß, wenn man daran denkt, Stabilität in die Grundsteuer zu bringen, diese Stabilität nach der Höhe von 8 Procent eingeführt werden möchte. Wenn der Herr Staatsminister ferner in Beziehung auf die in direkten Abgaben sagte, daß der höhere Ertrag derselben durch die Eisenbahnschienen komme und Nur momentan sei, so glaube ich Letzteres nicht; Deutschland wird noch lange nicht so viel Schie nen liefern, um das Bedürfniß zu befriedigen. Der Grund der höhern indirekten Steuern liegt aber auch nicht blos inden Eisen bahnschienen, sondern in der zunehmenden Bevölkerung, in dem wachsenden Handel und Verkehre. Wenn der Herr Staatsmi nister endlich bemerkte, daß wir hinsichtlich der indirekten Be steuerung vorzugsweise hoch belastet wären, so will ich es zuge ben; wir sind es aber nicht mehr, als andere Zollvereinsstaaten, und ich finde hierin gerade einen Grund zur Ermäßigung der Besteuerung, oder es kann auch bei der Schlachtsteuer eine Er mäßigung eintreten, damit allen Consumenten eine Erleichterung zukomme. Abg. v. Thielau: Wenn ich mich für Beibehaltung der in der Position ausgesprochenen 8 Pfennige erklärt habe, so geschieht es deshalb, weil geradem diesem Augenblicke der Staat Geld bedarf und meiner Ansicht nach die Entziehung dieses Quantums jetzt um so weniger gerechtfertigt erscheinen dürfte, als bereits in dieser Periode 1 Pfennig an Grundsteuer erlassen worden ist, und als ich glaube, daß auf diese Zeit der Grundbesitz sich dabei, beruhigen kann. Eine ganz andere Frage ist es, ob überhaupt die Grundsteuer in der Höhe ferner erhoben werden möge, oder nicht? und ob in gleicher Weise nicht eine Ermäßigung der Bewerb- und Personalsteuer eintre- ten solle? Denn sollten sich wirklich im Laufe der Zeit die Ueberschüffe so Herausstellen, wie zeither, und ein dringendes Bedürfniß zu deren Verwendung nicht vorliegen, so glaube ich, daß der geehrte Abgeordnete selbst überzeugt sein wird, daß dann Ueberschüffe würden aufgesammelt werden, für welche ein Grund nicht vorliegen dürfte, die Grundsteuern nach der jetzigen Höhe zu erheben, wenn wir sie nicht zu einer extraordk-
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