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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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so angewachsen, weil mit diesem Jahre der Hinzrttritt der Schön- burg'schen Receßhsrrschaften und der Herrschaft Wildenfels er folgt ist und dadurch die Abweichungen beseitigt sind, welche vor her dort bei Entrichrung der Stempelsteuer stattfanden. Nur der Ertrag des Reisepaßstempelpapiers ist allmälig zu rückgegangen, was eine Folge der inzwischen eingeführten Eisen dahnreisekarten ist, die keinen Stempel haben. Bei der Ausgabe erscheint zum ersten Male eine Position von 5,138 Lhlr. 26 Ngr. 7 Pf., welche als Entschädigung dem Hallse Schönburg nach Abschnitt III. Z. 17 des Erläuterungsmanvats vom Jahre 1835 zu gewah ren war, wobei auf das Bezug zu nehmen ist, was oben über die vermehrte Einnahme gesagt wurde. Die Erhebungskosten haben sich nach dem Umfange, welchen diese Steuer bei der Einnahme erhalten hat, nicht im ungünstigen Verhaltmß vermehrt, und die Deputation sieht sich deshalb zu keinen weitern Bemerkungen darüber veranlaßt, während sie we gen der für die Stemp-lfactorie postulirten 5,761 Lhlr. 20 Ngr. — auf ihren Bericht über das Departement der Finanzen Position 33 6. verweist. Der Antrag der Deputation geht daher dahin, daß die geehrte Kammer diese Position mit einem Reinerträge von 175,000 Lhlr. genehmige. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Der Antrag der Deputation geht dahin, daß die Kam mer die Position mit einem Reinertrags von 175,000 Lhlr. genehmige. Stimmt die Kammer diesem Anträge ihrer De- putationbei? — EinstimmigJa. Referent Abg. Poppe: Die Deputation hat hierbei zweier Petitionen zu gedenken, welche ihr zur Berichterstattung von der hohen Kammer über wiesen worden sind. Die eine von Christian Friedrich Rudolph und Genoffen in Neugersdorf beantragt s) die Herabsetzung des in geringfügigen Rechtssachen zu den Vollmachten zu verwendenden Stempelimposts von — 5 Ngr. — auf — 2H Ngr. —, ingleichen b) die Stempelbefreiung in Concursen, wenn die liquidirte Forderung leer ausgeht — und die Petenten suchen in Betreff der unter ». erwähnten Her absetzung zu beweisen, wie drückend es sei für eine Proceßvoll- macht, welche nur für einen geringfügigen Gegenstandgelte, eben so viel Stsmpelimpost zu zahlen, als wenn es sich um ein ganz bedeutendes Object handelte, wie deshalb auch ganz richtig bei Bagatellsachen kein Jmpost zu erlegen sei. Was dagegen die unter b. gewünschte Stempelbefmung betrifft, so finden die Petenten es für hart, daß der Staat durch den Stempelimpost von denen Nutzen ziehe, die bei einem Con- curse für ihre liquidirte Forderung nichts erhalten. Es würde besser sein, wenn in den Concursprocessen vom Anfänge an stem pelfrei cxpedirt.werde, dagegen erst später die Stempelimpost von denen erhoben würde, welche ihre Befriedigung aus derConcurs- mässe entweder vollständig oder theilweise erlangen, dagegen die Gläubiger, welche leer ausgehen, mit dieser Jmpost ganz ver schont werden möchten. ' DieDcputation kann beide Gesuche nicht bevorworten, das unter s. deshalb nicht, weil im Processe ein Werthsstempel nicht eingeführt und der Satz bei Vollmachten im Allgemeinen nicht als zu hoch zu bewachten ist. Was nun das zweite Gesuch betrifft, so würde der Grund satz, den Schriftenstempel nur in dem Falle zu verwenden, wenn der Rechts streit einem Proceßführrndtzn nützlich ist, oder zu einem günstigen Ergebnisse führt, etwas ganz Eigenes in die Gesetzge bung bringen. — Aus vorstehenden Gründen beantragt die Deputation, die geehrte Kammer wolle die beiden Anträge der Petenten auf sich beruhen lassen. — Präsident Braun: Wünscht Jemand darüber das Wort? — Die Deputation beantragt, daß die Kammer die beiden Anträge der Petenten, die Anträge, die Seite 273 und vorher gehende 272 des Berichts erwähnt sind, ich sage, daß diese An träge auf sich beruhen bleiben mögen. Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge ihrer Deputation beitritt? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. Poppe: Jngleichrn hat die Deputation hier auch über die ihr zuge- wiesene Petition des Verlags- und Commissionsbuchhändlers Georg Wigand in Leipzig zu berichten, welche auf Aufhebungder durch Mandat vom 11. Januar 1819 eingeführten Kalender stempelsteuer gerichtet ist. Der Petent führt an, daß in dem Jahre 1819, wo der Han del mir Kalendern lediglich in den Händen der concessionirten Kalenderverleger und der Buchbinder war, gegen den jetzigen sehr wesentlich und besonders dadurch verschieden, daß der Ka lenderhandel ein wichtiger Gegenstand des Buchhandels gewor den ist. Es habe sich auf diese Weise ein ganz besonderer Literatur zweig gebildet, welcher sich allmälig immer mehr und mehr aus breitete, da durch buchhändlerische Spekulation Alles gethan werde, um derartige Kalender durch Inhalt und Form dem Pu blicum immer angenehmer zu machen. Dieses Streben, was zwar das eigene Interesse fördere, wirke aber noch günstiger für das sächsische Buchdruckergeschäst, insbesondere berühre der Kalenderhandel auch in seiner jetzigen Gestalt den Leipziger Commissionshandel, welcher durch den jetzt bestehenden Kalenderstempel dadurch so wesentlich verletztwerde, indem Erschwerungen stattfänden, welche den Verkehr mit aus ländischen Kalendern nach dem Auslande außerordentlich belä stigten. Die cingeführten Centralvorschriften, welche vollkom men jenen gleich wären, die überhaupt wegen des Durchgangs anderer den indirecten Abgaben unterworfenen Gegenstände stattfänden, ruhten drückend auf diesem Geschäfte, da es leicht zu ermessen fei, welche Arbeit und theilweise Kosten dies verursachte, die in's Ausland zu versendenden ungestempelten Kalender beim Hauptsteueramte der Stückzahl, dem Gewichte und der Gattung nach zu declariren und, von selbigem unter amtlichem Verschluß mit Begleitschein versehen, bis an die Grenze zu senden. Waren dabei die Kosten auch schon mäßig, so vertrüge die ser Artikel solche um so weniger, da in andern Staaten, als im
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