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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Großherzogthüme Baden, Hessen, dm Anhaltiner Ländern, in Memen, Frankfurt a. M. uttd Hamburg kein Kalenderstempel eingeführt und es gewiß zu beachten sei, welcher Nachtheil den sächsischen Kommissionshandel dadurch treffe, und denselben bei der damaligen Wichtigkeit des buchhändlerischen Kalenderhan- dels Hu ruiniren drohe, da sich die Verleger im Auslande lieber dahin wenden würden, wo sie für denAbsatz ihrerKalender nicht die Schwierigkeiten und Kosten hätten, als in Sachsen. Daher wäre der Wunsch gewiß gerechtfertigt, den Kalen derstempel ganz abgeschafft zu sehen, zumal da dessen Ertrag von circa 6000Lhlr. den übrigen Staatseinnahmen gegenüber nicht für die allgemeinen Staatsbedürfnisse von Erheblichkeit sei. Die Deputation mag nicht verkennen, daß die von dem Pe- tenten vorgeführten Gründe für Aufhebung des Kalenderstem pels nicht ohne Wichtigkeit sind, in so fern es sich um die durch den Buchhandel in Verkehr kommenden handelt, und daß durch -die Maaßregeln, wie sie bei Versendung der ausländischen unge stempelten Kalender gesetzlich vorgcschrieben sind, der sächsische Commissionsbüchhandel höchst mchtheilig davon berührt wird. Jndrß hat erst die letzte Ständeversammlung bei Anträgen aus Abänderung in der Erhebung des Stempelimposts den Grundsatz anerkannt, daß cs bedenklich falle, bei einem oder dem andern Theile der Einnahme dieser Steuer eine Abänderung eintreten zu lassen, und auch die Deputation kann sich im Ein verständnisse mit jenem Beschlüsse und ihrem vorhergehenden Anträge, die Stempelsteuer in der von der Regierung aufgestell ten Meise zu genehmigen, nicht für den Antrag des Peten ten erkläre», sondern rächet der geehrten Kammer, solchen auf sich beruhen zu lassen. Dagegen wünscht die Deputation allerdings dringend, daß etwas zu Gunsten des Buchhandels in anderer Beziehung ge schehe, und beantragt hiermit, die hohe Staatsregierung zu er suchen: „dahin Veranstaltung zu treffen, daß der Verlags - und Commissionsbuchhandel wegen der nach Sachsen ein gehenden ausländischen Kalender, welche wieder außer Landes versendet, folglich im Jnlande nicht in den Han del kommen und verkauft werden, thunlichst erleichtert Werde." Aöß. Brockhaus: Ich habe die eben referirte Petition des Buchhändlers Georg Wigand in Leipzig bei der geehrten Kammer eingereicht, und hätte allerdings gewünscht, daß es möglich gewesen wäre, ihr in ausgedehnterer Weise zu entspre chen, und dieStempelsteuer für Kalender, die ich geradezu als eine Steuer auf die Volksbildung bezeichnen muß, ganz abzuschaf fen. Zndeß sehe ich ein, daß eS bedenklich sein dürfte, bei einer einzelnen Abteilung der Stempelsteuer jetzt eine Veränderung eintreten zu lassen, und ich muß mich daher wohl mit meinem Wunsche auf die Zeit vertrösten, wo es möglich sein würde, ritte allgemeine Revision des Stempelsteuergesetzes vorzuneh- rttett. Ich hoffe, daß dann diese Abgabe völlig verschwinden wird, und wünsche , daß inzwischen das Ministerium geneigt sein werde, dem Anträge der Deputation gemäß alle nur mög lichen Erleichterungen für den Verkehr eintreten zu lassen. Staatsminister v. Zesch au: Was den vorliegenden An trag betrifft, so wird das Ministerium sehr gern sich mit der Frage beschäftigen, ob es nicht thunlich sei, wegen des Spedi tionshandels mit Kalendern eine Veränderung in der Stempel steuer eintreten zu lassen. Abg. Todt: Hätten wir nicht ohnehin noch viel zu ord nen und zu reguliren, so würde ich längst einen Antrag gestellt haben, daß in Bezug auf die Stempelsteuer eine andere Gesetz, gebung eintreten möge. Jndeß, wie gesagt, aus Rücksicht auf die obwaltenden Verhältnisse habe ich davon abgesehen. Des halb thut es mir allerdings gleichfalls leid, daß die Deputation nicht wenigstens in der hier vorliegenden Beziehung hat nach helfen und auf die von den Buchhändlern eingegangsne Peti tion hat Rücksicht nehmen können. Ich vermag freilich nicht jetzt einen der Deputation widerstreitenden Antrag zu stellen, da ohnehin heute wenig Aussicht sein möchte, ein Gelingen für einen derartigen Antrag zu erlangen. Ich will mich daher bei meiner jetzigen Bemerkung auf dasjenige beschranken, was den am Endeder über Position25 von der Deputation gegebenen Er läuterungen gestellten Antrag zu unterstützen mir geeignet scheint. Es liegt mir nämlich ein Beispiel vor, was schlagend genug ist, um eine solche Unterstützung zu gewähren. ES wurde nach diesem Beispiele von einem Buchhändler ein aus ländischer Kalender an die Grenze geschickt, wo er in das he. nachbarte Böhmen abgeholt werden sollte. Ein sächsischer Gensd'arm sieht da den Kalender bei einem diesseitigen Ein» wohner, zeigt den Buchhändler an, und die Folge davon war, daß der Letztere, die Kosten nicht gerechnet, in 10 Lhlr. Strafe verfiel, — deswegen, weil der Kalender noch im Jnlande ge sehen worden, obgleich es die Absicht des Buchhändlers gar nicht gewesen war, ihn im Jnlande zu verkaufen. Wenn nun bei der gegenwärtigen Einrichtung solche Dinge auch wieder vorkommen können, so muß ich wünschen, daß wenigstens der Antrag der Deputation bei der Staatsregierung alle mögliche Berücksichtigung finden möge. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? — Die Deputation rathet S. 273 und 274 ihres Be- rrchts aus den daselbst entwickelten Gründen der Kammer an, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Ich frage die Kam mer: ob sie der Deputation hierin beistimmt? — Einstim mig Ja. Präsident Braun: Dagegen wünscht die Deputation, daß die Kammer bei der hohen StaatSregierung „dahin Ver anstaltung treffe, daß der Verlags- und Commisfionsbuchhan. del wegen der nach Sachsen eingehenden ausländischen'Kalen- der, welche wieder außer Landes versendet, folglich im Jnlande nicht in dm Handel kommen und verkauft werden, thunlichst erleichtert werde." Nimmt dir Kammer diesen Antrag ihrer Deputation an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Poppe: Noch heißt es im Berichte: Position 26. Grenzzoll nebst Branntwein-, Schlacht-, Malz-, Wein- und Tabaksteuer, ingleichen Elbzoll- und Ausgleichungsabgaben.
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