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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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weniger angenommen worden, weil um so viel der Betrag der zu leistenden Entschädigungen herabgegangen ist. Der Bedarf an Bau- und Einrichtungsaufwand wurde zu letzt mit 10,000Lhlr. verschrieben und ist wieder mit glei ¬ cher Summe beibehalten worden, weil nach den Erklärungen der Herren Regierungscommissarien die postulirte Summe sich auch fernerhin nothwendig mache. Dagegen wurden zu Deckung nicht vorherzusehender Aus fälle im letzten Budjet nur 31,070 Thlr. angenommen, im jetzt vorgelegten sind aber 76,949 Thlr. postulirt und von der Einnahme gekürzt worden, weil in Be tracht, daß das Jahr 1842, auf dessen Erträge zum Lheil die Einnahme basirt ist, für die Zollerhebung als ein überaus günstiges angesehen wird und die Annahme dieses Postulats nöthig ge schienen hat, da auch in der jetzigen Aufstellung von dervon1843 Lis 1845 beliebten Abschreibung von 3 Procent des festzustellen den Einkommens abgesehen worden ist. Die Regiekosten waren im Budjet für 18SZ- mit 403,000 Thlr. postulirt und sind in der für die Finanzperiode 18EZ- mit 406,250 Thlr. , sonach nur um3,250Lhlr. höher bezeichnet worden, welche Erhöhung, gegen die gesteigerte Einnahme gehalten, den erfreu lichen Beweis liefert, daß diese Kosten sich allmälig in ein gün stigeres Verhältniß stellen und diesmal von der vollen Einnahme nur 16^ Procent betragen, während sie sich im letzten Budjet noch aus 17H Procent stellten. lieber die Kosten der Zoll- und Steuerdirection, die in vor stehend erwähnten Ausgaben nicht inbegriffen sind und im Aus- gabebudjet Position 33«. sich auf 25,171 Lhlr. 24 Ngr. 5 Pf. belaufen, haben dort von der Deputation nähere Erörterungen stattgefundcn. Die Deputation kann auch diesmal nicht unterlassen, es auszusprechen, daß ihr der von der hohen Staatsrsgierung an genommene Reinertrag von diesem Theile der Staatseinkünfte etwas zu niedrig gegen den erscheint, welcher sich sonder Zweisel in der Wirklichkeit ergeben wird. Denn ist dieser Ertrag auch gegen die letzte Finanz periode um 140,000 Lhlr. - — jetzt höher angenommen worden, so könnte solcher nach dem Da fürhalten der Deputation schon deshalb ein größerer sein, da die zu Deckung etwaiger Ausfälle postulirte Summe von 76,949 Thlr. sicherlich nicht vollkommen in Anspruch genom ¬ men werden wird, da sie von einer Einnahme in Abzug ge bracht wurde, welche auf die Ergebnisse der Jahre 18KZ begrün det ist. Seit jener Zeit hat die Bevölkerung unsers Vaterlandes auf eine überraschende Weise zugenommen, und diese, mehr aber noch die gesteigerten Verkehrsverhältnisse in Handel und Ge werbe müssen auf diese Einnahmen so günstig wirken, daß dar über kaum ein Zweifel sein kann, daß der Reinertrag von den betreffenden Steuern am Ende der begonnenen Finanzperiode ein entschieden größerer sein wird, als solcher jetzt hingestellt wor den ist. Jndeß mag die Deputation nicht verkennen, daß es schwer sein würde, für ihre Ansicht genügende Beweise zu liefern, da allerdings durch besondere Einwirkungen auf Consumtion und Handelsverkehr sich auch ein nachtheiligerer Einfluß auf den Er trag dieser Steuern bemerkbar machen könnte, als solcher in die sem Augenblicke für möglich erscheint. Dabei ist ferner nicht unbeachtet zu lassen, daß die Erhebung dieser indirecten Abgaben auf Uebereinkunft mit den übrigen Staaten des Zollvereins beruht, und was über deren Fortbestand zu sagen, oder welche Anträge sonst dabei zu stellen sein möchten, wird sich bei Berathung über das Allerhöchste Decret, den Zoll verband betreffend, eine geeignetere Gelegenheit als jetzt finden. Die Deputation rathet daher auch der geehrten Kammer an, diese Position nur vorbehältlich weiterer Erklärungen über das Aller höchste Decret, die Zoüverträge betreffend, zu genehmigen, da sich dieselbe im Uebrigen mit dem Verfahren der hohen Staatsregierung bei Aufstellung dieses Etats einver standen zu erklären und zu beantragen hat, daß die Kammer für jetzt diese Position des Budjets mit 1,840,000 Thlr. genehmige. (Staatsminister v. Könneritz, so wie der Königl. Com- miffair v. Langen« treten in den Saal.) Präsident Braun: Der Abgeordnete v. Gablenz hat das Wort. Abg. v. Gablenz: Ich habe bei dieser Position, die jetzt zur Berathung kommt, nur eine sehr kurze Bemerkung zu machen, da es nun ganz einerlei ist, ob dieselbe mit einer, oder zwei, oder einer halben Million veranschlagt wird. Sie dient blos dazu, um das Rechnungsexempel der Einnahme und Ausgabe nachge rade aufgehend auszufüllen. In Folge der frühem Bemerkung des Herrn Referenten indessen, als vorhin über diesen Gegenstand gesprochen wurde und derselbe das Schlußwort hatte, will ich mir nur noch etwas zu erinnern erlauben, nämlich dagegen, daß jetzt über die Position nicht gesprochen werden könnte, indem cs eine Position wäre, über welche nur dann gesprochen werden könnte, wenn das Allerhöchste Decret in Betreff der Zollange- legenheit zur Berathung käme. Wen« dies der Fall ist, so muß ich wünschen, daß in Zukunft, wenn nur irgend möglich, das Allerhöchste Decret in Betreff der Zollverträge entweder vor oder gleichzeitig mit der Berathung über die Budjeteinnahme der Kammer zur Begutachtung vorgelegt werden möge, denn es steht damit im engsten Zusammenhänge. Wie die Sachen.jetzt stehen, kann man gar nichts thun; denn wenn man bei der jetzigen Gelegenheit über die Position sprechen will, wird man darauf verwiesen, daß man dies bei Berathung über das Decret thun könnte. Kommt es nun zur Berathung des Decrets, so wird man hinsichtlich der Position wieder darauf verwiesen wer den, daß man beim Einnahmebudjet die Sache hätte vorbringen können; der Himmel schenke also für die Zukunft der Sache eine andere Behandlung. Referent Abg. Poppe: Es wird dem geehrten Abge ordneten v. Gablenz eben so gut bekannt sein, als es allen den übrigen Mitgliedern sein wird, daß es bisher bei dieser Position
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