Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
an das Ministerium des Cuttus möglich sein. Ich glaube also wirklich, daß dieser Differenzpunkt praktisch unschädlich ist, und ich kann daher nur der geehrten Kammer empfehlen, der Depu tation hierin beizustimmen. Abg. Schäffer: Allerdings ist der Ansicht der Herren, welche sich gegen daS Deputationsgutachten erklärt haben, in so weit beizupflichten, wenn man blos die beiden Fassungen, wie sie sich in der ersten und zweiten Kammer herausgestellt haben, mit einander vergleicht; allein wenn man die Verhandlungen nach sieht, in deren Folge damals dieses Amendement in der zweiten Kammer gestellt worden ist, so wird man auch finden, daß die Ansicht der zweiten Kammer damals dahin ging, daß jedem von diesen drei Faktoren einzeln der Widerruf sollte gestattet sein, nämlich der Kirchengemeinde allein, der Kirchenknspeetion allein und auch dem Kirchenpatrone allein. Diese Ansicht hat auch die erste Kammer gehabt, und in so fern ist eigentlich hierüber zwischen beiden Kammern Einverständniß vorhanden, und es bedarf blos noch der Zustimmung der geehrten Kammer, um dar über eine formelle Gewißheit zu haben und diese Ungewißheit zu beseitigen. Uebrrhaupt hat diese ganze Angelegenheit, wie auch bereits schon der Herr Staatsminister hervorgehoben, gegenwär tig um so weniger praktisch en Nutzen, als in Folge des Vorschlags, den die Deputation der Kammer zur Annahme empfiehlt, sich ergeben wird, daß blos die. protestantischen Kirchen in Städten möchten eingeräumt werden. Früher war das allerdings in so fern anders, als die Kammer sich dahin entschieden hatte, es möchten den Deutsch-Katholiken protestantische Kirchen an allen Drten im Lande, wie auch in der Decretsvorlage enthalten ist, ekngeräumt werden. Gegenwärtig wird die Ermächtigung, welche der hohen Staatsregierung ertheilt werden soll, blos auf Städte beschränkt, und da in Städten das Patronat und die Kircheninspection, wenigstens die weltliche, über die Kirche in dem Stadtrathe zusammenfällt und dieser eine Corporation bil det, so scheint mir das Bedenken beseitigt zu sein, welches vom Herrn Vicepräsidenten aufgestellt worden ist, sonach aber um so Unbedenklicher zu sein, dem Vorschläge der Deputation beizu pflichten. Abg. Heu derer: Ich kann nicht umhin, mit einigen Worten den beiden vorhergehenden Sprechern, welche sich gegen die Deputakionsmeinung aussprachen, beizupflichten. Ich war bei der erstmaligen Berathung dieses Gegenstandes einer von denjenigen, die das Recht, Kirchen den Deutsch-Katholiken zu überlassen oder wieder zu entziehen, lediglich den Kirchen gemeinden allein zugestanden wissen wollten, obgleich ich aller dings vorher ahnte, daß dieser Grundsatz bei der Kammer nicht durchgehen würde; allein ich konnte mich nicht eines Andern überzeugen. Da ich also mit meiner Meinung nicht durchkam, so weiß ich wenigstens, daß ich mich beruhigte, weil ich glaubte, daß die Kirchengemeinden nach unserm Beschlüsse immer die Hauptfactoren sein würden und ohne ihre Bestimmung weder den Deutsch-Katholiken eine Kirche gegeben, noch eine einmal überlassene wieder entzogen werden könne. Das, was der HerrStaatsminister erwähnte, baß dieser Differenzpunkt etwas Unwesentliches sei, trifft allerdings nach dem leider von der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse zu, indem dieselbe nicht ge stattet hat, daß die Ueberlassung von Kirchen an die Deutsch- Katholiken auf Dörfer ausgedehnt werde. Also in so fern, daß sie sich blos der Kirchen in Städten-bedienen dürfen, wird es weniger gefährlich. Abg. Metzler: Auch ich muß bestätigen, daß ich diese Worte in keinem andern Sinne aufgefaßt habe, als der Herr Vicepräsident. Ich erinnere mich noch deutlich aus den frühem Verhandlungen, wo das Amendement gestellt wurde, daß ein anderer Sinn, als der erwähnte, diesen Worten nicht unter gelegt worden ist. Blos die Rücksicht, daß ich glaubte, es werde an dem gesunden Sinne der Kirchengemeinden eine etwaige Bemühung, den Widerruf der den Deutsch-Katholiken eingeräumten geringfügigen Rechte herbeizuführen, scheitern, hat Aich damals bestimmt, dem Amendement beizupflichten. Dies zu erwähnen, habe ich als Pflicht erachtet, damit es nicht scheine, als woNteich dieser gewaltsamen Interpretation ebenfalls das Wort sprechen. Abg. Schwabe: Heute muß ich mir doch auch einige Worte erlauben, da ein nicht ganz unwichtiges Moment un bemerkt geblieben, und indem ich zuvörderst erkläre, daß ich demjenigen beipflichte, was vom Herrn Vicepräsidenten aus gesprochen worden ist, so hielt ich es besonders für Pflicht, auf merksam zu machen, daß nach der Auslegung der jenseitigen Kammer, wenn das Pstronatsrecht bei einem Ritterguts in der Hand Mehrerer wäre, jedem Einzelnen das Recht zustehen soll, die Erlaubniß zurückziehen zu können, das erscheint zu weit ausgedehnt, da das Pstronatsrecht ein ungetheiltes Recht ist und nur ungetheilt ausgeübt werden kann. Ist es in der Hand Mehrerer, so müssen diese zu einem Beschlüsse kommen, sei es nach Stimmenmehrheit oder sonst, und nach solchem muß nur die Erlaubniß ertheilt oder zurückgezogen werden können. Ich habe nur das Wort ergriffen, da die Debatte eben geschlos sen werden sollte und so jene Auslegung unberührt 'geblieben wäre, dies aber abzuwenden, ich für meine Pflicht hielt. Abg. Jani: Nur um meine Abstimmung zu motiviren, muß ich gestehen, daß ich die Worte: „unter Hmzutritt der Kircheninspection und des Patrons" nicht vereinigen kann mit dem, daß die Kirchengemeinde es auch allein können soll, weil solchenfalls diese Worte ganz überflüssig erscheinen würden. Entweder sie kann allein den Deutsch-Katholiken eine Kirche einräumen, und dann bedarf es der Zustimmung der Kirchen- iaspeckion und des Patrons nicht, oder sie kann dies nicht, folglich muß man den Satz im disjunktiven Sinne annehmm; man muß die Einwilligung der Kircheninspection und des Kirchenpatrons in allen Faßen für erforderlich halten. Wie es hier gefaßt ist, so sehe ich keinrn rechten Sinn in der Sache. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter spricht, so
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder