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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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gigste leibliche Sache handelt, da wird der Rechtsgrundsatz aufrecht erhalten; aber wo es sich darum handelt, einer christ lichen Gemeinde die Mittel zur Erbauung und Gottesvereh rung zu entziehen, da glaubt man diesen Rechtsgrundsatz ver letzen zu können. Es folgt daraus, daß man sich mit dem Deutsch-Katholiken gar nicht auf den Rechtöfuß setzen will, sondern Alles Sache der Willkür sein soll. Abg. Heyn: Ich muß gestehen, daß ich mich mit dieser Interpretation auch nicht befreunden kann. Der Herr Cul- tusminister meinte vorhin, es könnte der Fall vorkommen, wo mehrere Rittergüter das Patronatsrecht ausüben könnten. Ich würde mir daher erlauben, daß man den Paragraphen, um eine Vereinigung herbeizuführen, so faßte: „daß, wenn Ritter güter und Stadträthe ein gemeinschaftliches Patronat haben, diese bei Ausübung des letztem zu concurriren haben," so daß der letzte Satz wegfiele. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Ich bitte m'.r diesen Antrag schrift lich aus. Abg.Hey n:Eswürdeso lauten: „Wenn z.B. mehrern Rittergütern oder Stadträthen ein gemeinschaft lich es Patronats recht zu steht, sie bei derAusübung des letzter» zu concurriren haben", den letzten Satz aber wegfallen zu lasten. Ich glaube, damit würde das Be denken vielleicht beseitigt sein. Präsident Braun: Ich muß dabei stehen bleiben, daß der Abgeordnete mir den Antrag schriftlich giebt, es ist das wegen des Herrn Secretairs nöthig, der das Protokoll abzu fasten hat. Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich frage: ob sie denselben unterstütze? — Er erlangt nicht aus reichende Unterstützung. Referent Abg. v. Haase: Ich erlaube mir den Vorschlag, diesen Punkt fallen zu lassen. Die Kammer mag sich darüber erklären, wie sie wolle, ihr Beschluß kann kein Resultat haben; es wird, wenn der Fall eintritt, den Rechten nach gegangen werden. Uebrigens glaube ich, der Fall wird in der nächsten Zeit gar nicht eintreten. Wir versäumen durch eine fortgesetzte Debatte unsere kostbare Zeit, und zwar, wie gesagt, ohne daß dadurch ein Resultat gewonnen wird. Die Deputation hat es für ihre Pflicht gehalten, diesen Punkt in ihren Bericht mit aufzunehmen, weil in Betreff desselben ein Beschluß der ersten Kammer vorliegt und sie es für Pflicht hielt, auf einen Be schluß der jenseitigen Kammer einen Beschluß in ihrer Kammer herbeizusühren. Sollte kein Beschluß gefaßt werden, so wird die erste Kammer sich dabei auch beruhigen. Ich bitte das Präsidium, die übrigen Mitglieder der Deputation zu befragen, ob sie mit meinem Vorschläge einverstanden sind. (Dieselben erklären ihr Einverständnis«.) Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die Zurück nahme des Antrags? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Haase: Der Bericht fährt fort: 3. < Den diesseitigen Kammerbeschlüssen, daß den deutsch-katholischen Geistlichen aufgegeben werde, nur nach dem von den Deutsch-Katholiken sofort bei dem hohen Cultusministerium einzureichenden Tauf formular die Kaufen zu vollziehen, und daß in der jedes maligen Anzeige an den evangelischen Geistlichen des Kirchspiels davon Erwähnung gethan werde, daß die Taufe nach obigem Formulare vollzogen worden sei, und daß die von den evangelischen und sonstigen Führern der Kirchenbücher eingetragenen Taufen als „deutsch-katho lisch" bezeichnet werden sollen, ist die jenseitige Kammer beigetreten. Dieselbe hat übrigens bei ihrer anderweiten Berathung die ses Gegenstandes noch darüber eine bestimmte Erklärung der diesseitigen Kammer vermißt, daß die von dem deutsch-katholi schen Geistlichen zu bewirkende Anzeige der stattgefundenen Taufe vondiesemselbstzu unterzeichnen sei. Die Deputa tion hatte in ihrem ersten Berichte S. 737 und 739 ihrer Kam mer anempfohlen, dem dahin lautenden Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Ist nun auch dieser Beitritt nicht ausdrück lich in Frage gekommen, so liegt derselbe doch stillschweigend in dem diesseitigen Beschlüsse, daß die von dem deutsch-katholischen Geistlichen zu machende Taufanzeige von den Taufzeugen zu unterschreiben sei, indem solchenmach die letztere schriftlich er folgen muß. Es ist daher auch in'diesem Punkte ein Einverständniß bei der Kammern vorhanden und solches von der diesseitigen Kam mer noch ausdrücklich zu erklären. Referent Abg. v. Haase: Es hat wohl Niemand in der Kammer daran gezweifelt, daß die Anzeige des deutsch-katho lischen Geistlichen auch von ihm unterschrieben sein müsse. Wenn aber die jenseitige Kammer noch eine ausdrückliche Er klärung deshalb gewünscht hat, so war dies im Berichte zu er wähnen, und ich glaube, es ist kern Bedenken vorhanden, unser Einverständniß bei diesem Punkte zu erklären. Präsident Braun: Wenn Niemand darüber zu sprechen begehrt, so frage ich dir Kammer: ob sie ihr Einverständniß in diesem Punkte mit der ersten Kammer erklären wolle? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Haase: Der Bericht sagt ferner: 4. Dem Beschlüsse der diesseitigen Kammer, daß die von dem Herrn Minister des Cultus in der ersten Kammer Seite 195 flg. der Mittheilungen geäußerten Grundsätze über die religiöse Erziehung der Kinder der Deutsch-Katholiken und den Schulbesuch derselben in das provisorische Gesetz oder in die zu erlassende Ver ordnung mit ausgenommen werden möchten, ist die jenseitige Kammer im Materiellen beigetreten. Nur in Betreff der Art der Bekanntmachung dieser Grundsätze ist noch eine Differenz vorhanden, indem die erste Kammer beschlossen hat,
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