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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Indem nun die Majorität der Deputation der Kammer anrathet, den von letzterer beschlossenen AntrD: daß die den Deutsch-Katholiken zuzugestehende Aus übung ihrer Gottesverehrung und gottesdienstlichen Handlungen so lange, bis ein Anderes gesetzlich festgesetzt worden, durch ein provisorisches Gesetz oder durch Ver ordnung, die der Zustimmung der Stände gedenkt und Gesetzeskraft hat, eingeräumt werde, fallen zu lassen, empfiehlt sie derselben, der Regierung die Ermächtigung zu Men, den Deutsch- Katholiken das denselben von der Ständeversammlung Zugestandene zu gewähren und zugleich in der deshalb auszufertigenden ständischen Schrift die Voraussetzung auszusprechen, daß die Staatsregierung diese Gewäh rung lediglich unter den Bedingungen, welche in dem dem Allerhöchsten Decrete beigefügten Aufsätze ent halten sind, versage oder zurücknehme. Uebrigens dürfte es sich von selbst verstehen, daß das Er- gebniß der zwischen den Kammern und der Regierung in dieser Angelegenheit getroffenen Uebereinkunft in dem Gesetz- und Ver ordnungsblatts bekannt gemacht und in der zu erlassenden Ver ordnung der Zustimmung der Stände äusdrücklich Erwähnung geschehe, indessen hält die Deputation es nicht für überflüssig, der Kammer anzuempfehlen, darauf einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. ReferentAbg. 0. Haase: Ich habe zu diesem Punkte nur hinzuzufügen, daß ich zur Minorität gehöre, daß ich das Ge wicht der politischen Gründe, die für die Ansicht der Majorität der Deputation sprechen, nicht verkeime, daß ich auch zur hohen Staatsregierung das Vertrauen habe, dieselbe werde das, was sie selbst für die Deutsch-Katholiken beantragt hat, und was die sen überdies die Kammern zugestehen wollen, den Deutsch-Ka tholiken auch wirklich geben und das Gegebene willkürlich nicht zurücknehmen. Allein die politischen Gründe uttd dieses Ver träum können mich nicht bewegen, dem entgegenzuhandeln, was meine feste Ueberzeugung ist. Ich bin nämlich überzeugt, daß das, was den Deutsch-Katholiken zugestanden wird, sei es nun sowenig, als es sei, doch nur auf dem Wege des Gesetzes zuge standen werden könne. Abg. Todt: Wenn, ich Mir bei diesem Punkte das Wort erbeten habe, so ist es nicht meins Absicht, mich dabei nochmals in eine weitläuftige Auseinandersetzung über das Materielle der Sache einzulassen. Ich habe blos deshalb darum gebeten, um zu erklären, daß auch ich zur Minorität gehöre und bei allen fol genden Punkten, wo im Deputationsgutachten noch eine Diffe renz der Meinungen vorkommt, sogar der Einzige bin, der die Minorität bildet. Ich verkenne allerdings gleichfalls nicht, daß die MajÄität in so fern viel für sich hat, als, wenn das Wenige, was nach ihrem Gutachten gewährt werden soll, nicht gerettet worden wäre, die Deutsch-Katholiken vielleicht gar nichts erhal ten würden. Jndeß bei mir ist die Meinung der Minorität Sache derUeberzeugUng geworden, uttd deshalb vermag ich nicht, was auch der Erfolg davon sein möge, der Majorität mich attzu- chlkeßen. JchglvUbe aber auch nicht, dass der'Nachtheil so sehr groß sein würöe, selbst wenn eine vollständige Äereinigung nicht zu Stande käme; denn der faktische Zustattö'Müßte doch aufrecht erhalten werden, ja, ich glaube sogar, die öffentliche Meinung würde am Ende die Regierung dahin drängen, den Deutsch-Ka tholiken noch ein Mehrekes zuzugesiehett, namentlich was die Einräumung der Kirchen betrifft, nachdem darüber beide Kam mern übereinstimmend sich ausgesprochen haben. Jndeß ich will weder bei diesem Punkte, noch bei dem folgenden, wo ich eine dif ferente Meinung ausgesprochen habe, einen neuen Kampf Her vorrufen. Ich weiß, er würde am Ende nur Zeitverlust herbei führen und in der Hauptsache, fürchte ich, nichts helfen. Zu be klagen ist freilich, daß die erste Kammer auch in dieser Angelegen heit so wenig nachgegeben und die Regierung jdiesem Beispiels Nachahmung geschenkt hat. Doch die gute Sache, die Sache der Aufklärung, wird siegen, wie man sich auch dagegen stem men möge. Und so hoffe ich denn, daß der nächste Landtag den Deutsch-Katholiken vollständige Anerkennung bringen wird. Mögen sie bis dahin mit der geringen Abschlagszahlung, die ihnen werden soll, begnügen und durch treues, festes Zusammen halten und Vorwärtsschreiten auf der Bahn des Gesetzes das vollständig erringen, was man ihnen jetzt versagen will. — Der ich übrigens einmal das Wort habe, so muß ich die gegenwärtige Gelegenheit ergreifen, von dem Allgemeinen einen Augenblick' abzusehen und auf etwas Specielles, auf mich selbstdieAufmerk- fäMkeit zu lenken. Es hat nämlich dem Decan Diltrich gefal len, vor einigen Tagen bei einer Verhandlung in der ersten Kam mer meiner und einer von mir neulich hier gethanen Aeußerung speciell und namentlich Erwähnung zu thun, daraus ritte Be fürchtung für die Katholiken abzuleiten und zugleich eine Be schuldigung gegen mich daran zu knüpfen. Wäre das Letztere nicht geschehen, ich würde die Sache nicht für mühverlöhnig Hal ten, noch ein Wort darüber zu verlieren. Aber dem öffentlich Angeklagten müß auch düs Wort der öffentlichen Vertheidi- guttg zuftehen, und ich bin darum keinen Augenblick in Zweifel, daß Sie mir noch eine kurze Bemerkung hierüber gestatten wer den. Ich sprach neulich bei Gelegenheit einer beiläufigen Ver handlung über die Frage, ob es nützlich und nöthig sei, mit der päpstlichen Curie Concordate abzuschließen, unter andern Fol gendes aus: „Ich glaube, der Abschluß von Concordaten Mit der päpstlichen Curie Seiten unserer sei weder nöthig, noch wün- schenswerth. Nöthig scheine es mir nicht zu sein, weil die Zahl der Katholiken in unserm Lande ohnehin nicht so bedeutend sei, und weil, wie ich wenigstens hoffte und wünschte, diese Zahl der Römisch- KatholischeN immer mehr sich'vermindern, ja vielleicht bald ganz aufhören werde"*). Daran nimmt nun der geistliche Herr Anstoß,meint**), ich sei den Katholiken feindlich gesinnt^ werde, wenn Eheleute aus gemischter Ehe vor der Obrigkeit zu erscheinen hätten, um ihre Erklärung in Bezug auf die Kinder erziehung zu Protokoll zu geben, meiner Pflicht nicht eingedenk *) Vrgl. Landtügsmittheil. zweiter Kammer Nr. 98. S. 2661. **) Vrgl. Lanbtagsmittheil. erster Kammer Nummer 71 Seite 1679«
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