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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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den, ich will aber nicht das Schicksal der Deutsch-Katholiken in das administrative Ermessen der Regierung gestellt haben. Vicepräsident Eisenstuck: Ich muß auch mit der Minori tät stimmen, besonders aus einem doppelten Grunde. Der eine Grund ist der, ich kann nun einmal über den 56. §. der Verfas- sungsmkunde nicht Hinwegkommen. Nun, was darüber gesagt worden ist, hat meine Ueberzeugung nicht erschüttern können, daß nur mittelst eines besonder» Gesetzes einer christlichen Ge meinde die Ausübung des öffentlichen Gottesdienstes gestattet werden kann; mag nun das Gesetz ein provisorisches sein, oder em permanentes, gleichviel; ein Gesetz muß es sein. Es ist auch zweitens gesagt und hauptsächlich darauf sich gestützt worden, es walle hier dieRücksicht für die Deutsch-Katholiken selbst vor, daß man ihnen doch das sichere, was ihnen gesichert werden könne, und es sei besser, ihnen etwas zu geben, so wenig es auch sein mag, als daß sie gar nichts erhalten, und das Letztere wäre der Fall, wenn man sich nicht mit der ersten Kammer vereinbarte. Nun das glaube ich gar nicht; ich theile nicht die Ansicht derer, die meinen, es sei so gar wenig, was denNeu-Katholiken vonRe- gierung und Ständen gewährt werden will. Selbst wenn es nur dabei bleibt, was die erste Kammer gewähren will, so ist das im mer etwas von Belang, und es wäre mir vyn Wichtigkeit, daß einmal — ein nicht oft in unsrem Lande vorkommender Fall — wir nicht, wie gewöhnlich, ganz hinten stehen, sondern einmal vorwärts marschiren. Es ist allerdings wahr, daß außer Braun schweig kein Staat in dieser Angelegenheit so vorwärts gegan gen ist; ich erkenne das dankbar an, weil es mir in meinem Sy steme liegt. Es ist gut, daß ein kleinerStaat, der sich Intelligenz zutraut, nicht erst wartet, was andere thun werden; er muß selbst ständig handeln. Ferner, ich besorge auch gar nichts. Man muß die Möglichkeit sich stellen. Was bleibt der Regierung übrig, wenn ein Gesetz nicht zu Stande kommt? Die Regierung wird nie ihre Pflicht verleugnen, die sie früher anerkannt hat, daß sie für die Deutsch-Katholiken thut, was sie für nothwendig hält. Da sind wir auf demselben Punkte. Also ein großer Verlust droht den Deutsch-Katholiken nicht. Meine Ueberzeugung kann ich nicht in Fesseln schlagen; das kann ich nicht, mag man mir- politische und diplomatische Gründe, Besorgnisse und Befürch tungen aufstellen; ich lege keinen Werth darauf. Es ist das nicht Mißtrauen in die Staatsregierung; ich glaube nicht, daß sie den Argwohn aufgeregt hat, als ob sie das, was sie gegeben hat, weil sie die Ermächtigung dazu hat, wieder zurücknehmen werde. Aber ich gestehe offen, ich glaube, es sind solche Ermächtigungen bis weilen nicht zu umgehen; wo sie umgangen werden können, muß man sie aber umgehen, und so glaube ich, ist es mit diesem Publi- candum der Fall. Ich weiß, es giebt oft Falle, wo man solche Bestimmungen nicht in ein Gesetz aufnimmt, sondern auf dem Wege der Verordnung bekannt macht; aber das sind solche Ge genstände, die entweder blos zur Ausführung gehören, oder die solchen Wechselfällen unterliegen, daß es bedenklich ist, sich in einem Gesetze darüber auszusprechen. Das nun ist hier nicht der Fall. Man will eine gesetzliche Bestimmung haben, und die Re gierung will nur eine Ermächtigung. Ich glaube, dieses Mal wird die zweite Kammer doch mehr für sich haben, als die Ansicht der hohen Staatsregierung hat. Nun ich wiederhole, ich miß traue nicht, daß die Regierung, wenn man ihr die Ermächtigung giebt, das in administrativer Erwägung zurücknehmen wird, was sie ermächtigt ist, zu geben; aber die Zeiten sind wunderbar; wer kann wissen, was künftig geschieht? Wir haben Nachbarstaaten links, und haben sie rechts; manchmal will der eine das, der an dere jenes, und das könnte doch einen Einfluß äußern. Ich muß selbst darauf aufmerksam machen, es bürgt uns ja nie etwas da für, daß die Ministerien immer von denselben Vorständen gelei tet werden. Nun kann ein.Minister erscheinen, der die admini strative Erwägung als ein schönes Hülfsmittel ansieht, wovon er Gebrauch machen kann zum Präjudiz der Stände, zum Präjudiz des Landes. Man kann nie zu niedrig anschlagen, daß Alles, was, um Gültigkeit zu erlangen, zwischen Regierung und Stän den vereinbart werden muß, den letzter« nicht entzogen werde. Ich glaube, das Publicandum wäre ein solcher Nothbehelf, den Man ergriffe, warum? Es wäre darum möglich, um sich nicht andern Staaten auszufetzen, wir hätten es anerkannt, und damit daraus nicht eine Unannehmlichkeit gefolgert werde. Wir wollen übrigens mildem Worte: „anerkennen" es doch auch nicht zu ge nau nehmen. Anerkannt werden sie immer. Nun, ob.sie durch eine provisorische Verordnung oder durch Gesetz anerkannt wer den, sie werden immer vor der Hand interimistisch anerkannt; aber ich scheue das Wort: „anerkannt" nicht. Ich will nicht, daß sie definitiv anerkannt werden; aber wir müssen uns nicht eine Täuschung machen und etwas Factisches ableugnen wollen. Es bestehen die neuen Gemeinden, die christ-katholischen, die deutsch-katholischen Gemeinden. Sie sind vorhanden, wir haben sie schon gewissermaaßen anerkannt; denn wenn wr'r.sie nicht an erkannt hätten, so hätten wir nicht dazu schweigen können, den Gottesdienst sie nicht abhalten, nicht kirchliche Handlungen voll ziehen lassen können, und das ist doch geschehen. Also gewisser maaßen haben wir sie anerkannt, wir haben sie factisch aner kannt. Mir gilt es noch darum: wenn die Verfassungsurkunde einmal etwas bestimmt, so müssen wir daran festhalten. Es kön nen Regierung und Stände nicht von einem andern Wunsche be seelt werden, und es ist eine Abweichung von der Verfassungs urkunde, wenn wir eine solche Ermächtigung an die Stelle des Gesetzes aufbringen wollen. Ich kann es nicht billigen und nicht dafür stimmen. Ich wiederhole es, den Deutsch-Katholiken bringe ich keinen Nachtheil. Denn lassen Sie den Fall anneh men, es käme nichts zu Stande. Dann käme die Staatsregic- rung in dieselbe Verlegenheit, in die sie gekommen ist, und um so mehr in Verlegenheit, wenn sie den Deutsch-Katholiken die Zu geständnisse nicht machen wollte, welche dieKammern genehmigt haben- Also die Furcht, es würde aus der ganzen Sache nichts werden, wenn wir nicht alles das bejahen, was die ersteKammer will, theile ich nicht, das glaube ich nicht. Wir müssen unserer Ueberzeugung folgen, und kommt nichts zu Stande, so wird die Staatsregierung doch nach demselben Geiste und nach denselben Grundsätzen handeln, nach denen sie gehandelt Hst, ehe die Stände zufammengetreten sind, und so droht keine Gefahr. Aber
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