Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
es noch fehlt, danach errichtet werde; denn es ist für die Gemein den von außerordentlichem Vortheil, wenn es richtig gemacht wird. Abg. M etzler: Ich werde nunmehr, da so viel über den Schaffrath'scheu Antrag gesprochen worden ist, kurz sein und kurz sein müssen. Auch ich kann nicht wünschen, daß die Orga nisation von Behörden, die kaum zehn Jahre ihres Lebens sich gefreut haben, schon wieder in Frage gestellt werde. Trotz dem werde ich dem Anträge meines verehrten Freundes V. Schaffrath, in so fern derselbe auf die Reducirung der vier Mittelbehör den auf eine gerichtet ist, beistimmen. Ich halte allerdings für den Umfang unsers Landes eine Mittelbehörde für ausreichend. Mich bestimmt dazu aber nicht blos der finanzielle Punkt, von welchem aus die Sache gegenwärtig hauptsächlich aufzüfassen ist,sondern insonderheitderderEinheitderRegierungsmaaßregeln entlehnte Grund. Man kann nicht glauben, welchen verderb lichen Einfluß die abweichenden Ansichten der Kreisdirectionen in einer und derselben Sache auf das Vertrauen des Volks zu den Behörden haben. Wenn wenigstens die Einrichtung bei den Kreisdirectionen getroffen würde, daß wichtigere Entschei dungen unter denselben abschriftlich ausgewechselt würden, so wäre wenigstens ein Expediens gefunden, mehr Einheit in die Entscheidungen zu bringen. Die practicirenden Advocaten ha ben zu oft Gelegenheit, diese Ungleichheit zu bemerken, uttd ich könnte aus meiner eignen Praxis eclatante Beispiele anführen. Dies jedoch nur beiläufig. Ich erkläre mich also für eine Mit- telbehvrde. Allerdings können die englischen Institutionen auf unsere sächsischen Zustände keine Anwendung leiden; denn Mit- telbehvrden müssen wir haben, weil deren Bestand mit dem We sen unserer Institutionen, mit unserer Verfassung, welche aus drücklich einen dreifachen Jnstanzenzug vorschreibt, in engem Zusammenhangs stehen. Allein trotz dem glaube ich, daß, eine Mittelbehörde den Ansprüchen entsprechen kann, besonders wenn sie in den Mittelpunkt des Landes versetzt würde, worin ich ganz dem Abgeordneten Todt beistimme. Wenn aber eine Mittel behörde blos errichtet wird, dann ist meines Erachtens auch un bedingt nothwendig, daß die jetzigen Amtshauptmannschaften beibchalten.werden. Sie sind in der That Behörden, welche unendlich viel Gutes in der Provinz leisten können; die Amts hauptmannschaften genießen insbesondere ein besonderes Ver trauen Seiten des Volks, und wenn diese Amtshauptmannschaf ten diesemVertrauen fortwährend zu entsprechen wissen, so kann es nicht fehlen, daß ihre Wirksamkeit sich auch ersprießlich für die öffentlichen Zustände äußern werde. Freilich stimme ich ganz überein mit dem Abgeordneten Klinger, daß diese amts hauptmannschaftlichen Stellen nicht als Durchgangsposten an gesehen, sondern daß sie mit praktisch durchgebildeten volkstüm lichen Männern besetzt werden müssen; wiewohl ich andererseits nicht in den Vorwurf einstimmen kann, daß der Adel dabei zu sehr berücksichtigt werde. Denn ich muß darauf aufmerksam machen, daß nach unserer alten Verfassung blos Rittergutsbe sitzer Amtshauptmannschasten übernehmen konnten und daß aus dieser Zeit noch viele derselben mit Adeligen besetzt sind. In neuerer Zeit hat sich dies geändert, und wir Haben daher auch chon etliche Beispiele gehabt, daß Bürgerliche bei den Amts- Mptmannschaften angestellt worden sind. So viel endlich die Administrativjüstiz anlangt, so kann ich darin mit dem Herrn Antragsteller nicht übereinstimmen, daß diese den Administrativ behörden entnommen werden solle. Bei der Administrativjustiz scheint man sich zu sehr an das Wort: „Justiz" zu stoßen. In der That kann es geschehen sein, daß man einzelne Fälle nicht hätte der Administrativjüstiz beizählen sollen, allein in der Regel md eben diese Administrativjustizentscheidungen nichts Anderes, als Entscheidungen in Administrativfällen, wo sich zwei Parteien gegenüberstehen, und daß dazu hauptsächlich die Adminifirativ- -ehörden befähigt sind, wird Niemand leugnen. Denn es reicht nicht zu, daß man sagt, die Justizbehörden sind auch mit dem öffentlichen Rechte bekannt; sie können sich wohl theoretisch da mit vertraut gemacht haben, aber wie es sich den Bedürfnissen des Volkes und den öffentlichenVerhältniffen nach in der Praxis bildet, das wird hauptsächlich dem Verwaliungsbeamten bekannt sein. Will ich daher auch nicht leugnen, daß die Frage vom theoretischen Gesichtspunkte bezweifelt werden könne, so muß ich sie mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Standpunkt unserer Gesetzgebung dennoch verneinen. Der Herr Antrag steller selbst hat erwähnt, daß die Entscheidungen der Justizbe hörden sich lediglich auf positive Gesetze zu stützen hätten. Meine Herren! Durch diesen Ausspruch hat er über seinen Antrag selhst den Stab gebrochen. Die Klage aber, daß wir in der Verwal tung zu wenig positive Gesetze haben und daß man so oft daS ad ministrative Ermessen eintreten lassen müsse, ist allgemein und es folgt daraus, daß man den Justizbehörden die Administrativ justiz, welche ihre Entscheidungsgründe ost aus dem administra tiven Ermessen entnehmen muß, nicht überweisen könne. Will man aber etwa die Administrativjustizbehörden für nicht befähigt zu Ertheilung solcher Entscheidungen erachten, so muß ich er widern, daß nach unserer Gesetzgebung, besonders nach den Ge setzen von 1835 blos die Administrativbehörde administrativ richterliche Entscheidungen geben kann, bei welcher ein juristisch qualisicirtes Subject angestellt ist. Also hat nicht jeder Stadt rath das Recht, Administrativjustizentscheidungen zu geben, son dern nur dann, wenn er ein juristisch befähigtes Mitglied in sei ner Mitte zählt, welches auch im Justizfache Entscheidungen würde geben können. Ich werde demnach diesen Ansichten ge mäß bei der Abstimmung verfahren. Staatsminister v. Falkenstein: Nur ein Wort in Bezug auf die bereits zweimal wiederholt ausgesprochenen Wünsche, es möchten die amtshauptmannschaftlichen Stellen nicht als Durchgangsposten betrachtet werden, und sie möchten nicht zu häufig in den Personen wechseln. Beide Momente sind gewiß sehr wichtig und werden von der Regierung vollkommen ge würdigt. Ich muß aber hinzufügen, daß, wie die Verhält nisse dermalen sind, die ganzen Budjetverhältnisse der Grund davon sind, und daß es, nach den eignen Aeußerungen eines der geehrten Sprecher, freilich große Schwierigkeiten hat,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder