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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Re Gefahr ist viel größer, daß wir eine Ermächtigung an die Stelle des Gesetzes bringen. Cs ist nicht wohl gethan, es würde zu großen Differenzen führen, und so glaube ich mich gerechtfer tigt, wenn ich hier mit der Minorität stimme. Staatsminister v. Wietersheim: Der geehrte Herr Wicepräsident ist von der Ansicht ausgegangen, daß die Neu-Ka- tholiken kein Nachtheiltreffe, wenndie Ermächtigung nicht ertheilt würde. Mit dieser Ansicht kann ich mich nicht einverstehen. Er geht davon aus, daß die Staatsregierung das, worüber sie sich mit den Kammern vereinbart hätte, doch gewähren müsse. Allein Liese Vereinigung erfolgt durch die Erklärung der Ständever sammlung in der ständischen Schrift, und wenn keine ständische Schrift erlassen werden kann, so erfolgt auch keine Erklärung, folg lich erhält die Regierung keine Ermächtigung; und daß die Regie rung auf Grund der Verfaffungsurkunde nicht berechtigt sei, die Zugeständnisse zu gewähren, die ihnen nach dieser Vereinbarung gewährt werden sollen, ist früher des Weitläufigsten erörtert und in beiden Kammern anerkannt worden. Wenn also eine Erklärung in der Schrift nicht erfolgt, kann sie die Zugeständ nisse nicht gewähren, wenn sie gleich materiell mit beiden Kam mern darüber einverstanden ist. ' Abg. Oberländer: Ich bin auch der Ansicht meines ehr würdigen Nachbars. Denn wenn einmal nach Vorschrift der Verfassung der Schutz ist der Gottesverehrung eines gewissen Glaubens unfern Mitbürgern nur durch einGesetz gewährt wer den kann, so wird dadurch- daß man denselben nicht in einem Gesetze aussprechen will, schon im voraus erklärt, daß man keine Lust hat, einen hinreichenden Schutz zu gewähren. Man will eben warten, ob sich etwa die Sachen so gestalten, um al Au striaca oderLsvarico bei guter GelegenheitAlles wieder zu unter drücken. Ich theilr die von einigen meiner politischen Freunde ausgesprochene Ansicht und Hoffnung, daß die Lage der Deutsch- Katholiken bei dem nächsten Landtage schon eine bessere sein werde, und sich an ihrer völligen Anerkennung nicht zweifeln lasse, nicht so unbedingt, so sehr ich auch wünsche, daß ich es könnte. Denn es fragt sich hier günz, ob bis zum nächsten Landtage die Reaction und der Absolutismus, oder der Fortschritt und der Constitutionalismus mehr Raum gewonnen haben werden. Es hat zwar seine Richtigkeit, wie der Herr Staatsminister des Cultus meint, daß keine konstitutionelle Verfassung denkbar sei, in welcher nicht bisweilen die Bestimmung gewisser, sonst der ständischen Zustimmung unterliegender Angelegenheiten der freien Entschließung der Regierung überlassen werden müsse;' aber es kommt nur immer darauf an, ob die Vertreter des Volkes Veranlassung haben, der Regierung in einem gewissen einzelnen Falle eine solche freie Entschließung zu überlass en. In der vor liegenden Angelegenheit glaube ich nun eben, daß die Vertreter des sächsischen Volkes eine solche Veranlassung nicht habens daß sich dieselben nach den Vorgängen nicht aufgefordert fühlen können, die Gestaltung des Schicksals der Deutsch-Katholiken der Regierung nach Willkür anheimzugeben. Denn nach dem, was bis jetzt die Regierung und die erste Kammer über diese Angelegenheit geäußert haben, läßt sich in der Lhat keine besondere Begünstigung dieser für das deutsche Vaterland so wichtigen geistigen Bewegung erwarten. Es ist ein trauriger, das Herz bis zum Bluten ergreifender Ausgang der ständischen Verhandlung, daß wir auch die Brosamen der Rechte und Zu geständnisse wieder aufgeben sollen, welche wirunsern christlichen Mitbürgern verschaffen zu können, anfangs die Hoffnung hatten. Es ist der feinen Rhetorik und einschmeichelnden Sophistik der Römlinge gelungen, den Sieg über die Vertreter eines prote stantischen Landes davon zu tragen. Anstatt daß man die An fänge einer freien Nationalkirche des katholischen Deutschlands hättemitFreuden begrüßen sollen, anstatt daß man in dem pro testantischen Sachsen freudig hätte die Hand bieten sollen, eine von dem ultramontanen und obscurantischen Rom unabhängige deutsch-katholische Landeskirche zu errichten, hat man Alles auf geboten, diese Bestrebungen in ihrem Entstehen zu unterdrücken, denselbenallemöglichenHinderniffein denWeg zu legen. Wenn nach unserer Verfassung und den allen Deutschen gegebenen Zu sicherungen die Deutsch-Katholiken in der Lhat ein Recht darauf haben, in einer unbeschränkten äußern Gottesverehrung geschützt zu werden, so ist das Verfahren der Regierung mit nichts Anderm zu bezeichnen, als mit einer Rechtsverweigerung; solches aber wird von dem sächsischen Volke und der ganzen gebildeten Welt sicherlich nicht mit Beifall, sondern mit Entrüstung ausge nommen werden. Man gewährt eben diese Rechte den christ lichen Brüdern nicht, wie man Preßfreiheit, wie man Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit in der Rechtspflege und andere freie und volksthümliche Institutionen nicht gewährt. Es paßt solches nicht in das jetzige System der Regierungen; in dem Gegentheile aller dieser Forderungen findet man vielmehr die Hauptstütze des gegenwartigenRegierungssystems. Manredetvon deutscher Nationaleinheit, und giebt sich gleichwohl römisch-jesuitischen Einflüssen preis, und giebt sich zum Werkzeuge der Störung und. Trennung der nationalen Einheit und Einmüthigkeit her. Darum, so wenig auch in gegenwärtigem Falle von den Anhän gern der Minorität die Majorität zu bekämpfen sein wird, da sie sich zu den nämlichen Grundsätzen bekennt, wie die Minorität, und nur den traurigen Zuständen der Gewalt nachzugeben rathet, so halte ich doch für Pflicht, dabei stehen zu bleiben, was die Deutsch-Katholiken nach der Verfassung als ein Recht fordern können. So geneigt ich sonst zum Vergleiche in Sachen bin, die zweifelhaften Rechtens sind, so werde ich mich doch niemals zu einem Vergleiche mit dem offenbaren Unrechte verstehen. LalvÄvi sllimsm mesi». Staatsminister'v. Könneritz: Der politischen Rede des geehrten Abgeordneten will ich nicht folgen. Wenn er aber sagt, darin, daß die Regierung den Deutsch-Katholiken zeither den öffentlichen Gottesdienst nicht gestattet habe, liege eine Rechts verletzung, so mache ichdarauf aufmerksam, daß schon im frühem Dcputationsgutachten ausführlich entwickelt und von der Kam mer ausdrücklich anerkannt worden, daß die Regierung vollkom men gesetzmäßig gehandelt hat. Abg. Heuber er: Nur mit wenigen Worten erlaube ich mir, meine Abstimmung zu motiviren. Mit meinem Nachbar
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