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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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glieb der Deputation, das heute auch gerade mit der Minorität für die Nothwendigkeit eines Gesetzes sich erklärt, damals am Schluffe die Anfrage an die Regierung: ob sie nicht geneigt sei, schon jetzt das zu gewahren, worüber sie mit den Ständen ein verstanden sei. Was konnte schlagender, als gerade diese Frage beweisen„daß es eines Gesetzes nicht bedürfe, sondern nur eines Einverständnisses zwischen Regierung und Ständen? So wird die Ermächtigung der Stande vollkommen genügen, um den Deutsch-Katholiken diese Begünstigung zu gewähren. Referent Abg. v. Haase: Ich habe die Ansicht der Mino rität, welcher ich angehöre, im Berichte motivirt. Ich begnüge mich, darauf mich zu beziehen. Das Schlußwort überlasse ich gebührend der Majorität der Deputation. Präsident Brau n: Ich frage dieMitglieder der Majorität, ob sie das Schlußwort für diese ergreifen wollen? . Seeretair Hensel: Das Schlußwort für die Majorität hat der Abgeordnete Rewitzer ergriffen; ich glaube, sie kann sich dabei vollkommen beruhigen, und ich bitte Sie, meine Herren, deshalb nur, dasselbe freundlich für die Sache zu beachten. Präsident Braun: So können wir zur Fragstellung ver schreiben. Die Majorität der Deputation rathet der Kammer an, den von letzterer beschloffenenAntrag: „Daßdie den Deutsch- Katholiken zuzugestehende Ausübung ihrer Gottesverehrung und gottesdienstlichen Handlungen, so lange bis ein Anderes gesetzlich festgesetzt worden, durch ein provisorisches Gesetz oder durch Ver ordnung, die der Zustimmung der Stände gedenkt und Gesetzes kraft hat, eingeräumt werde" fallen zu lassen, und empfiehlt der Kammer, der Regierung die Ermächtigung zu geben, den Deutsch- Katholiken das von der Ständeversammlung Zugestandene zu gewähren und zugleich in der deshalb auszufrrtigenden ständi schen Schrift die Voraussetzung auszusprechen, daß die Staats regierung diese Gewährung lediglich unter den Bedingungen, welche in dem dem Allerhöchsten Dekrete beigefügten Aufsatze ä.. enthalten sind, versage oder zurücknehme. Ich habe zunächst die Frage auf das Gutachten der Majorität zu stellen und frage da her die Kammer: Tritt sie dem Vorschläge ihrer Majorität bei und will sie auf diese Weise die fragliche Ermächtigung ertheilen? — Wird gegen zwanzig Stimmen bejaht. Präsident Braun: ES wird nun eine zweite Frage auf den andern Antrag zu stellen sein, nämlich der dahin geht, daß das Ergebniß der zwischen den Kammern und der Regierung in die ser Angelegenheit getroffenen Uebereinkunst in dem Gesetz- und Verordnungsblatte bekannt gemacht und in der zu erlassenden Verordnung der Zustimmung der Stände ausdrücklich Erwäh nung geschehe. Stimmt die Kammer auch hierin demBorschlage ihrer Deputation bei? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Wie gehen nun in dem Berichte weiter. , ReferentAbg. v. Haase: 2. Was den Beschluß der diesseitigen Kammer anlangt, daß den Deutsch-Katholiken zu Ausübung ihrer Gottes- verehrung und gottesdienstlichen Handlungen auch dis Kirchen anderer Confessionen zu gestatten, so hat die jenseitige Kammer diese Gestattung auf evange lische Kirchen— lutherische und protestantische — beschränk Da diese Beschränkung, vom praktischen Standpunkte aus betrachtet, als erheblich sich nicht darstellt, so rathet dis Deputa tion der Kammer an: diesen ihren frühem Beschluß, in so fem er weiter geht, als der der ersten Kammer, aufzugeben und dem be schränkenden Beschlüsse der letztem beizutreten. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber das Wort?' Die Deputation rathet uns an, diesen ihren frühem Beschluß, in so fern er weiter geht, als der der ersten Kammer, aufzugeben und dem beschränkenden Beschlüsse der letztem beizutreten. Tritt die Kammer auch hierin ihrer Deputation bei? —Wird gegen neun Stimmen bejaht. Referent Abg. v. Hasse: Im Berichte heißt eß weiter: 3. Die Hobe Staatsregierung hatte vorgeschlagen (indemAuf- satze S. 97), dem Culiministerium nachzulaffen, „daß es an Orten, wo sich ins Folge einer großem Zahl von Dissidenten und sonstiger localer Verhältnisse das Bedürfniß dazu ergebe, dis Uebrrlassung evangelischer Küchen sür deren gottesdienstliche Zwecke unter den Seite 97 beigesügtm Bedingungen genehmige." Die erste Kammer hat diese Orte auf Städte beschränkt, während die diesseitige Kammer den weitsr gehenden Vorschlag der hohen Staatsregierung angenommen hat. Auch in diesem Punkte ist die verschiedene Ansicht beider Kammern zur Zeit nicht von großer Erheblichkeit, daher die De putation der geehrten Kammer ebenfalls anrathet, unter Zurücknahme ihres frühem Beschlusses dem' be schränkenden Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer auch Abg. Hensel (aus Bernstadt): In diesem Punkte ist die hohe Staatsregierung weiter gegangen, als die erste Kammer, und jetzt rathet die Deputation uns an, der ersten Kammer bei zutreten. Ich stelle zwar das ganz dem Ermessen der zweiten Kammer anheim, ob sie sich in jeder Beziehung nach der ersten Kammer richten wolle. Ich hielt es aber für nothwendig, meiner seits zu erklären, daß ich gegen diesen Vorschlag der Deputation stimmen muß, weil eine derartige Nachgiebigkeit in einem Falle, wo selbst die Regierung mehr Rechte einräumen will, wirklich' uns zu den traurigsten Consequenzen führen würde.
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