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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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gen haben nichts gefruchtet, indem man einwendete, daß die Ver- heirathung ohne Genehmigung der Behörde erfolgt wäre. Vicepräsident Eisen stuck: Ich kann mich nur freuen, daß der Herr Staatsminister mit meiner Ansicht übereinstimmt. Denn ich habe gesagt, daß, wenn ein solches Gesetz besteht, es nicht quästionirt werden könnte, aber deswegen ist das Gesetz nicht für ungültig erkannt worden, weil die Ehe nicht nach bairi schem Ritus, sondern nach hiesigem erfolgt war, sondern weil der Baier nicht die Genehmigung der Behörden eingeholt hatte, ein Fall, der schon oft vorgekommen ist. Irre ich nicht, so hat die Staatsregierung im Interesse der Staatsbürger durch eine be sondere Verordnung darauf aufmerksam gemacht, daß Baiern dieses Gesetz in Obacht nehmen und danach gehen mögen. Referent Abg. v. Haase: Ich will nur mit wenigen Wor ten den Antrag in Schutz nehmen, der von der Deputation ge stellt worden ist, und den der Abgeordnete v. Schaffrath ange griffen hat. Der Abgeordnete behauptet, es stehe Jedem das Recht zu, einzusegnen und sich einsegnen zu lassen. Das ist ge- wiffermaaßen richtig, aber die Deputation versteht darunter die öffentliche Einsegnung in der Kirche, und ich glaube nicht, daß, wenn der geehrte Abgeordnete ein Ehepaar in der Kirche öffent lich einsegnen wollte, ihm solches ohne weiteres gestattet werden möchte. Abg. v. Schafsrath: Davon steht in dem Anträge der Deputation kein Wort, daß man nur an die Trauungen in der Kirche gedacht habe, sondern er lautet ganz allgemein. Im Uebrigen kann jedenfalls auch in der Kirche ein bereits getrautes deutsch-katholisches Ehepaar von einem deutsch-katholischen Geist lichen nochmals eingesegnet werden, ja selbstjvon jedem Andern, nur höchstens bei dem öffentlichen Gottesdienste jnicht. Das kann die Regierung nicht verbieten, daß man sich in der Kirche einsegnen lasse, weil dadurch Niemand, weder dieRegierung, noch andere Confessionsverwandte beeinträchtigt, lnoch andere Rechte, noch Ruhe und Sittlichkeit verletzt werden. Referent Abg. v. Haase: Die Deputation spricht nicht blos von dem Einsegnen, sondern von dem öffentlichen Einsegnen in der Kirche. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter das Wort be gehrt, so frage ich die Kammer: Will sie dem Anträge der Majo rität der Deputation beitreten, nach welchem die früher gefaßten vier Beschlüsse fallen gelassen werden sollen? — Gegen sechs zehn Stimmen Ja. Präsident Braun: Ich frage ferner die Kammer: Will sie dem Anträge ihrer Deputation S. 346 des Berichts gemäß in der ständischen Schrift die Voraussetzung aussprechen: „Daß den neu-katholischen Geistlichen nach der Vollziehung der Trauung durch einen evangelischen Geistlichen die Einsegnung der Ehe ebenfalls werde nachgelassen werden"? — Gegen zehn Stimmen Ja. Referent Abg. v. Haase: Nun lautet derBericht: 5. Anlangend die künftige Beitragspflichtigkeit der Deutsch- Katholiken zu den persönlichen Parochialbeiträgen,d.i. zu solchen, die weder Reallasten noch Stolgebühren sind, so ist die erste Kam mer bei ihrem frühem Beschlüsse, daß die Deutsch-Katholiken bis zu ihrer förmlichen Aner kennung von der Beitragsverbindlichkeit, die sie bis jetzt als Mitglieder einer der anerkannten christlichen Re ligionsgesellschaften auf sich hatten, nicht freizufprechen seien, stehen geblieben und hat den Beschluß der diesseitigen Kammer, daß dieBefreiung derDeutsch-Katholiken von persönlichen Beiträgen und Parochiallasten der römisch-katholischen Kirche festgesetzt werde, abgelehnt. Die Deputation der ersten Kammer und die Majorität der unterzeichneten Deputation haben sich nun dahin vereinigt, resp. ihrer geehrten Kammer vorzuschlagen: in der ständischey Schrift die Hoffnung auszusprechen, daß die hohe Staatsregierung in Beitreibung dieser persön lichen Beiträge während des Interimistikums die größte Milde werde vorherrschen lassen. Nach der Erklärung der Königlichen Herren Commissarien ist die Gewährung dieses Wunsches nicht zu bezweifeln. Die Majorität der Deputation empfiehlt daher der Kam mer, diese Hoffnung oder den dahin abzielenden Wunsch in der. ständischen Schrift auszusprechen. Die Minorität aber rathet der Kammer an, bei ihrem früher» Beschlusse zu beharren. Abg. v. Thielau: Ich muß mir allerdings erlauben,einige Erinnerungen gegen diesen Antrag der geehrten Deputation zu machen. Nämlich ich glaube, daß, wenn die Hoffnung in der ständischen Schrift ausgesprochen werden soll, es werde die hohe Staatsregierung in Beitreibung dieser persönlichen Beiträge während des Interimistikums die größte Milde vorherrschen las sen, dadurch geradezu die Umgehung der bestehenden gesetzlichen Verhältnisse beantragt wird. Entweder die Neu-Katholiken sind verbunden, diese Beiträge zu geben, oder nicht. Sind sie es nicht, dann bewendet es dabei, daß sie nichts geben; sind sie verbunden, dann darf man nicht die Regierung ermächtigen, das Gesetz ausnahmsweise mehr oder weniger streng anzuwenben.. Ich sollte glauben, daß, wenn man einmal eine Begünstigung machen will, man lieber sagen möchte, man wolle die Kosten auf die Staatskasse übernehmen, statt eine Milde zu beantragen,.hie
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