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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ZODL dem Gesetze entgegen ist und Dritte belastet, was mit der Würde der Gesetzgebung durchaus nicht harmonirt. Das Zweite, was ich einzuwenden.habe, ist das, daß man bei diesen Anträgen wohl die Parochialverhaltnisse der Erblande, aber nicht die der Ober lausitz im Auge gehabt hat. Hier in den Erblanden existirt keine geschlossene Parochie, aber wohl in der Oberlausitz. Die eigrn- thümlichen Verhältnisse der Lausitz nöthigen sogar dazu, daß Stolgebühren von Protestanten an die katholische Kirche und umgekehrt gegeben werden müssen. Es ist das ein Ausnahme gesetz, was in der Oberlausitz existirt. Ich glaube nicht, daß ich nothwrndig habe, auf die Ursachen einzugehen, warum ein sol ches Ausnahmegesetz bei geschloffenen Parochien gegeben wurde, und warum die Regierung ihre Zustimmung dazu gegeben hat. Es würde daher eine doppelte Verschiedenheit zwischen der all gemeinen und provinziellen Gesetzgebung hervorgerufen werden. Ich sollte glauben, daß wahrend der Zeit, wo die Deutsch-Katho liken noch nicht vollständig anerkannt worden sind, wenig darauf ankommt, ob sie verbunden bleiben, oder nicht, Parochialbei- träge zu geben. Sind sie zu arm, um sie zu geben, so wer den sie nicht einmal von der Kirche gefordert werden, und dann mag man es der römisch-katholischen Kirche überlassen, in wie weit sie dieselben fordern will, zumal da ein Mitglied der Kirche in der ersten Kammer ausgesprochen hat, d«ß sie nicht verlangt werden würden; sind sie reich, so sehe ich keinen Grund zu einer Milde ein. Aus diesen Gründen würde ich wünschen, daß man dem Deputationsgutachten nicht beitrete. Referent Abg. v. Haase: Ich muß der Behauptung wi dersprechen, daß durch den vorgeschlagenen Antrag irgend ein Gesetz verletzt würde. Die Bitte, mit Milde zu verfahren, kann durchaus keine Verletzung irgend eines Gesetzes enthalten. Ob der Particularvertrag hier in Berechnung kommt, oder nicht, läßt die Deputation dahingestellt. Auf einen Beitritt der ersten Kammer zu unfern frühern Beschlüssen ist nicht zu hoffen. In der ersten Kammer ist, wenn ich nicht irre, der Decan Dittrich der Einzige gewesen, der bei der ersten Berathung für die Be freiung von denParochiallasten gestimmt hat, sämmtliche übrigen Mitglieder der ersten Kammer haben dagegen gestimmt. Hat übrigens die hohe Staatsregiemng selbst erklärt, daß sie die größte Milde vorherrschen lassen wollte, so sehe ich nicht ein, warum die Kammer diesen Wunsch nicht aussprechen, warum die Kammer diesen Antrag nicht annehmen sollte. Staatsminister v. Wietersheim: Herr Präsident, ich bitte zur Erläuterung um das Wort. Die Gründe des ehren- werthcn Abgeordneten v.Thielau würden allerdings begründet sein, wenn nicht die nöthige Erläuterung darüber gegeben würde, wie man sich eigentlich diesen Antrag gedacht hat. Die bei weitem größte Anzahl der hiesigen Neu-Katholiken ist aus der römisch-katholischen Kirche, denn Protestanten sind nm wenige übergetreten. Als die Vorlage an die Ständeversamm- lung gelangte, war es dem Ministerium nicht bekannt, daß es in der Oberlausitz Neu - Katholiken gebe. Erst im Laufe des !l. ivs. Landtags ist es -ur Kenntniß des Ministeriums gekommen, daff in einer Stadt dieser Provinz eine geringe Anzahl Glaubens genossen übergetreten ist. Was nun den Antrag betrifft, so findet die Einrichtung statt, daß die Parochiallasten der römisch- katholischen Glaubensgenossen in einen vom Ministerium ver walteten Centralfonds fließen. In diesem ist wenigstens bis jetzt noch ein kleiner Ueberschuß vorhanden. Man hat also geglaubt, daß es möglich sei, da die Zahl der neuen Glaubens genossen nicht bedeutend ist, daraus die Bedürfnisse zu bestrei ten, und gleichwohl die thunlichste Milde eintreten zu lassen; allein so hat die Regierung den Antrag nicht verstanden, und nicht verstehen können, daß sie berechtigt sei, den Ausfall, der dadurch entsteht, den übrigen Parochianen aufzubürden. Dazu würde es eines Gesetzes bedürfen, und die Regierung würde auf keine Weise berechtigt sein, einem Andern, der das Recht auf diese Beiträge hat, sie zu entziehen. Aus diesem Grunde würde sie weder ermächtigt sein, den Protestanten in den Erb landen anzusinnen, daß sie diese Beiträge für die neue Glau bensgenossenschaft bezahlten, und eben so wenig wird sie das in katholischen oder protestantischen Parochien der Ober lausitz Lhun können, weil dort keine konfessionellen, sondern räumlich geschloffene Parochien bestehen. Man hat unter dem Anträge also nichts weiter verstanden, als daß die zum Central fonds einzuziehenden Beiträge nicht mit der größten Strenge beigetrieben werden sollen. Abg. v. Lhielau: Nach dieser Erklärung des Herrn Staatsministers könnte ich mich im Allgemeinen beruhigen, aber ich muß mir doch die Bemerkung gestatten, daß es ein eigner Antrag Seiten der Ständeversammlung sein würde, zu sagen, es solle ein Recht nicht ausgeübt werden, wozu allein die römisch-katholische Kirche berechtigt ist. Die Dissidenten haben gesetzlich die Beiträge zu liefern, und wir wollen darauf an tragen, daß sie nicht eingetrieben werden. Hat die Staats regierung Mittel in Händen, den Bedürfnissen der katholischen Kirche zu entsprechen, so kann sie dieses und es bedarf eines Antrags nicht, aber dieser Antrag scheint mir nicht mit der Würde der Gesetzgebung übereinzustimmen. Ich beschcidemich übrigens, daß ich Unrecht haben mag, werde aber gegen den Antrag stimmen. Abg. Metzler: Auch ich bin in der Gesetzgebung niemals für palliative und halbe Maaßregeln, durch welche nichts als Schaden und Verlegenheit herbeigeführt wird. Ein solcher Vorwurf scheint mir allerdings den vorliegenden Antrag der Deputation zu treffen; denn sind die Deutsch-Katholiken ein mal verpflichtet, Parochiallasten zu tragen, was ich meinerseits nun und nimmermehr zugeben werde, so will ich auch, daß sie bezahlt werden, und ich halte ihre Sache für viel zu groß und heilig, als daß ich ihr durch Instruction des Gerichtsfrohns zur Hülfe kommen möchte. Abg. Joseph: In allen wichtigen und großen Dingen hat, wie Sie bereits bemerkt haben, die Deputation beantragt, 4*
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