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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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erkläre:!, daßmehrere ehrenwerthe Mitglieder mit dem Verfahren, welches bei den katholischen Parochialangelegenheiten statlfiadet, nicht gehörig bekannt sind, und darauf gründen sich die Einwen dungen. Die katholischen Parochiallasten werden als Zuschlag zu der Perfonalsteuer angesehen; die Einnahme haben die Be- zirkssteuereinnehmer zu besorgen und nur in Leipzig und Dres den ist sie dem Stadtrath überlassen worden. Diese Behörden sind weiter nichts, als die Agenten des Ministeriums, welches den katholischen Kirchenfonds verwaltet. Eigene Entschließungen hüben sie in der Regel nicht auszuüben, sondern wenn ein Zwei fel erhoben wird, überlassen sie die Entscheidung dem Ministe rium. Das Ministerium ist die einzige entscheidende Behörde, welche Milde oder Strenge ausüben kann. Was die Ansicht des ehrenwerthen Abgeordneten v. Schasftath betrifft, so muß ich bemerken, daß derartige Entscheidungen nicht erst ertheilt zu werden brauchen, sondern bereits ertheilt worden sind. Das Ministerium hat die Ansicht, daß es nach dem klaren Buchstaben des §. 10 des Mandats vom 26. Februar 1827 nicht ermächtigt sei, davon freizusprechen; nur wenn zur Exemtion geschritten wird, wird die betreffende Justizbehörde über die Statthaftigkeit zu entscheiden haben. Sollte diese eine andere Ansicht haben, obwohl sie eigentlich nur über das Formelle des Executionsver- fahrens zu urtheilen hat, so würde man sich dem unterwerfen; das Ministerium hat aber nach seiner pflichtmaßigen Ueberzeu- gung nicht anders sich entschließen können. Abg. Todt: Meine Absicht war es eigentlich nicht, mich noch einmal in die Debatte zu mischen, denn daß ich allenthal ben, wo eine getheilte Meinung der Deputation hervortritt, der Minorität angehöre, habe ich schon bei dem ersten Punkte be merkt, also wie bei dem vorigen Punkte, so bin ich auch hier in der Minorität, ja ich bilde sie ganz allein. Um dieses nun nicht ganz in Vergessenheit kommen zu lassen, während die Discussion immer nur von dem Gutachten der Deputation im Allgemeinen spricht, habe ich für nöthig gehalten, eine kurze Bemerkung zu machen. Ich werde auch zur Wertheidigung des Minoritäts gutachtens keine lange Rede mehr halten, einestheils weil ich glaube, daß die Gründe pro und contra schon das vorige Mal hinlänglich ausgetauscht worden sind, anderntheils weil ich mit voller Gewißheit voraussehe, daß nach den Beschlüssen, die in andern Beziehungen heute schon gefaßt worden sind, auch der Zweck nicht erreicht werden würde, dem Minoritätsgutachten Geltung zu verschaffen. Ich bemerke also nur, daß ich dem, was früher von derKammer beschlossen, was also jetzt als Minoritäts gutachten ausgestellt worden ist, noch unabänderlich anhänge und daher gegen die Majorität stimmen werde. Die Majorität hat, umeinigermaaßen nachzuhelfen, einen Antrag gestellt, der bereits zur Sprache gekommen ist. Entweder nun, es soll den Deutsch- Katholiken dadurch in Bezug auf die Beitreibung der Parochial- beiträge ein Nutzen gewährt werden oder nicht. Gegen das Letztere müßte ich mich ohne weiteres erklären. Ist aber das Erstere der Fall, — und so scheint es mir — so hätte man ohne Rückhalt erklären können, daß die Deutsch-Katholiken die Bei trage gar nicht geben sollen, denn es ist von den Gegnern dB Antrags sehr richtig bemerkt worden, daß er theils bedenklich, theils unnöthig fei. Ich führe das nicht weiter aus, sondern schließe mich dem an, was in dieser Beziehung bereits gesagt worden ist. Hat man vorhin gesagt, es stehe die Sache der Deutsch-Katholiken zu hoch, um die Frage wegen der Parochial- beiträge für so erheblich erachten zu können, so bin ich zwar irr ersterer Beziehung einverstanden, aber trotz dem kann ich nicht zugeben, daß die Deutsch-Katholiken genvrhigt und verbunden sein sollen, unnöthiger- und unnützerweise noch Beitrags an die verlassene Kirche zu geben. Wenn die römisch-katholischeKirche nichts mehr für die Deutsch-Katholiken thut, so sehe ich fürwahr nicht ein, wie die Deutsch-Katholiken gehalten sein sollen, noch etwas für jene zu thun. Es leisten ihnen die römisch-katholischen Geistlichen nichts mehr, es wird ihnen von denRömisch-Katholiken keine Kirche gegeben, kurz der ganze Verband mit der römischen Kirche hat aufgshört, nein, er hat nicht nur einfach aufgehört, sondern man wirft sogar den Geschiedenen noch Steins nach. Wenn sie dafür noch etwas bezahlen sollten, so müßte ich das in der That für eine Sünde hatten. Ich werde weiter nichts über die Sache sagen, die Kammer mag sich entscheiden, wie sie will; aber das muß ich nochmals offen erklären, daß ich cs für unbillig und ungerecht hatte, wenn man die Deutsch-Katholiken nöthigrn will, an eine Genossenschaft, zu welcher sie nicht mehr gehören, noch etwas zu bezahlen. In andern Verhältnissen kommt so etwas nicht vor. Abg. Sachße: Ich trete der Majorität darum nicht bei, weil die Gründe, welche sie für ihren Antrag anführt, keineswegs stichhaltig sind. Es ist in der That darin nichts Anderes, als ein Erlaß ausgesprochen, wenn man der Staatsregierung die größte Milde bei Beitreibung der Steuern empfiehlt; denn wenn es zur Execution kommt, würde sie sich für berechtigt hatten können, die Steuern den Einzelnen auf Ansuchen zu erlassen. Was mich aber hauptsächlich bestimmt, dagegen zu stimmen, ist das, weil ich das Interimistikum durch die Ablehnung nicht für gefährdet halte. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Aus dem bereits früher erwähnten Grunde, daß, weil keine Gegenleistungen gewahrt werden, auch keine Leistungen gefordert werden können, also aus diesem allgemeinen Rechtsgrunde werde ich für die Minorität stimmen. Sollte jedoch das Minoritätsgutachten nicht ange nommen werden, sich daher die Kammer dafür entschließen, der ersten Kammer beizutreten, so will ich für diesen Fall folgendes Amendement einbringen: „Die Staatsregierung zu er mächtigen, die von den Deutsch-Katholiken für an dere Kirchengesellschaften zu entrichtenden per sönlichen Parochiallasten aus der Staatscasse zu übertragen." Zur Unterstützung dieses eventuell gestellten Antrags führe ich nur an, daß wenigstens in den Erblanden in Bezug auf alle Religionsparteien die persönlichen Parochkal- zwangslasten aufgehört haben, daß es überhaupt sehr hart sein
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