Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
lässig, wenigstens ist es bei frühem Verhandlungen als nicht statthaft erklärt worden, daß man zuletzt, wenn es sich um das Vereinigungsverfahren handelt, noch mit neuen Anträgen her vortreten könne. Doch abgesehen davon, ob der Antrag zulässig ist, oder nicht, glaube ich, geht er zu weit. Die Annahme des Gutachtens der Majorität wird am Ende zwar dasselbe herbei führen, was der geehrte Abgeordnete beabsichtigt; allein es findet -och immer noch ein großer Unterschied zwischen dem Gutachten der Majorität und dem Anträge des geehrten Abgeordneten Hen sel statt. Denn einmal ist es nicht auf eine gewisse Zeit be schränkt, und zweitens kann er doch am Ende einen Aufwand für die Staatscasse einen Aufwand herbeisühren, den wir im gegen wärtigen Augenblicke nicht ermessen können. Meine Herren, ich glaube zwar nicht, daß die Zahl der Deutsch-Katholiken in nächster Zeit sich so bedeutend vermehren wird, daß ein nachthei liger Einfluß für die Staatscasse wirklich zu befürchten wäre, allein die Möglichkeit ist doch vorhanden, daß auch viele Prote stanten zu dieser Confession übergehen können. Es würde dar aus folgen, daß der Staat alle Parochialbeiträge, welche die Uebergetretenen früher in ihrer Parochie leisteten, aus seinen Mitteln gewähren müßte. Ich glaube daher der Kammer an- rathen zu müssen, den Antrag des geehrten Abgeordneten nicht anzunehmen. Präsident Braun: Was den angeregten Zweifel anlangt, ob der Antrag noch formell zulässig sei, so ist mir derselbe eben falls beigegsngen; indessen ich glaubte, denselben nicht sofort ge gen den Antrag geltend machen zu können, da ich mich erinnerte, daß, wenn ich mich nicht täusche, bei der Berathung über das Lodtenschaugesetz allerdings in der Kammer auch der Zweifel aufgeworfen wurde, ob ein Antrag, der in diesem Stadium der Berathung vorgebracht wird, noch formell zulässig sei, und es ist diese Frage von der Kammer verneinend entschieden worden; jedoch will ich, wie gesagt, nicht bestimmt behaupten, ob dies gerade bei dem Todtenschaugesetze, oder bei einem andern der Fall gewesen sei. Jedenfalls gebe ich dem Herrn Abgeordneten an heim, ob er nicht den Antrag selbst zurückziehen will, da, so weit ich den Geschäftsgang kenne, eine weitere Beschlußfassung in je ner Kammer nicht stattsinden wird. Abg. Klien: Ich kann das nur bestätigen, was von dem Herrn Präsidenten angeführt worden ist, weil es mir selbst bei dem vorigen Landtage so ergangen ist, daß ein Antrag von mir, den ich bei Berathung auf Vereinigungsverfahren stellte, nicht angenommen wurde. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich lhabe allerdings ge glaubt, daß der Antrag, weil es sich hier noch von Differenzen handelt, keinem formellen Bedenkenunterliegen würde; ich werde ihn jedoch aus den von dem geehrten Präsidium bemerkbar ge machten Bedenken zurücknehmen. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die Zurück nahme dieses Antrags?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wenn der Herr Referent nicht das Schlußwort begehrt, gehe ich sofort zur Abstimmung über. Die Deputation in ihrer Majorität rathet der Kammer an : „den frü hem Beschluß fallen zu lassen, daß die Befreiung der Deutsch- Katholiken von persönlichen Beiträgen und Parochiallasten der römisch-katholischen Kirche festgesetzt werde." Zuerst frage ich die Kammer: ob sie hierin der Deputation beitritt? — Es wird das Gutachten gegen acht und zwanzig Stimmen ange nommen. Präsident Braun: Will ferner die Kammer in der stän dischen Schrift die Hoffnung aussprechen, daß die hohe Staats regierung in Betreibung dieser persönlichen Beiträge während des Jnterimisticums die größte Milde werde vorherrschen lassen? — Wird durch vier und dreißig gegen dreißig Stimmen angenommen. Referent Abg. v. Haase: Nun lautet der Bericht: 6. Die erste Kammer hatte den Antrag beschlossen, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, zu Verhütung des leichtsinnigen Zutritts protestantischer oder katholischer Glaubensgenossen zu den Neu-Katholiken, ingleichen je der diesfallsigen Proselytenmacherei alle ihr geeignet scheinende Maaßregeln auch schon während des Jnter imisticums zu verfügen, namentlich aber die Verleitung zum Anschlüsse an die Neu-Katholiken durch Versprechun gen, Drohungen oder Herabwürdigung einer andern Confession mit der in §. 9 des Mandats vom 20. Februar 1827 geordneten Geldbuße oder mit einer andern der Sache angemessenen Strafe zu ahnden. Die diesseitige Kammer hat diesen Antrag abgelehnt. Die Deputation erkennt nun allerdings dieNothwendigkeit an, daß Vorkehrungen gegen die sogenannte Proselytenmacherei auch hier getroffen werden, und rathet daher im allseitigen In teresse, und da auf diesen Antrag von Seiten der ersten Kammer großes Gewicht gelegt worden ist, der geehrten Kammer an: diesem Anträge beizutreten. Referent Abg. 0. Haase: Ich muß erwähnen, daß die Deputation einen etwas beschränktem Antrag in ihrem frühem Berichte der Kammer empfohlen hatte, daß aber die letztere diesen Antrag abwarf. Wenn die Deputation nun nichts desto weniger der Kammer empfiehlt, in dieser Beziehung einen An trag zu stellen, so hat sie dies gethan, weil sie glaubt, daß em solcher selbst vom Standpunkte der protestantischen Kirche auS nicht gänzlich zu umgehen sein möchte. Wenn sie aber den Antrag in der Maaße, wie solches in der ersten Kammer be schlossen worden ist, hier zur Annahme empfohlen, so liegt der Grund dazu darin, daß sie in dem jetzigen Stadium der Sache einen neuen Antrag nicht stellen konnte. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Dieser Antrag ist, wie ich bereits früher bemerkte, den größten Bedenken ausgesetzt, na-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder