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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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weltlich irr Beziehung auf die Fassung selbst. Ich verweise nur, urn das ganz kurz auszusprechen, auf die Worte hin: „al len ihr geeignet scheinenden Maaßregrln". Die Deputation hätte, wenn sie einmal in dieser Beziehung der ersten Kammer Leistimmen und die Fiction, welche die Staatsregierung erst aufgestellt hat, nämlich, daß die Deutsch-Katholiken noch zur römisch-katholischen Kirche gehören, wieder illusorisch machen wollte, wenigstens eine andere Fassung Vorschlägen sollen. Deshalb stimme ich gegen den Antrag. Abg. Joseph: Dieser Antragist, wie bekannt, in der ersten Kammer auf angelegentlichste Verwendung eines katholi schen Mitgliedes derselben, desDecm Dittrich, angenommen worden. Unter den Gründen, aus welchen die M-jorirät der Deputation auch uns anrathet, diesem Anträge beizutreten, be- sirdet sich auch der, daß von Seilen der ersten Kammer auf diesen Antrag großes Gewicht gelegt worden sei. Wir müssen leider genug sehen, daß auf alle Anträge von größerer Bedeu tung, auf welche von der zweiten Kammer Gewicht gelegt wor den ist, kein großes, gar kein Gewicht Seiten der ersten Kammer gelegt worden ist. Auf dieses Gewichtlegen kann ich also kein Gewicht legen. Auch dieser Antrag, gegen den die Regierung selbst, so viel ich weiß, im Anfangs sich erklärt hat, beweist wie der, wie Alles hervorgesucht wird, was für die Deutsch-Katho liken ungünstig erscheint, und zwar selbst auf Kosten der An nahme, daß die Deutsch-Katholiken noch als römische Katholi ken zu betrachten seien. Ich bitte daher den Herrn Präsiden ten, diesen Antrag zu trennen, und zwar bis zu den Worten: „zu verfügen", indem ich gegen den ersten Lheil stimmen werde. Abg. Rittner: Ich will mir eine Anfrage an den Herrn Referenten erlauben. Ich muß mich der Ueberzrugung hin geben, daß der Sinn des Antrags der ersten Kammer immer noch dahin geht, wie der bei der ersten Berathung uns vorge legte Antrag, nämlich: der Staatsregierung mehr Gewalt und stärkere Strafen zum Schutze der römischenKirche in die Hände zu geben, als das Mandat von 1827 zum Schutze der Prote stanten gegen die römisch-katholische Kirche gewährt. Nun ver misse ich im Berichte die Angabe, ob die hohe Staatsregierung diesem Anträge der ersten Kammer beigetreten sei? Das freut mich sehr, denn ich kann nicht glauben, daß der Herr Staats- minister des Cultus einer Rechtsunglcichheit seine Zustimmung ertheilenwird; eineRechtsungleichheit muß ich es aber nennen, wenn die Bestimmungen des Gesetzes von 1827, welche der ganzen protestantischen Bevölkerung Sachsens ge gen die Proselytenmacherei der römischen Hierarchie 20 Jahre lang haben genügen müssen, nun zum Schutze der katholischen Kirche eine größere Ausdehnung erlangen sollen. Ich frage nun an, ob die hohe Staatsregierung diesem Anträge ihre Zu stimmung gegeben hat? Referent Abg. V.-Haase: Ich muß bemerken, daß es im Anträge heißt: „protestantischer oder katholischer Glaubensge nossen"; also hierin hat die Deputation allerdings die Gleich heit der Kirchen 'vor Augen gehabt. Staatsminister v. Wietersheim: Ich muß an die Ge schichte dieses Antrags erinnern. In der ersten Kammer wurde ein solcher durch ein daselbst befindliches der katholischen Kirche angehöriges Mitglied gestellt, er lautete aber keineswegs wie der vorliegende, sondern vielmehr dahin, daß die betreffende Bestimmung des Mandats von 1827 angewendet werden möchte. Gegen diesen Antrag hat sich die Regierung entschie den ausgesprochen, weil sie mit der ganzen Art und Weise, wie sie die Sache bis jetzt aufgefaßt hat, in Widerspruch getreten sein würde. Die ganze Sache wurde an die Deputation ge wiesen, und diese erkannte an, daß dieser Antrag unangemes sen sei, und schlug der Kammer den vorliegenden vor. Unter dieser Maaßregel hat man sich nicht im entferntesten die Mög lichkeit gedacht, daß über die Vorschrift des Mandats von 1827 hinausgrgangen werden könnte, sondern sich die Sache so ge dacht, daß hier em milder Weg einzuschlagen sei. Das Haupt bedenken ist die Nothwendigkeit, sich an den frühem Geistlichen zu wenden. Die Schwierigkeit, daß dis Geistlichen der neuen Confessio» als solche noch nicht vom Staate anerkannt sind, und in welcher Art man diesem Anträge nachkommen werde, bedarf noch weiterer Erwägung; aber davon, daß man stren gere Grundsätze anwenden wolle, als im Gesetze stehen, ist schlechterdings nicht die Rede gewesen. Abg. 0. Schaffrar h: Alle dis Gründe, aus denen Sie, meine Herren, bisher den Beschlüssen der ersten Kammer bei getreten sind, treten hier nicht ein, fallen hier weg, folglich raihe ich der Kammer an, wenigstens hierbei dem frühem Be schlüsse zu beharren. Hier hat es dieKammer in derHand,oh»e allen Nachtheil für die Deutsch-Katholiken bei dem frühem Beschlüsse zu beharren. Die Befürchtung, daß die Regie rungsvorlage nicht bis zu einer ständischen Schrift zu bringen sein würde, Mr hier weg, weil dieser Antrag nicht in der Regie rungsvorlage sich befindet. Also alle die Gründe, warum Sie heute so nachgiebig gewesen sind, schlagen hier nicht ein, darum bleiben Sie wenigstens hierbei stehen, und verwerfen Sie noch mals den ganzen Antrag. Und wenn Sie nicht dafür sind, so-seien Sie wenigstens für Rechtsgleichheit und nicht dafür, daß die Deutsch-Katholiken noch schärfer» Bestimmungen un terworfen werden sollen, als selbst die römisch-katholische Kirche; lieben Sie die römisch-katholischs wenigstens nicht mehr, als die deutsch-katholische, so stimmen Sie wenigstens gegen den ersten Satz, welcher nur gegen die deutsch-katholische und nicht gegen die römische gerichtet ist. Ich bin gegen jede Proselyten macherei, sie möge auSgehen, von wem sie wolle. Dieser erste Satz enthält aber eine Ausnahmebestimmung, welcher andere Confessionen nicht unterworfen sind, und daher halte ich die von dem Abgeordneten Joseph beantragte Fragtrennung für sehr geeignet, damit Sie wenigstens gegen den ersten Theil des Antrags stimmen können, wenn Sie nicht gegen den ganzen,
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