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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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eines derartigen Antrags ausgesprochen. Nun gebe ich zwar zu, daß der Antrag in der Fassung, die er in der ersten Kammer er halten hat, einiges Bedenken gegen sich hat, und die Deputation hat auch namentlich die Bedenken, welche der Abgeordnete Jo seph erwähnt hat, in ihrem ersten Berichte herausgehoben. In zwischen nach der Erklärung, die von der Staatsregierung gege ben worden ist, und dieselbe gab ihm auch die Deputation, hat er das Bedenkliche verloren, indem dadurch keineswegs der hohen Staatsregierung etwa die Macht gegeben werden soll, gegen die Deutsch-Katholiken unbillig und anders, als gegen die Prosely tenmacher, deren das Mandat gedenkt, zu verfahren. So viel ist aber gewiß, daß, wenn wir den Antrag ablehnen, er von der ersten Kammer auch nicht gestellt werden kann. Präsident Braun: Die Deputation empfiehlt der Kam mer, sich dem Anträge anzuschließen, welchen die erste Kammer gestellt hat und der Seite 348 des Berichts erwähnt ist- Es ist zuerst von dem Abgeordneten Joseph und dann von demAbgeord- neten v. Schaffrath die Theilung der Frage bezüglich des An trags gewünscht worden und es steht auch dem diesfallsigen Wunsche kein Bedenken entgegen. Abg. Joseph: Ich nehme meinen Antrag zurück. Abg. Jani: Ich will ihn demnach adoptrren. Präsident Braun: Ich frage dieKammer: ob sie beschlie ßen will, „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, zu Verhütung des leichtsinnigenZutritts protestantischer oder katholischer Glau bensgenossen zu den Neu-Katholiken, ingleichen jeder diesfallsi gen Proselytenmacherei alle ihr geeignet scheinende Maaßregeln auch schon wahrend desJnterimisticums zuverfügen"?— Wird gegen vier Stimmen abgeworfen. Präsident Braun: Ich frage dieKammer: Will sie ihr Gesuch an dieStaatsregierung dahin ergehen lassen: „namentlich aber die Verleitung zum Anschlüsse an die Neu-Katholiken durch Versprechungen, Drohungen oder Herabwürdigung einer andern Confesfion mit der in §. 9 des Mandats vom 20. Februar 1827 geordneten Geldbuße zu ahnden"? — Wird durch sieben und vierzig Stimmen ab gelehnt. Präsident Braun: Ich habe noch eine dritte Frage, die sich allerdings wohl von selbst erledigen dürfte, aber es ist doch wohl rathsam, daß sich auch hierüber die Kammer erkläre, weshalb ich noch eine Frage auf die Worte stelle: „oder mit einer andern der Sache angemessenen Strafe". Ich frage dieKammer: Will sie, daß dieses mit einer andern der Sache angemessenen Strafe ge ahndet werden soll? — Wird gegen sechs Stimmen abge- worfe». Referent Abg. v. Haase: Noch heißt es im Berichte: 7. Dem Anträge der diesseitigen Kammer, daß in Ehe- und Sponsaliensachen der Deutsch-Katho liken das protestantische Kkrchenrecht formell und Mate riell angewendet werde, ist die erste Kammer nicht beigetreten, und es ist auch nach dem bestimmten in der ersten Kammer von den Königlichen Herren Commiffarien dagegen erfolgten Widerspruch keine Hoffnung vorhanden, den Beitritt und die Genehmigung der hohen Staats regierung dazu zu erlangen. Unter diesen Umständen kann das Beharren auf diesem An träge, worauf die Deputation allerdings großes Gewicht legt, zu dem gewünschten Resultate nicht führen, daher derselbe aufzugeben. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es scheint mir allerdings, daß die zweite Kammer, wie ihre Deputation, wenn sie von ihrem frühernBeschlusse wieder abgeht, dasmitder einenHand nimmt, was sie mit der andern zu geben beabsichtigt. Ich will nicht auf die frühern Verhandlungen zurückkommen, allein ich habe mich von der gegentheiligen Ansicht nicht überzeugen können und muß dabei stehen bleiben, daß die Unterwerfung der Deutsch-Katholi ken unter das römisch-katholische Kirchenrecht nichts Anderes, als ein Gewissenszwang ist. PräsidentBraun: Wenn Niemand weiter das Wort be gehrt, so frage ich dieKammer: Will sie bei Punkt 7 dem An träge ihrer Deputation beitreten, und demnach den früher gefaß ten Beschluß aufgeben? — Er wir- gegen neun Stimmen an genommen. Referent Abg. v. Haase: Wir kommen nun zu der Be schlußfassung, die bei Punkt 4 ausgesetzt ist. Präsident Braun: Allerdings ist dieser Beschluß ausge setzt und bezieht sich darauf: „Daß die von dem Herrn Minister des Cultus in der ersten Kammer Seite 195 fl. der Mittheilun gen geäußerten Grundsätze über die religiöse Erziehung der Kin der der Deutsch-Katholiken und den Schulbesuch derselben in das provisorische Gesetz oder in die zu erlassende Verordnung mit ausgenommen werden möchten". Die erste Kammer ist dem nicht beigetreten, sondern hat beschlossen: „Daß das hohe Cul- tuSministerimn diese Grundsätze nicht in einem Gesetze oder einer Gesetzeskraft habenden Verordnung, sondern in dem zu erlassen den Publicandum aussprechen wolle". Die Frage, ob ein Ge setz, oder eine Gesetzeskraft habende Verordnung oder ein Publi candum erscheinen solle, ist von unserer Kammer auch heute bei Besprechung des Punktes dahin entschieden worden, daß die Kammer den frühe'rnBeschluß verlassen und sich dererstenKam- mer angeschlossen hat, nach welcher die Veröffentlichung mittelst eines bloßen Publicandums geschehen soll. Ich habe nun an die Kammer die Frage zu richten: ob sie die Veröffentlichung der Grundsätze hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder der Deutsch-Katholiken, und so weit sie den Schulbesuch betreffen,
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