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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Präsident Braun: Die eingegangenen Schriften sind bereits den Herren Mitgliedern zugegangen. 7» Wrtz-1407.) Abgeordneter 0. v.Mayer sucht um Ver längerung seines Urlaubs bis zu den Osterfeiertagen, den 41. April, an. President Braun: Wird bewilligt. Präsident Braun: Noch habe ich mitzutheilen, daß die Herren Abgeordneten Lzschucke, Boß, v. Thielau und 0. Glaß sich wegen Abhaltung für heute haben entschuldigen lassen. Wir gehen nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung über, zudem Berichte der ersten Deputation, die beabsichtigte Einrichtung der Juristenfacultät an der Universität Leipzig betr.; denn was den ersten Gegenstand anlangt, so ist der Herr Staatsminister des Innern, welcher als König!. Commiffar -er Verhandlung beizuwohnen wünscht, durch die Sitzung der ersten Kammer, wo seine Anwesenheit nöthig ist, abgehalten, sich gegenwärtig hier einzusinden. Referent Abg. v. Haase: Der Bericht der ersten De putation, die von der hohen Staatsregierung beabsichtigte Ver änderung der Juristenfacultät in Leipzig betreffend, lautet wie folgt: Inhalts des Berichts, welchen die zweite Deputation der geehrten Kammer über dasBudjet auf die Finanzperiode 1846 Lis mit 1848 und zwar über die Ausgabe des Devartcments des Cultus und öffentlichen Unterrichts erstattet hat (Beilage zur M.,AhtheU. der Landtagsqcten L.Samml. Seite 303 sig.), ist ihr von der hohen Staatsregierung mitgetheilt worden, daß diese eine Veränderung der Verfassung der Juristenfacultät an der Universität zu Leipzig beabsichtige. Im Fall dieser eintretendenVeränderung wird der Verkauf der Facultätsgebäude beantragt und eine Summe von 600Lhlr. verlangt, welche alljährlich der Juristenfacultät als ein Entschädigungsquantum transitorisch aus Staatskassen gewährt werden soll. Die zweite Deputation hat in dem vorerwähnten Berichte der Kammer vorgeschlqgen: die letztere möge ihre Erklärung über die bei dieser Ver änderung erforderlichen 600 Thlr. und über den damit zusammenhängenden Verkauf der Farultätsge- Läude einstweilen aussetzen und zuvörderstdie gutachtliche Berichterstattung über die Frage: „ob die beabsichtigte wesentliche Verfassungsverände rung vorzunehmen sei?" der unterzeichneten Deputation überweisen. Dieser Vorschlag ist in der 99. öffentlichen Kammersitzung genehmigt und zugleich ausgesprochen worden, daß, bevor über Liese Frage ein Beschluß gefaßt werde, der solchemnach zu erstat tende Bericht dem Druck übergeben werden solle. , Um dieWürdigung und Prüfung der von der hohen Staats regierung beabsichtigten Veränderung der Verfassung derJuri- Aenfacultät an der Universität Leipzig in Hinsicht auf Umfang und Zweck zu erleichtern, hat die Deputation zunächst einen kur ¬ zen Abriß der gegenwärtigen Einrichtung und des Wirkungs kreises dieser akademischen Corporation der Kammer vorzulegen. Die Juristenfacultät besteht zur Zeit aus zwölf Mitgliedern. Sieben derselben sind bei der Universität als (ordentliche) Pro fessoren angestellt, die übrigen fünf bekleiden keine ordentliche Professur und führenden Titel: Beisitzer oder Assessoren. Den Vorsitz in der Facultät hat der Ordinarius und in besonders be stimmten Fällen der Dechant der Facultät. Nur die Beisitzer werden von letzter dencminirt, der Ordinarius und die Professo ren aber, ohne eine solche Denomination, höchsten Orts ernannt. Die Geschäfte der Facultät sind theils rein akademische, theils bestehen sie in Abfassung von rechtlichen Gutachten und in Erthnlung von Entscheidungen in bürgerlichen Rechtsstreitig keiten oder Strafsachen. Sie giebt solche für das Inland, wie für das Ausland. In so weit jedoch diese Entscheidungen für das Inland gegeben werden, finden gewisse Beschränkungen statt, Die Urthel derselben treten an die Stelle der Entschei dungen der untern Gerichtsbehörden, und in Criminalsachen ist ihr der Rechtsspruch wegen solcher Verbrechen, welche unter den vorliegenden besondrrn Umständen Todes-, Zuchthaus-, Arbeits haus - oder eine die Dauer von drei Monaten übersteigende Ge- fangnißstrafe nach sich ziehen können, durch das Gesetz, einige Abänderungen in dem Verfahren in Untersuchungssachen betref fend, vom 30. März 1838 unterVlll. entzogen, indem das erste Urthel in dergleichen Fällen von demBezirksappcllativnsgerichte abzufaffen ist. Auch hat die Juristenfacultät keinen Anspruch darauf, daß ihr die Acten zur Entscheidung von den Untergerich ten eingesendet werden. Nur hinsichtlich gewisser in der Erl. Proc.-Ordn. sä tit, II. K. 3 und sä tit. XXXIV. §. 4 bestimmter Fälle sind beziehendlich die Unter- und Patrimonialgerichte dazu verpflichtet. Die Juristenfacultät steht unmittelbar unter der Aufsicht des hohen Justizministeriums und die Beschwerden über selbige gehören ausschließlich vor das letztere. (Verordnung, die Anwendung einiger Bestimmungen in den Gesetzen vom 28. Januar 1835 über höhere Justizbehörden und privilegirte Ge richtsstände vom 9. April 1836 unter I.) Zu den akademischen Geschäften der Facultät gehören vor züglich die Prüfungen der Rechtscandidaten und die Ertheilung akademischer Würden. An diesen akademischen und dicasterialen Arbeiten nehmen über die sämmtlichen zwölf Mitglieder der.Facultät gegenwärtig! inicht gleichen Anthcil. Namentlich sind mehrere der Professoren jvon rein akademischen Arbeiten, wiePrüfungenund Promotionen, ausgeschlossen, während die, der Universität an sich fremden Fa- cultätsbeisitzer, mit Ausnahme des fünften, (der von der Gräfe'- schen Stiftung, woraus die Fundation dieser Beisitzerstellen hervorgegangen ist, der Gräfe'sche benannt wird) daran Theil nehmen. Auch haben sich in neuerer Zeit noch zwei Professoren von der Actenarbeit gänzlich zurückgezogen, wie sich denn, stets unter den Professoren immer einige gefunden haben, welche diese Geschäfte zu übernehmen nicht geneigt gewesen sind. Die hohe Staatsregierung erkennt nun in dieser Lage der Sache einen ,großen Uebelstand und findet es im Interesse der Universität sowohl, als der Rechtspflege, eine Veränderung des Bestehenden eintreten zu lassen. Sie beabsichtigt nämlich die Trennung der rein akademi schen Geschäfte von den Dicasterialarbeiten und will vorzugs weise jene den Professoren, als den eigentlichen Mitgliedern der Universität, vindiciren, für die Spruchsachen aber eine besondere
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