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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Abg. Schumann: Ich bi n Klange 'mit mir zu Rathe ge gangen, ob ich in dieser wichtigen Angelegenheit mit der Minori tät oder mit der Majorität stimmen soll. Ich kann mich aber, auch wenn ich zugebe, daß von den Gegnern manches Wahre be merkt worden ist, dennoch nicht für das Gutachten der Majori tät und für dieRegierungsvoclage überhaupt erklären. Ich muß im Wesentlichen dem beistimmen, was von einem Mitglieds ge sagt worden ist, welches behauptete, daß die Vorzüge der Jurr- stenfacultät in-er Vereinigung der theoretischen und practischen Studien beständen und daß hauptsächlich deshalb die Beibehal tung der Juristenfacultät in ihrer dermaligen Verfassung wün- schrnswerth sei. Ich kann auch in den veränderten Zeitverhält- niffen durchaus keinen Grund für die Aenderung dieser Verfas sung erblicken; denn geht man auf die frühere Zeit zurück, so findet man, daß die Juristenfacultät stets ein Collegium von den berühmtesten und gebildetsten Rechtsgelehrten gewesen ist, die durch practische und theoretische Befähigung die ausgezeichneten Rechtsgelehrten unsers Vaterlandes gebildet haben. Ist dies der Fall zu einer Zeit gewesen, wo die Juristenfacultät noch bei weitem mehr Spruchgeschäste zu besorgen hatte, als jetzt, so sin- gerade zu jener Zeit die ausgezeichnetsten Lehrer an der Universi tät Leipzig in der Rechtswissenschaft angestellt gewesen. Soll ten sich im gegenwärtigen Augenblicke diese Verhältnisse.geän derthaben, und sollte man mit den Leistungen der Juristenfacul tät an der Universität in der Gegenwart weniger, als es wohl sonst der Fall gewesen ist, zufrieden sein, so glaube ich nicht, daß Zufriedenheit dadurch erreicht werden wird, wenn man die Spruchsachen, die sich im Laufe der Zeit ohnedem sehr ver mindert haben, noch mehr vermindert. Ich fürchte, daß die Ju- kistenfacultät dadurch noch mehr an Bedeutung verlieren, we nigstens für die, nach Aller Urtheil so wünschenswerthe theore tisch-praktische Bildung der Juristen weniger leisten wird, als sie bisher geleistet hat. Ich kann aber auch unter den Gründen, welche die Majorität zur Unterstützung ihrer Meinung angeführt hat, keinen finden, dem ich meinen vollkommenen Beifall schen ken könnte. Die Majorität sagt, sie trete der von der hohen Staatsregierung beantragten Veränderung der Verfassung des halb bei, damit die Mitglieder des künftigen Spruchcollegiums nicht mit akademischen Arbeiten überlastet würden, hingegen die Mitglieder der Fakultät sich blos mit akademischen Arbeiten be fass en könnten. Dennoch aber wird die Einrichtung, welche zu folge der Vorschläge der Deputation und zufolge der Regie rungsvorlage in Zukunft stattsinden wird, ganz denselben Uebel- stand haben, welcher sich schon jetzt gezeigt hat, und es werden immer wieder Prosissoren an dem Berspruch der Rechtssachen Eheil nehmen. Die Majorität nimmt ferner einen Grund für die Veränderung der bisheri'genEinrichtung von der gewünschten Beförderung der Urthel her. Da aber sage ich, so viel ich Kennt- niß von der Praxis habe, ist mir nicht bekannt geworden, daß die Facultät die bei ihr zum Berspruch eingegangenen Sachen nicht gehörig befördert habe, im Gegenthril hat die Facultät gerade zu den Instanzen gehört, die ihre Sachen am allerschnellsten beför dert haben, und ich kann deshalb durchaus in dem angeführten Grunde kein Argument finden, weshalb i.r'ch mich entschließen könnte, der Majorität bekzustr'mmen. Ich Habs aber such noch einige andere Gründe, aus denen es mir bedenklich erscheint, dem Gutachten der Majorität beizutreten. Es wird nämlich die Ver anlassung zu dem Regicrungsvorschlage davon hergenommen, daß man beabsichtige, das Gebäude der Facultät zu veräußern und die Assessoren für ihre verlorenen Einnahmen damit zu ent schädigen. Was zuvörderst die Veräußerung des Gebäudes der Facultät anlangt, so möchte ich derselben schon deshalb keinen Beifall schenken, weil mir dies eine Stiftungssachs scheint und demnach nach dem 69. Paragraphen der Verfassungsurkunde zu beurtheilen sein würde. Ich will aber auf diesen Gesichtspunkt deshalb keinen großen Werth gelegt haben, weil er directmit dem Gutachten der Deputation nicht in Verbindung steht. Ich werde aber auch deshalb nicht für die Majorität stimmen, weil uns das Gutachten doch die Aussicht eröffnet, daß wir dadurch um acht Staatsdiener reicher werden. Die Majorität sagt zwar, daß die Staatsregierung nicht befugt sein solle, ohne Zustimmung -er Stände die Mitglieder des künftigen Spruchcollegiums unter die Staatsdiener aufzunehmen, und damit istuns allerdings für den Augenblick gedient; für die Folge aber wird es unvermeidlich sein, die Mitglieder unter die Staatsdimer aufzunehmen, und darauf scheinen sie mir den gegründetsten Anspruch zu haben, wenn sie eine Landesbehörde sein werden, wie die hohe Staats regierung beabsichtigt. Ein sehr triftiger Grund ist bereits von mehrer» Rednern angeführt worden, und dieserbestcht darin, daß über kurz oder lang eine Reorganisation unsers Iustizwesens be vorsteht. Könnte man voraus ermessen, ob die beabsichtigte Veränderung in die zukünftige Reorganisation unserer Justiz passen werde, so schiene mir die Ber'stimmung ganz unbedenklich; dies aber läßt sich augenblicklich doch gar nicht ermessen, und wenn nun diese Reorganisation kn einem Sinne aussiele, welcher eine abermalige Veränderung in dem jetzt vorliegenden Plane er forderlich machte, so würde unsere heutige Arbeit und somit die iganze Maaßregel überflüssig gewesen sein. Nun hat sowohl die Staatsregierung, als auch die Kammer bisher stets den Grund satz befolgt, da, wo es nicht nöthig gewesen und wo sie von den Umständen widerrathen werden, Neuerungen zu vermeiden, und es würde mir deshalb und aus dm früher angeführten Gründen sehr politisch erscheinen, wenn man in der vorgedachten Be ziehung die Neuerung, zu der mir keine Veranlassung vorzuliegen scheint, vermeiden wollte. König!, Commissar v. Langenn: Ich muß mir Einiges auf die Rede des letzten geehrten Sprechers zu erwidern erlau ben. Zuerst, daß diese Sache durchaus keine neuangefangene Reorganisation der Juristenfacultät, sondern ein seit Jahrzehn ten gefühltes Bedürfniß sei, geht daraus hervor, daß, wenn ich nicht irre, bereits im Jahre 1809 oder 1810 eine Revision der Verhältnisse stattfand, und daß die sie bewirkenden Män ner, welche nicht blos dem Juristenstande, sondern auch andern gelehrten Ständen angehörten, doch alle darin einverstanden ' waren, es sei «ine Reorganisation sehr zp wünschen. Es war
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