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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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aber blos eine Abtheilung der Geschäftsordnung, so hat das Ministerium kein Bedenken tragen können, sich mit der Facul- tät darüber zu verständigen, welche Geschäftsabtheilung zweck- nräß erfolgen könnte, und es wird , wenn sie von der geehrten Kammer für zweckmäßig erkannt wird, gewiß auch die Kam mer kein Bedenken finden, die Entschädigung von 600 Thlr. zu bewilligen. Abg. Metzler: Es thut mir leid, daß der Herr Staats minister an meinen wenigen Worten, insbesondere in so weit ich unsere Justiz mit einem morschen Gebäude verglich, so ge waltigen Anstoß genommen hat. Ach habe in der Khat hier bei nichts, als meine Ueberzeugung ausgesprochen und hierin nur dem ehrenwerthen Beispiele des Herrn Justizministers Nachfolge geleistet, welcher ja auch nur seine Ueberzeugung ausspricht. Uebrigens habe ich aber durchaus nicht etwa der gegenwärtigen Verfassung der Juristenfacultät das Wort re den wollen. Ich verkenne nicht die Mängel, die mit der jetzi gen Verfassung der Juristenfacultät verbunden sein mögen. Ich hatte blos den Wunsch, daß die Umgestaltung der Verhält nisse der Facultät bis zu dem Zeitpunkte hinausgeschoben wer den möchte, wo unsere gesammte Justizpflege einer totalen Re form unterliegen soll. Ich glaube, daß zu jenem Zeitpunkte vielleicht diese Umgestaltung auf eine zweckmäßigere und wohl feilere Weise in's Werk gesetzt werden könne. Will aber auch dieser Grund nicht durchschlagen, wie ich fast befürchten muß nach der so beredten Widerlegung des Herrn Staatsministers nun wohl! so möge der Herr Staatsminister meine Weigerung als ein oomxslls annehmen, diese Reform baldmöglichst eintre ten zu lassen, ja möge er sich zu einer kräftigen Stütze dieses neuen prächtigen Gebäudes der Justiz machen, da mir Nie mand geeigneter dazu zu sein scheint, als eben der Herr Justiz minister. Abg. Klien: Der Herr Staatsminister hatte darauf Be zug genommen, daß ich gesagt habe, daß das Spruchcollegium in eine precaire Lage kommen könnte, und dieser Ausdruck dunkel scheine. Ich hatte mich nämlich darauf bezogen, daß die Spruch sachen bei der Facultät sich in Abnahme befinden, und da würde freilich nicht zu verkennen sein, daß, wenn jedes Jahr etwas an der Einnahme dieser Manner verloren geht, sie dadurch doch wohl in eine precaire oder unsichere Lage kommen könnten. So ganz unrichtig kann mir die Befürchtung njcht erscheinen; es sind im Jahre 1836 3864 Urthel gegeben worden, und im Jahre 1844 nur 3180, sie sind also ziemlich um 700 Nummern gefallen. Staatsminister v. Könneritz: Ich will nur dem geehrten Abgeordneten einhalten, daß durch die Beibehaltung der Verfas sung ihre Lage nicht weniger precair wird; allein das weniger Sachen Versprechen kann nach der jetzigen und künftigen Ein richtung eintreten. In so fern wir- gewiß die Lage weniger pre- rair, als für den Wegfall der Examinagebühren etwas Bestimm tes gegeben wird. Abg. 0. S ch äffrath: Ich muß mich jedenfalls gegen die beabsichtigte Veränderung der Verfassung der Juristenfacultät aussprechen. Die Gründe der Staatsregierung und der Depu tation sind dafür folgende: Erstens die Beschäftigung der Pro fessoren mit den Dicasterkalarbeiten seien ihrem Amte fremd. Dieser Grund ist schon auf den ersten Anblick nicht stichhaltig. Ist es z. B. für den Kaufmann eine fremdartige Beschäftigung, wenn er die erlangte kaufmännische Wissenschaft auf die Betrei bung der kaufmännischen Geschäfte anwendet? Ich glaube, er wird da erst ein Kaufmann, vorher ist er noch gar keiner. Oder ist ein bloßer Lehrer der kaufmännischen Wissenschaften einKauf- mann? So — glaube ich — ist auch Jemand noch kein vollen deter Jurist, der noch gar nicht practicirt und sich nicht mit der Praxis beschäftigt; er wird erst durch das Practiciren ein voll kommener Jurist. Die vollendete Wissenschaft besteht erst darin, daß er die theoretisch erlernte Wissenschaft auch praktisch anwen det, wenn ich auch zugebe, daß der Eine längere, der Andere kür zere Zeit zu seiner practischen Ausbildung braucht, aber Zeit und Praxis braucht er dazu. Es ist also keine fremde Beschäftigung für einen Professor, wenn er an den Dicasterialarbeiten Theil nimmt, wenn er nur nicht damit überhäuft wird. Aber das ist nothwendig, daß er den wissenschaftlichen theoretischen For schungen und Vorträgen nicht zu sehr entzogen wird. Aber daß die Professoren fortwährend die ganze Zeit ihres Lebens hindurch neben den theoretischen Beschäftigungen auch praktisch beschäf tigt sind, das kann nicht nur nicht schädlich, sondern muß für sie außerordentlich nützlich sein. Ich erlaube mir, mit kurzen Wor ten an das Urtheil eines Jeden von Ihnen zu appelliren, an das Urtheil eines jeden Oeconomen, eines jeden Kaufmanns, eines jeden Juristen, kurz an Aller Urtheil. Die praktische Beschäfti gung ist jedem Fache nothwendig. Es ist nicht nur für die Pro fessoren gut, wenn sie sich fortwährend praktisch beschäftigen, sondern auch für die Urthelsverfasser wieder sehr gut, wenn sie sich fortwährend theoretisch beschäftigen. Wenn man nur der Praxis lebt, von dieser zu sehr überhäuft ist, ist man — und da werde ich gewiß aus Mancher Herzen sprechen — nur zu leicht der Gefahr ausgesetzt, eben blos ein Praktiker zu werden und die Missenschaftlichkeit nach und nach zu verlieren. Dieser Gefahr ist man namentlich ausgesetzt, wenn man mit der Praxis zu sehr überhäuft ist und ihr zu sehr zugethan sein muß, so daß man der Wissenschaft gar nicht mehr lebt und selbst die practischen Ar beiten nicht mehr mit der nothwendigen Wissenschaftlichkeit be treiben kann. Also: sowohl für die Professoren, als auch für die Urthelssprechsr istses daher gut, wenn sich jene praktisch und diese auch wieder fortwährend theoretisch beschäftigen. Ich kann also dem Herrn Regierungscommissar v. Langen» darin nicht Recht geben, daß irgend welche auch noch so geringfügigeTrennung der Theorie und Praxis thunlich, nützlich oder heilsam sei. Im Ge- gentheil, fortwährend, die meiste Zeit des Lebens hindurch muß Theorie und Praxis verbunden sein, nur — ich wiederhole das — muß man auf der einen Seite nicht zu sehr überhäuft und auf der andern Seite nicht zu wenig beschäftigt sein. Wenn derPro- fessor, mit practischenArbeiten überladen, keine wissenschaft lichen Forschungen anstelle», die reichhaltige juristische Literatur nicht studiren kann, so wird er ganz gewiß nach und nach bloßer
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