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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Spruchsachm, den Criminalsachen sehr beschrankt. Was die Civilsachm anlangt, so ist ihnen durch Errichtung der Königl. Untergerichte der größte Lheil der Verspruchsache» entzogen worden, und jetzt wird auch bei vielen Patrimonialgerichten in erster Instanz entschieden. Wenn denmngeachtet so viele Acten bei der Juristenfacultät versprochen werden, so liegt dies nur in -er größer» Anzahl derProceßsachen, wie bereits bei Gelegenheit derBerathung desBudjets des Justizministeriums nachgewiesen worden ist. Die Vorschläge der Staatsregiemng anlangend, so finde ich sie in der Lhat nicht so bedenklich, wie von einigen Sei ten dargestrllt worden ist. Ich glaube, die Kammer könnte sich mit diesenVorschlägen einverstanden Mären, wenn es überhaupt nicht besser wäre, jetzt mit der ganzen Organisation Anstand zu nehmen. Dieser letzter« Ueberzeugung bin ich, ich trete demnach derMinorität bei, wiewohl aus andern Gründen, als die von den bisherigen Vertheidigern derselben angegeben worden sind. Es ist gewiß höchst nothwendig und von mehrer« Seiten anerkannt worden, daß eine Abänderung in Bezug auf die Einrichtung der Examina bei der Juristenfacultät stattfinde. Es ist auch bemerkt worden, daß die veränderte Einrichtung in dieser Hinsicht nicht nothwendig eine Umgestaltung der ganzen Juristenfacultät als Spruchcollegium zur Folge haben müsse. Bei dieser Ansicht bleibe ich ebenfalls stehen. Das Examen, von welchem hier die Rede, ist mehr ein theoretisches und von den Professoren zu voll ziehendes, als daß es wirklich so dringend nothwendig sein sollte, auch praktische Juristen zuzuziehen. Wenigstens nach meinem Dafürhalten wird das erste Examen, wenn es genügend sein soll, hauptsächlich auf die theoretsschen Kenntnisse des zu Examini- renden sich beschränken müssen. Ich übergehe dasjenige, was von der Betheiligung der Professoren bei der Spruchbehörde ge sagt worden ist, ich theile größtentheils hierbei die Ansichten des Abgeordneten v. Schaffrath, will jedoch bemerklich machen, daß selbst unter den befähigtsten Juristen zwei verschiedene Richtungen sich zeigen. Bei dem einen ist hauptsächlich die praktische Rich tung vorherrschend, bei dem andern mehr die theoretische, mehr das Forschen. Daß sich beide Richtungen so unbedingt miteinan der vertragen, muß ich bezweifeln. Es kommt auf den Zweig der Wissenschaft an, welchen ein Lehrer an der Universität zu bearbeiten hat.Uebrigens wird es denProfefforen nie «»Gelegenheit fehlen,sich mit der Praxis bekannt zu machen, wenn sie auch nicht zur Spruch behörde gezogen werden, weil sie den Derspruch der ausländischen Rechtssachen behalten und die Rechtsgutachten abgeben sollen. Ich verweise auch darauf, daß kein Lehrer des Criminalrechts wohl ohne fortgängige Bekanntschaft mit den gegenwärtigen wichtigsten Criminalfällen bleiben kann, welche ja in so vielen Zeitschriften dargestellt werden; mithin wird ihnen eben durch die Vergleichung der in den Zeitschriften referirten Fälle hin länglich Gelegenheit geboten, mit dem Stands der gegenwärti gen Praxis bekannt zu bleiben. Was speciell den von dem Abgeordneten v. Schaffrath gestellten Antrag anlangt, so ist es gewiß wünschenswert^ wenn die Juristenfacultät nicht so Hoch liquidirte, was natürlich nur zum Nachtheile derjenigen, die Recht leiden müssen, geschieht; für die Unterbehörden kann sS gleichgültig fein. Ich bin jedoch auch der Ansicht, dass wissenschaftliche Arbeite» überhaupt nicht einer so genauen Schätzung unterliegen sollten. Der Arzt hat es fast durch gängig in seiner Hand, seine Leistungen selbst zu veranschlagen. DaS ist aber nicht blos bei dem Arzte und bei andern wissen schaftlichen Beschäftigungen der Fall, sondern eS geschieht auch bei der Mehrheit der Handwerke und Künste, wo auch die Preis, bestimmrmgen von den Verfertigern selbst meistens abhängen. Also mag ich nicht das Princip vertheidigen, daß die Beauf sichtigung der höher« Behörden in Bezug auf die Abschätzung der einzelnen Arbeiten, sei es bei den Gerichten, sei es bei den Advocaten, so scharf ausgeübt und so weit ausgedehnt werde, wie das der Fall sein muß, wenn man einmal das von dem Abgeordneten 0. Schaffrath angegebene Princip in allen Fäl len durchführen will. Ich erkläre demnach, daß ich meiner seits zwar in den Vorschlägen der Regierung etwas Bedenkliches an und für sich nicht finde, daß ich aber mich der Minorität hauptsächlich aus dem Grunde anschließe, weil ich glaube, daß eine veränderte Einrichtung der Examina auch geschehen könne, ohne daß eine veränderte Organisation der JuristenfacultäfFlS Spruchbehörde eintreten müsse, weil ich überzeugt bin, E Vie Begründung einer neuen Landesbehörde, wie sie in §. 14 der Vorlage genannt wird, zu einer Zeit, wo jedenfalls eine verän- derte Gerichtsorganisation im Allgemeinen bevorsteht, bedenk lich fallen müsse. Ich erinnere nur daran, daß das Fortbeste hen der Juristenfacultät überhaupt davon abhängen wird, ob die Patrimonialgerichte in Zukunft beibehalten werden, und wenn sie beibehalten werden, welche Einrichtung ihnen gegeben wird. Werden sie ganz aufgehoben, dann ist es überflüssig, eine besondere Spruchbehörde in Leipzig zu errichten, wenig-' stens für inländische Spruchsachen, weil die Erfahrungen der neuern Zeit gelehrt haben, daß die Untergerichte überhaupt in Bezug auf das Rechtsprechen der Juristenfacultät nicht nach stehen. Gegen dieBorschläge der Majorität unter Nr. 2 müßte ich mich erklären, weil die Gründe, die theils von Seiten des Herrn Justizministers, theils von Seiten des Königl. Herrn Commissars v. Langen« und auch von dem Abgeordnete« o. Schaffrath vorgebracht worden sind, gegen diese Vorschläge sprechen, so lange die Juristenfacultät zugleich inländische Spruchbehörde bleiben soll. Es ist gewiß zweckmäßig, wenn nebenbei einige Professoren, wenigstens diejenigen, welche mit dem Procrß und dem Relatorium sich zu beschäftigen haben, an dem Rechtsprschm Theil nehmen. Die Gründe theile ich ganz, welche für diese Einrichtung vorgebrscht worden sind. Zweitens würde der Vorschlag der Majorität zu weit in die künftige Gerichtsorganisation emgreifen. Ich betrachte eben falls die Vorschläge der Regierung, wie sie m der Beilage unters, enthalten find, keineswegs für eine so vollständig neue Organisation, wie dies nach dem Vorschläge der Majorität der Fall sein würde. Aus diesen Gründen, welche ich nicht weiter verfolgen will, werde ich für die Minorität stimmen. Abg. Rittner: Herr Präsident, ich trage auf dm Schluß der Debatte an.
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