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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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gängiger Communication mit den untern Behörden, Erkundi gung einzuziehen; die Amtßhauptmannschaft verlangt nun von den Obrigkeiten gutachtliche Anzeige, die erstatten sie an die Amtshauptmannschast; der Amtshauptmann, dem nun große Convolute über diesen Gegenstand, die von allen Seiten herein kommen, vorliegen, kann den Stoff kaum bewältigen, erwirb also nur das, was ihm gerade nach seiner Ansicht das Beste scheint, Herausnahmen undMs weiter befördern. Das Uebrigez bleibt ruhig und still im Actenschranke liegen. Wenn nun von den Amtshauptleutsn die Berichte an die Kreisdirsction abgegeben sind, so kommt die Kreis direction und sucht aus den Berichten ebenfalls einenMxtract zu fertigen, und dieser wird dem Mini sterium überreicht. Auf diese Weise soll das Ministerium das Nöthige über die Verhältnisse des Landes erfahren. Ob dies der richtigere, schnellere und billigere Weg ist, lasse ich dahin gestellt sein. Ein solcher Extra« von Extracten wird nie ein ganz treues Bild der Verhältnisse bieten können. Man hat ge sagt, es könne dis Verwaltung noch nicht auf einer so hohen Stufe sein, wie in England, weil in unserm Baterlande noch nicht so viel Gemeinsinn herrsche, wie in England. Ich glaube, daß bei uns verhältnißmäßig eben so viel Gemeinst»», als in England existirt; aber freilich kann er sich auch nicht so sehr ent falten, wie dort. . Unsere Verhältnisse find allerdings, wie ich gern zugebe, ganz anders; aber an denjenigen, die den Gemein sinn ausüben wollen, liegt es nicht, es liegt dies in ganz andern Verhältnissen, die oft schon erwähnt find. Man hat gesagt, daß es in England so viel Gemeinsinn gäbe, daß die Abgeordne ten nicht einmal Diäten während ihrer Sitzung beanspruchen dürsten. Ich gebe das zu; aber wenn wir die Rechte hatten, welche die Abgeordneten in England haben, würden wir auch Mn auf Diäten verzichten. Was die Amtshauptmannschaften anlangt, so habe ich schon vorhin bemerkt, daß ich allerdings das Institut der Amtshauptmannschaften aufrecht erhalten wissen will. Ich sehe für jetz t darin die einzige Möglichkeit, der Regie rung ein Organ zu schaffen, welches durch nahes Beisammenleben mitdemVolkevondemselbenKenntnißempfängt,undGelegenheit giebt,derRegierung dienöthigen Unterlagen zureichen. Daß diese Aufgabe nicht so erfüllt wird, wie es sein sollte, gebe ich zu und möchte auch nachMiner vorigen Aeußerung kaum möglich sein. Es liegt an der organischen Einrichtung, die einer Aenderung be darf. Hat man nun weiter gegen eine Reorganisation der Mit telbehörden und der Amtshauptmannschaften angeführt, daß der Particularvertrag d erOberlausitz dagegen wäre,so kann dies meine Ansicht nicht tangiren. Wenn die Oberlausitz so fest auf ihrem Particularvertrag besteht, daß eine Abänderung unmöglich ist, sv mag sie ihre Kreisdirsction in Budissin behalten. Ob dadurch rm außerordentlicher Gewinn erreicht wird, kann ich nicht glau ben. — Wenn diese große Consumtion der Arbeitskräfte, die jetzt stattsindet, fortdauert, so muß man sich allerdings wundern, wie es unter den jetzigen Umständen noch möglich ist, daß von Seiten der Kreisdirectionen die Angelegenheiten, welche ihnen zur Bearbeitung vorliegen, mit so großer Schnelligkeit und, wie man anerkennen muß, mit so großer Pünktlichkeit abgefertigt werden. Ich glaube allerdings, daß sie in die liefen Gründe des Verwal tungswesens kaum werden eindringen können, und daß sie bei der Unmasse vonGeschäften froh sein müssen, wenn sie nach dem Jahresschlüsse nur die eingegangenen Nummern auf der Regk- strande abgeräumt haben. Staatsminister'v. Falkenstein: Ich bitte um Erlaubniß, in Beziehung auf eine Aeußerung ein paar Worte zu erwidern. Wenn von dem geehrten Abgeordneten Tzschucke bemerkt wurde, eß könne dem Ministerium, den Kreisdirectionen und den Amts hauptmannschaften gewiß nur erwünscht sein, daß über diese An gelegenheit in der Kammer verhandelt werde, so gebe ich ihm in gewisser Beziehung Recht. Es ist dem Ministerium erfreulich, daß auf eine so ruhige und unbefangene Weise die hier einschla genden Verhältnisse heute zur Erörterung gekommen sind; un angenehm bleibt aber dennoch diese Diskussion für die Kreis directionen und Amtshauptmannschaften um deswillen, weil eS immer für eine Behörde etwas Drückendes hat, so zu sagen fort während auf dem Sprunge zu stehen und bei jedem Landtage dasselbe über sich hören zu müssen. Aber aus alle dem, was jetzt und früher geäußert worden ist, habe ich zu meiner Freude doch abnehmen können, daß man zwar im Wesentlichen manche Zwei fel an der Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit der Organisation haben mag, daß man aber im Allgemeinen mit der Art und Weise, wie diese Verwaltungsbehörden ihrem Geschäfte obliegen, im Wesentlichen einverstanden ist, daß man sogar von vielen Seiten geäußert hat, wie es nicht an den Behörden, sondern nur an der Organisation liegt, wenn nicht Alles so gut geht, wie man ge wünscht hat. Daraus folgere ich .nun freilich, daß, man möge organistren, wie man wolle, möge es nur eine Behörde oder vier sein, immer wiederum diese neuen Behörden vielleicht einem ähn lichen Tadel unterliegen werden, weil — je nachdem man eS nimmt — nichts leichter und nichts schwerer ist, als zu organi- siren. Insbesondere muß ich freilich hinzufügen, daß, wenn man bloß eine Behörde haben will, an Geldkräften schwerlich erspart werden kann, wenn man nebenbei die Amtshauptleute nicht nur an der Tüchtigkeit der einzelnen Personen, sondern auch an Zahl vermehren will. Wenn insbesondere von dem geehrten Abgeordneten Tzschucke bemerkt wurde, der Geschäftsgang sei jetzt ein schleppender in manchenBeziehungen, und wenn er Bei spiele anführte, so gebe ich zu, daß die eigenthümlichen Cassen- verhältnisse, die namentlich bei dem angeführten ersten Falle ein schlagen, es nothwendig machen, ein scheinbar weitläuftiges Ver fahren einzuschlagen. Aber, meine Herren, das sind in der That nicht die Sachen, die die Arbeitskräfte zu sehr in Anspruch neh men. Der Gegsnstand ist nur von geringer Bedeutung und be trifft in der Regel nur das Expedientenpersonal. Aber der an dere Fall, den er anführte, daß das Ministerium von der Kreis- direction, die Kreisdirection von den Amtshauptleuten, und die Amtshauptleute von den Unterbehörden Bericht erfordern, und dann, wenn das Material zu bedeutend werde, nur ein Theil da von an das Ministerium gelangte, so muß ich freilich bemerken, daß das auf verschiedene Weise, je nach dem Falle, behandelt zu werden pflegt. Es giebt Fälle, wo sich das Ministerium ver«
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