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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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zu dem Aufwande bei dem Auswärtigen allerdings ungemein ge ring; er muß aber um so geringer dann erscheinen, wenn man die bedeutenden Leistungen, die unter dem Ministerium des Innern und mit Hülfe desselben dem Lande zu Gute kommen, mit denje nigen vergleicht, welche die Personalitäten desMinisteriums des Auswärtigen dem Lande gewähren. Ich kann deshalb nicht unausgesprochen lassen, daß es mir besonders erwünscht gewesen wäre, wenn der geehrte Abgeordnete v. Schaffrath seinen An trag gerade bei dem letztgedachtsn Departement gestellt hätte; denn ich hege die Ueberzeugung, daß er dort mit viel mehr Erfolg und schneller auszuführen gewesen sein würde. Ich bin endlich auch drittens der Ansicht, daß es wünschenswerth ist, ja im Aeitgeiste liegt, daß die Gemeinden nach und nach mehr und mehr von der Bevormundung, in welcher sie (mankann dies im Allge meinen nicht aussprechen, sondern blos mit Hinweisung auf be stimmte Lokalitäten) von den Beamten gehalten worden, ent wöhnt und daran gewöhnt werden, ihre Angelegenheiten so viel als möglich selbst zu besorgen. Ich enthalte mich in dieser Be ziehung weiterer allgemeinerer Raisonnements, bemerke aber nur beispielsweise, daß dieser Wunsch von dm Gemeinden selbst, we nigstens in der oder jener Hinsicht bei dem Landtage vorgebracht worden ist, namentlich der von den Kirchengemeinden ausge sprochene Wunsch nach einer freier» und selbstständigem Leitung ihrer Angelegenheiten. Zch glaube übrigens, obschon es von manchen Seiten her in dieser Versammlung in Zweifel gestellt worden ist, daß es bei einem so civilisirten Volke, wie das säch sische ist, sehr gut möglich sei, die Gemeindeangelegenheiten selbst ständiger, als es bisher der Fall gewesen ist, durch die Gemein den und deren Vertreter selbst leiten zu lassen. Allerdings wird der Uebergang zu einer solchen selbstständiger» Leitung der Ge- meindsangelegenheiten auf eine andere Weise geschehen, als es in dem von einigen Rednern beispielsweise angeführten England geschehen ist, das durch Jahrhunderte lang fortgesetzte blutige Revolutionen auf den Standpunkt gekommen ist, auf dem es sich jetzt befindet, während es bei uns auf eine ganz ruhige und stille Weise geschehen kann. Obschon ich noch sehr viel über eine so für die innere Politik unendlich wichtige Angelegenheit vorzu bringen hätte, so will ich doch die Kammer mit weiterm Reden nicht ermüden, zumal ich einsehe, daß eine weitläufigere Dis- cussion in diesen Angelegenheiten ohne die — mangelnden — gründlichen Unterlagen zu nichts führen kann und cs wünschens werth ist, daß, wenn etwas Bestimmtes erreicht werden soll, die Sache von der Regierung vorbereitet werde. Abg. v. Schaffrath: Ich bitte die Kammer, der schon so weit vorgerückten Tageszeit ungeachtet, mir, dem Antragsteller, ein im Verhältniß zu dem reichen Materiale möglichst kurzes Schlußwort zu gestatten. Ich muß mich hierbei auf den vierten —den wichtigsten—Th eil meines Antrags beschränken, welcher vorzüglich die Trennung der Administration von der Justiz be zweckt. Ich hatte nicht geglaubt, daß dieser Grundsatz von irgend Jemandem in dieser Kammer, am allerwenigsten von meinem Freunde Metzler bestritten werden könnte; denn dieser Grundsatz — die Zweckmäßigkeit der Trennung der Justiz von der Admini- iration in allen, auch den untern Instanzen für jene und diese, ür Regierung und Volk — ist heutigen Tages anerkannt von den Regierungen und Staatsmännern, wie von den Männern der Wissenschaft als ein nothwendig durchzuführender. Er ist be reits bei uns gesetzlich anerkannt z.B.in derStädteordnung und dem Gesetze unter vom 28. Januar 1835, und man hat auch chon angefangen, ihn auszufükren, nur noch nicht durchgeführt jat man ihn, und deshalb habe ich dieses Wort in meinem An- - rage gebraucht. Bei den Unterbehörden, bei den Patrimomal- gerichten und Justizämtern ist nun diese Trennung der Justiz von der Administration noch nicht einmal angefangen, in den Städten ist sie zum größten Lheil erfolgt. Deshalb ist mein Antrag gerade jetzt um so nothwendiger, als allen Unterbehördcn, den untern Gerichten wegen und bei Einführung der Oefferttlich- keit und Mündlichkeit im Strafverfahren und wegen der dadurch bedingten Gerichtsverfassung eine Veränderung bevorsteht. Es ist gerade jetzt dis richtigeZeit und die einzige Zeit, dies im voraus der Regierung zu bedenken zu geben, weil sonst, wenn die Unter behörden eine neue Einrichtung ohne diese Trennung erhielten, diese dann nach jener nicht mehr möglich wäre. Der Einwand des Herrn Staatsministers des Innern gegen meinen Antrag, der Einwand, daß eine neue Organisation der Justizbehörden bevorstehe, spricht also gerade für, nicht gegen meinen Antrag. Zu consequenter Trennung der Justiz von der Administration nun will ich, daß auch die Molizeistrafjustiz, die erst in der neuern Zeit hauptsächlich den Verwaltungsbehörden in der zweiten und dritten Instanz übertragen worden ist, diesen wieder genommen und den Justizbehörden zurückgegeben werde- Darüber haben bis jetzt leider die meisten Mitglieder, wiewohl ich auch hierüber ihre Ansichten gern gehört hätte, sich nicht verbreitet, wahrschein lich weil sie hierüber mit mir einverstanden sind. Ich wünsche aber nicht nur, daß die Administrativjustiz, über deren Trennung von der Verwaltung allenfalls noch gezweifelt werden könnte, sondern ich will auch, daß die Polizeistrafgewalt den Administra tivbehörden abgenommen werde. Hiergegen hat auch der Herr Staatsminister des Innern noch keinen einzigen Grund vorge- bracht. Daß aber die Trennung gerade der Polizeistrafgewalt von der Verwaltung außerordentlich nothwendig sei, dies wird Ihnen klar geworden sein, nachdem einige Grundsätze, welche die Verwaltungsstrafbehörden befolgen, z. B. der, daß von keinem Gesetze verbotene und für strafbar erklärte Handlungen ohne Gesetz mit einer in keinem Gesetze bestimmten Strafe belegt wer den können, von mir angegeben worden sind, und Sie vom Mini sterium gehört haben, daß es diese der Freiheit und der Sicherheit der Person höchst gefährlichen Grundsätze billigt. Ich wünsche also, daß, wenn nicht auch die Verwaltungsjustiz, doch die Poli zeistrafgewalt allermindestens den Verwaltungsbehörden genom men werde, und deswegen bitte ich den Herrn Präsidenten, bei der Fragestellung über den vierten Theil meines Antrags die Frage über ihn oder ihn selbst nochmals zu trennen oder zu theilen, so, daß erst über die Trennung der Verwaltung von der Justiz im Allgemeinen und dann, weil Einige, z. B. auch mein Freund Metzler, die Administrativjustiz bei den Verwaltungsbehörden
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