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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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endlich diese Stellen nicht mehr als Durchgangsposten betrach tet würden, so daß nach alle dem die so umfangreiche In struction der Amtshauptleute, zum Frommen der Verwaltung, mehr zur Ausführung gebracht werden könnte, so glaube ich, daß die Klinger'schen Wünsche mit den Schaffrath'schen An trägen sich zusammenstellen und folgern lassen, daß — nach dem von dem Abgeordneten Metzler getadelt worden ist, daß durch die verschiedenen Kreisdirectionen ganz einerlei Sachen verschieden entschieden würden — hierdurch die Möglichkeit gegeben würde, mit einer Mittelbehörde auszukommen, die im Mittelpunkte des Landes ihren Sitz habe, und wodurch dann sich die gewünschte Einheit oder Gleichförmigkeit erzielen lasse. Aber eben auch nur unter Bedingung dieser Verände rung könnte ich die Besoldmcgserhöhung der Amtshauptleute wünschen, weil eben dann namentlich Seiten derselben eine größere Wirksamkeit nöthig werden würde. Abg. v. Zezsch witz: In Bezug auf eine Aeußerung des geehrten Abgeordneten Tzschucke habe ich zu bemerken, daß ich, als Oberlausitzer, mich veranlaßt finden mußte, da bei der gegenwärtigen Debatte mehrfach von der Entbehrlichkeit der Kreisdirectionen die Rede gewesen ist, darauf aufmerksam zu machen, daß, nach §. 10 des Particularvertrags, derDber- lausitz eine Regierungsbehörde in loco Budissin ga rantier und überdies in diesem Z. 10 bestimmt ist, daß bei Ernennung der Mitglieder dieser Behörde auf Manner Rück ficht zu nehmen ist, welche der obcrlrusitzifchen Rechte und Ver fassung kundig find. Dies sind Garantien, auf welche die Dberlausitz einen hohen Werth legen muß, und es dürfte daraus hervorgehen, daß diese Kreisdirection nicht entbehrt werben könne. Staatsminister v. Falk en st ein: Ich will nicht auf das Nähere eingehen, was der Abgeordnete v. Schaffrath bemerkt hat, sondern nur einen einzigen Punkt berühren. Wenn er behauptet hat, es wäre kein Zweifel darüber, daß eine Admi nistrativjustizsache eine Justiz fache wäre, so will ich mich auf eine nähere Erörterung dieser in der That in mancher Be ziehung schwierigen Frage nicht emlaffen. Bei uns in Sachsen ist sie aber unzweifelhaft entschieden. Es steht aus drücklich im Gesetz: „Eine zur Competenz der Verwaltungs behörden gehörige Sache (vergleiche das Gesetz über die Com- petenzverhältniffe zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden) ist als eine streitige zu betrachten, wenn dabei mehrere Betheiligte einander gegenübcrstehen." Es liegt also auf der Hand, daß Sachen, die an sich nicht Verwaltungssachen sind, niemals Administrativjustizsachen sein können. Es ist indeß der ganze Antrag von der Art, daß er sich kaum dazu eignet, in nähere materielle Erwägung gezogen zu werden. Nur das Einzige er- wähne ich noch. Wenn er es gewiffermaaßen zum Vorwurf machte, daß Seiten des Ministeriums nichts gesagt worden sei über seinen Antrag, so weit er sich auf die Verwaltungsstraf justiz erstrecke, so ist dies aus dem Grunde geschehen, weil ein solcher Antrag ritte vollständige Reorganisation nicht blos der Mittelbehörden, sondern aller Behörden im ganzen Lande nothwendig machte und auch eine vollkommene Reorganisation des Polizeiwesens mit sich brächte. Ob das im Wunsche der Kammer und des Landes liegen kann, muß ich dahingestellt fein lassen, ich meines Orts bezweifle es. Präsident Braun: Ich kann nun wohl die Debatte für geschloffen ansehen. Staatsminisier v.Könneritz: DieAnträge des geehrten Abgeordneten v. Schaffrath sind so tief eingreifend und wich tig, daß das Ministerium in der That bedauern muß, daß er sie nur gelegentlich vorgebracht und nicht zum Gegenstände einer besondem Petition gemacht hat. Nicht aus dem Grunde be dauert es das Ministerium, den der geehrte Secretair Tzschucke voraussetzte, weil hier in der Kammer darüber discutirt würde. Nein, die Ansichten der Stände zu vernehmen, darüber zu discu- tiren, wäre eben so erreicht worden, wenn er eine besondere Peti tion eingebracht hätte. Dann würde durch eine Deputation und einen Bericht die Kammer in den Stand gesetzt worden sein, die Sache reiflicher zu prüfen. Denn die Diskussion am gestrigen Tage und heute hat wohl gezeigt, daß man nur allgemeine Satze vorgebracht hat, ohne auf die Sache, die Gründe dafür und dawider tiefer einzugehen. Sie passen auch um so weniger gelegentlich zum Budjet, als aus der Discuffion sich gezeigt hat, daß von Ersparnissen dabei nicht die Rede ist, und wenn auch der Antragsteller frühere Ersparnisse im Sinne hatte, gerade dadurch Anträge hervorgerufen worden sind, die mehr auf Vermehrung des Budjets gerichtet sind. Im Jahre 1833, als die Verfassung gegeben, war es nothwendig, zu erwä gen und mit den Ständen darüber sich zu verständigen, wie die Behörden organistrt werden sollten, damit der Verfassung gemäß regiert und verwaltet würde. Man kam nothwendig hierbei auch auf die Frage: Wie sollen die Verwaltungsbehörden unter den verschiedenen Berwaltungsministerien orgamsirt werden? Es erfolgte hierbei der Antrag, die Centralbehörde aufzuheben, dagegen Mittelbehörden in den Kreisen anzustellen und die Amtshauptleute beizubehalten. Es ist damals auf dem ersten Landtage auf den erstatteten D eptttationsbericht ausführlich und mit Gründen darüber gesprochen und debattirt worden, und die Stände haben sich 1834 dafür erklärt, daß Kreisdirectionen errich tet werden und die Amtshauptleute fortbestehen sollen, und es ist nun auf dem damaligen Landtage, so wie in Folge weiterer Fort schritte der Gesetzgebung auf den folgenden Landtagen der Wir kungskreis ihnen angewiesen und näher festgestellt worden. Um eine solche Organisation wird er umzuwerfen, bedarf cs wichtiger Gründe und gewiß vor Allem einer reiflichen Prüfung. Ja, schon um einen solchen Antrag zu stellen und vor die Kammer und Regierung zu bringen, hätte es einer genauen "Darlegung und Vorbereitung durch eine Deputation bedurft, anstatt die Frage gelegentlich beim Budjet zu bringen. Trotz dem, daß die Stände 1834 sich mit diesem P lane vollkommen einverstanden erklärt haben, ist doch stets auf den folgenden Landtagen 1836, 183S, 1842 und heute diese Frage von neuem angeregt worden.
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