Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Instanzen vollständig durchzuführcn sei? In so fern wird dis zu erwartende Organisation derUntergerichteselbstaufden vier ten Punkt hinführen, wie bereits der Herr Staatsminister der Justiz erklärt hat. In Bezug auf die Verwaltungsjustizsachen sind verschiedene Ansichten geäußert worden. Ich Memekthsils glaube, daß es nicht rrothwendig sein wird, die Administrativ justiz den Verwaltungsbehörden zu entnehmen. Noch der Definition, welche das Gesetz vom 30. Januar 1835 uns giebt, die Definition, welche der Herr Staatsminister des Innern auch bereits theilweift der Kammer mitgetheilt Hst, kann man nicht bezweifeln, daß in unserer Gesetzgebung die Ädmini- strativjusiizsachen für Verwaltungssachen angesehen werden. Müßte man denn darin einen Grund für die gegentheilige Meinung finden, weil es in dieser Definition heißt: „strei tige Verwaltungs fachen" nun gut, verbindet man mit dem Worte: „streitig" den Begriff desPro.ceffes und folgert dar aus, daß jede Sache, die streitig ist, Justizsachs sein müßte, so kann dem geehrten Abgeordneten Recht gegeben werden; allein dann, glaube ich, handelt cs sich mehr um eine Wortdesinition, als um eine sächliche und sachgemäße. Die Hauptsache wird auch hier die sein, daß die Verwaltungsbehörden mitMännern besetzt sind, die sich zur Entscheidung in Administrativjustiz sachen vollkommen eignen; daß zu dergleichen Entscheidungen sehr tüchtige Rechtsverständige gehören, wird Niemand bezwei feln. Es wird also darauf ankommen, daß die Behörden, namentlich die Mittelbehörden so gesetzt sind, daß sie den ge rechten Anforderungen entsprechen. Ich kann mich in dieser Beziehung denjenigen anschließen, welche versichert haben, daß es ihrer Erfahrung nach rücksichtlich der Kreisdirectionen auch wirklich der Fall sei. Ich wenigstens habe in den Administra tiv- und Administrativjustizentscheidungen der Kreisdirection, in deren Bezirk ich lebe, stets die größte Gründlichkeit und Unparteilichkeit wahrgenommen. Was das Polizeistrafrecht betrifft, so scheint es mir hauptsächlich darauf anzukommen, daß das Verfahren genau bestimmt werde, nach welchem die Behörden, die in diesen Angelegenheiten verhandeln und er kennen sollen, sich richten müssen. Hauptsächlich ist es hier das Verfahren, was wohl zu Beschwerden und Uebelständen Veranlassung giebt. Es ist rem summarisch, und bestimmte Vorschriften dafür sind nicht vorhanden. Es liegt hierbei der Denunciationsprocsß, der in Sachsen noch üblich ist, zu Grunde. Weit wichtiger ist der Schutz der persönlichen Freiheit, als der Umstand, ob eine Justiz- oder eine Verwaltungsbehörde in Polizeisqchen zu cognosciren hat. Sie können die Polizei strafsachen den Justizbehörden übergeben; ich glaube, dadurch wird das, was der geehrte Abgeordnete beabsichtigt, nicht er reicht, denn die Justizbehörden werden z. B. in Bezug auf die Verhaftung der Personen nicht anders verfahren, als die Ver waltungsbehörden, wenn ihnen nicht durch das Gesetz gewisse Beschränkungen auferlegt werden. Ich erinnere an das Bei spiel von England, welches besonders derAntragstellerimAuge hatte, an die Habeas - Corpus - Acte. Der wichtigste Gegen stand, worauf wir unser Augenmerk richten müssen, ist der, U. 82. daß man auf den Grund des Mißbehagens zurückgehr, und ich finde ihn in der zir weiten gesetzlichen Ermächtigung der Behörden, die m noch bestimmtere Grenzen, als jetzt, ge wiesen werden muß. Dies muß auch rrothwendig bei Erthei- lung eines neuen Criminalverfahrens zur Sprache kommen. Der erwähnte Lheil des vierten Schaffrath'schen Antrags hängt auf das genaueste damit zusammen, weil auch jetzt schon die Voruntersuchung, um mich so suszudrücksn, meist eins po lizeiliche ist und mit Recht dafür angesehen werden kann. Habe ich nun ganz kurz, ohne die Kammer bei der vorgerückten Zeit länger aushalten zu können, mich über die gestellten Schaffrath'schen Anträge erklärt, so bemerke ich in Bezug auf den Klinger'schen Amrsg, wie ich mit der Ansicht des geehrten Abgeordneten ganz übewinstimme, daß die Amtshauptlmte aus erfahrenen und tüchtigen Beamten gewählt werden möch ten. Was den dritten Punkt anlangt, so scheint cs mir be denklich, hier der Regierung eins besondere Veranlassung zu einem erhöhten Postulats Zu geben. Ich glaube, ein solches wird ohnedies erfolgen, wenn einmal eins definitive Entschlie ßung über das Fortbestehen der Amtsheuptmsnnschaften ge faßt worden ist. Nur über einen einzigen Punkt, den ich noch in Bezug auf die Kreisdirectionen zu erwähnen habe, habe ich eine abweichende Ansicht von der mehrerer Redner, welche be haupteten, daß es Günschenswerth sei, wenn im Lande in Be zug auf denselben Gegenstand überhaupt nur eine und dieselbe Entscheidung gegeben würde. Ich suche darin keinen Heson° dern Vorthcil. Die Kreisdirectionen sind ohnedies häufig genöthigt, die Verordnungen des Ministeriums auszuführen, sind daher sehr häufig in ihrer eignen Ansicht gebunden, müs sen viele Berichte in allgemeinen Werwaltungsfachen an das Ministerium des Innern erstatten, um dessen Ansicht zu erfah ren, und ich kann nicht wünschen, daß die Selbstständigkeit der Kreisdirectionen noch mehr beschränkt würde, was aber ge schehen müßte, wenn der gedachte Wunsch in Erfüllung gehen soll. Es ist dies wie bei der Justiz, auch dort sind die Ent scheidungen über denselben Gegenstand verschieden; einen be- sondern Nachthril finde ich darin nicht. Präsident Braun: Ich habe die Kammer zunächst zu fragen: ob sie Position 20 in der von der Deputation vorgeschla- genen Maaße, nämlich 66,300 Lhlr. etatmäßig, 4143 Lhlr. 27 Ngr. 1 Pf. transitorisch, mithin zusammen 70,443 Lhlr. 27 Ngr. 1 Pf. bewilligen will? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer, was Position 21 anlangt, die darin geforderten 30,583 Lhlr. 10 Ngr. 7 Pf., und zwar in der Art und Weife, wie sie postulirt worden sind, nämlich 29,800 Lhlr. etatmäßig und 783 Lhlr. 10 Ngr. 7 Pf. transitorisch?—Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich gehe nun zur Fragstellung über die gestellten Anträge über, und zwar zunächst auf den Schaff rath'schen. Der erste Lheil des Antrages lautet so: „Die Staatsregierung wolle in Erwägung ziehen: auf welche Weise die jetzt bestehendcnVerwaltungs-, bezüg lich Verwaltungsjustizmittelbehörden—die-Kreis- 5*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder