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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. SÄ. Dresden, den 15. Mai 1846. Acht und achtzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 8. Mai 1846. Inhalt: Vortrag aus der Reg-strande. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, das Verfahren bei Störungen der öffentlich en Ruhe, Ordnung und Sicherheit bstr. (Besondere Bera- thrmg §. 1 und 2.) Die Sitzung beginnt Ml Uhr in Gegenwart der Staats minister v. Nostitz-Wallwitz und v. Falkenstein und der Königl. Commifsarien v. Langenn und Kohlschütter, so wie in Anwesenheit von sechs und dreißig Kammermit gliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung von dem Secretair Ritterstädt aufgenommenm Protokolls, welches, nachdem ein durch den Freiherr» v. Wel ck dagegen erhobenes Bedenken durch den Secretair Ritterstadt beseitigt worden, genehmigt und von den Mitgliedern v. Po fern und Bürger meister Hübler mit unterzeichnet wird. Aufder Registrande befinden sich folgende Nummern: 1. (Nr. 551.) Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer, die Petition der Gemeinde Kotitz und 35 anderer Gemeinden der Oberlausitz um Bevormundung unordentlicher Verschwenderischer Personen betr. Präsident v. Carlowitz: Die Sache ist sehr einfach, meine Herren, und es schlagt Ihnen das Direktorium vor, hier einmal ausnahmsweise von dem Drucke des Berichts der dritten Deputation abzusehen, vielmehr denselben ungedruckt auf eine der nächsten .Tagesordnungen zu bringen. Ich glaube, daß sich die Kammer mit diesem Vorschläge um so mehr einverstehen könne, als, wenn der Bericht vorgelesen sein wird, es immer noch unbenommen bleibt, auf den Druck einen Antrag zu stellen, ehe zur Berathung übergegangm wird. Ich frage daher: ob die Kammer damit einverstanden ist, daß die ser Bericht ungedruckt auf eine .Tagesordnung komme? --- Einstimmig Ja. 2. (Rr° 552.) Hofrath re. v. Johann Christian Jörg Zu Leipzig überreicht seine Schrift: „Wie und ws müssen nach I. 85. den Anforderungen der Heilwissmschaft und Humanität die Aerzte gebildet und examinirt werden?" zur Aufnahme in die Bibliothek. Präsident v. Carlowitz: Die Schrift, die einer jetzt viel verhandelten Streitfrage angehört, wird zur Bibliothek ge nommen werden. Wir gehen nun sofort zur Tagesordnung über; wenigstens ist nichts von Urlaubsgesuchen zur Kenntniß der Kammer zu bringen. Referent v. Welck: Ich erlaube mir zuvörderst, einen Druckfehler nachträglich zu rügen, den ich allerdings gestern bei dem Vortrage übersehen hatte. Es ist in unserm Berichte Seite 376 im dritten Satze auf der letzten Zeile anstatt der Worte: „betreffenden Macht" zu lesen: „bewaffneten Macht". Der geehrten Kammer ist so eben durch Vorlesung des Proto- tocolls in's Gedächtniß zurückgerufen worden, aus welchen Gründen und in welchen Beziehungen die Deputation den 'Auftrag erhalten hatte, den ersten Paragraphen des Gesetzent wurfs und den Vorschlag, den die Deputation im Berichte ausgesprochen hatte, nochmals einer Prüfung zu unterwerfen. Dies ist bereits erfolgt, und ich habe nunmehr der verehrten Kammer dasjenige vorzutragen, was in dieser Beziehung von der Deputation beantragt werden wird, und wodurch sie hofft, daß, so viel möglich, den einzelnen laut gewordenen Wünschen Abhülfe geschehen werde. Die Deputation rathet Ihnen nämlich an, daß zuvörderst in dem ß. 1 des Gesetzentwurfs die Worte, die namentlich einem geehrten Mitglieds der Kammer den meisten Anstoß zu geben schienen, die Worte: „in der Regel und" ganz weggelassen werden möchten, so daß es also heißen wird: „sind die erforderlichen Maaßregeln zunächst von der Ortspolizeibehörde zu leiten". Es scheint dieses um so unbe denklicher, als, wie gesagt, die Worte im Gesetzentwürfe: „in der Regel und zunächst" eigentlich nur cmnuisttve zu verstehen sind. Sodann würde in Bezug auf die letzten Worte des ersten Satzes so fortzufahren fein: „zunächst von der Ortspolizek- Lehörde zu treffen, unbeschadet derjenigen Anordnungen, welche die Oberbehörde zu treffen sich veranlaßt finden sollte, und welche sie dann allein zu vertreten hat." Es schien auch, wie gesagt, gestern schon kein Zweifel darüber obzmmlten, daß unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen nothwen- dig der Oberbehörde ihrer ganzen Stellung nach die Befugniß Vorbehalten werden müsse, sinzugreiftn und Maaßregeln selbst L
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