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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. *4^ 03. Dresden, den 16. Marz 1846. Fünf und sechszigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 3. Marz 1846 Inhalt: Bemerkungen zum Protokoll. — Vortrug aus der Re gi fte an de. — Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der außerordentlichen Deputation der ersten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Schaf fer, die Vorlegung einer aufOeffentlichkeit und Mündli chkeit, n ebst Anklage proceßundStaats- anwaltschaft gebauten Strafproceßordnung betr. — Abstimmungen (auch über die eingegangenen Petitionen). Die Sitzung beginnt Vs 11 Uhr in Beisein von 41 Mit gliedern mit der Verlesung des über die letzte Sitzung aufge nommenen Protokolls, rücksichtlich dessen der Präsident die Genehmigungsfrage stellt, und es erhebt sich hierauf v. Erregern: Blos bei der Stelle des Protokolls, wo ich meine individuelle Ansicht weiter entwickelt hatte, bitte ich um Einschaltung der Worte: „hinsichtlich der Mündlich keit oder Unmittelbarkeit"; denn ich hatte dort mit Fleiß die ganze Frage der Oeffentlichkeit noch außer dem Spiele gelassen. Präsident v. Carlowitz: Die Bemerkung wird be rücksichtigt werden, und wenn nichts weiter gegen das Proto koll erinnert wird, so habe ich dasselbe als genehmigt zu achten. Um Mitvollziehung ersuche ich Se. Königl. Hoheit den Prinzen Johann und Herrn v. Nostitz. — Auf der Reg istr an de ist nur eine einzige Nummer befindlich. 1. (Nr. 393.) Petition der Geistlichen der Chemnitzer Ephorie, bl. Friedrich August Unger und Genossen, um un veränderte Erhaltung des Gesetzes von 14. Juli 1840, die Ablösung der geistlichen Naturalzehnten betreffend. Bürgermeister Wehner: Diese Petition ist mir zugekom men, und ich habe allerdings manche Gründe darin gefunden, die gegen die Ansichten sprechen, welche in dem Deputationsberichte der zweiten Kammer aufgestellt worden sind. Sie verdient daher nach meiner Ansicht Beachtung, und ich würde aus I. 63. diesem Grunde die Bitte aussprechen, daß die Petition an die zweite Kammer abgegeben werden möchte, da der Ge genstand selbst dort noch nicht verhandelt worden ist. Präsident v- Carlowitz: Ich halte diesen Vorschlag auch für angemessen; denn da in der andern Kammer der Gegenstand 'sehr bald zur Verhandlung kommen wird, so dürfte es erwünscht sein, wenn die Ansichten der Petenten bald zur Kenntniß der zweiten Kammer gelangten, zumal sie den Ansichten der jenseitigen Deputation entgegenstehen. — Man ist hiermit allgemein einverstanden. Präsident v. Carlowitz: Ich habe nichts weiter zur Kenntniß der Kammer zu bringen und ersuche den Herrn Referenten, den Neferentenstuhl einzunehmen, da wir nun in der Verhandlung der gestrigen Angelegenheit fortfahren werden. In dieser Beziehung und unter der Voraus setzung, daß es den angemeldeten Sprechern von Interesse sein werde, die Reihefolge ihrer Anmeldungen kennen zu lernen, erlaube ich mir, die angemeldeten Sprecher abzule sen: Herr v. Günther, Se. Königl. Hoheit, Herr v. Groß mann, Herr Secretair Ritterstadt, Herr Vicepräsident, Herr Bürgermeister Gottschald, Herr v. Schönberg-Purschen- stein, Herr 0. Crusius, Herr V. v. Ammon, Herr v. Schön fels, Herr Bürgermeister Starke, und sodann der Herr Referent. So eben haben sich noch die Herren Graf v. Hohenthal-Püchau und v. Heynitz als Sprecher ange meldet. Domherr v. Günther: Meine höchstgeehrten Herren! Sie erinnern sich, mit welcher Lebhaftigkeit ich auf dem vori gen Landtage das Princip der Unmittelbarkeit im Criminal- processe verfochten habe, jedoch, wie ich, um Mißverständnisse zu vermeiden, bemerke, nicht die Unmittelbarkeit allein, sondern die mit der Oeffentlichkeit verbundene Unmittelbarkeit. Doch davon nachher. Jetzt gereicht es mir zu einer hohen Freude, daß die hohe Staatsregierung sich zu jenen Ansichten wenig stens in Beziehung auf die Unmittelbarkeit bekannt und die ungemeinen Vorzüge, welche dieser Einrichtung vor der bis herigen und dermalen noch in Sachsen bestehenden Form des Criminalverfahrens zukommen, auf das vollständigste aner kannt hat. Zwar hatte gestern der Herr Justizminister noch einige Bedenken, welche selbst der Unmittelbarkeit entgegen« 1
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