8s8 Recht der Protesterhebung und Regreßnahme (§. 139) zu." Zn dieser modrficirten Weise empfiehlt uns die Deputation fenen §. 111 zur Annahme, und ich frage daher die Kammer: ob sie dem Deputativnsgutachten auch hierin beitritt? — Ein- Mmmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und nun hätte ich die letzte Frage auf §. III b. zu stellen. Dieser Paragraph soll fol gende Fassung erhalten: „Daß der Bezogene eine besondere Adresse (Domicil) an demselben Orte, wohin die Zahlung ge wiesen ist, beifügt, (z. B. Acceptirt und zahlbar bei N. allhier,) ist zulässig." Ich frage die Kammer: ob sie III b. annehmen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Damit wäre denn H. IIO und III des Entwurfs abgelehnt. Hier schließe ich die heutige Sitzung, beraume die nächste auf Montag früh IO Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung der Berathung des heutigen Gegenstandes. Die Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung auf 3 Uhr. Druckfehler. In Nr. 37 der Mittheil, der ersten Kammer Seite 82VSp.21.6v.u. lies: „Distinction" statt: „Definition". Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.