Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Der Nachbrricht bemerkt bloß zu § 131c. Folgendes: Dieser von der diesseitigen Deputation S. 190 des Haupt berichts in Vorschlag gebrachte Paragraph wird, wenn die Kam mer den Vorschlägen ihrer Deputation zu §. 106 beitritt, in Wegfall zu bringen sein. Referent Domherr o. Günther: Es ist nun zwar die Kammer bei §. 106 dem Vorschläge der Deputation nicht bei getreten; nichts desto weniger würde §. 131 e. in Wegfall zu bringen sein, weil dieser Punkt seine Erledigung gefunden hat. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß vielleicht an dieser Stelle noch eine Erwähnung nöthig sein dürfte; indeß ist das ganz der künftigen Redaction zu überlassen. Präsident v. Carlo Witz: Zu §. 130 ist eine andere Fas sung gegeben worden, enthalten in den Worten des Haupt berichts: „Jeder Indossant, welcher in Folge des Regresses den protestieren Wechsel einlöst, erwirbt damit dieselben Re greßrechte gegen seine Vormänner und den Aussteller (§. 112)." Ich frage: ob Sie §. 130 in dieser neuen Fassung annehmen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Was §. 131 anlangt, so ist darüber nichts erinnert worden. Ich frage also: ob Sie §.131 des Entwurfs annehmrn? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Nun folgt §. 131b. in der Fassung im Hauptberichte: „Neben dem Rechte der Regreß- nahme steht dem Präsentanten eines acceptirten Wechsels zu gleich wahlweise dieWechselklage gegen den Bezogenen zu und geht auf jeden Indossanten über, der den Wechsel einlöset." Ich frage: ob Sie §. 131b. in dieser Fassung annehmen? — Einstimmig Ja. Präsident ».Carlowitz: Ich werde nun noch eine Frage auf den Wegfall des §. 131c. zu stellen haben. Ich frage: ob Sie nach Anrathen Ihrer Deputation §. 131 c. in Wegfall bringen wollen? — Einstimmig Ja. Referent Domherr v. Günther: §. 132. Der Avalgeber hat keinen wechselmäßigen Regkeß auf den Aussteller, auch keine Wechselklage wider den Acceptanten. (Die Motive siehe inNr. 28 der Mittheilungen der zwei ten Kammer Seite 724.) Der Haüptbericht sagt: Die jenseitige Deputation hat vorgeschlagen, um mehrerer Deutlichkeit willen 1) hinter dem Worte „Avalgeber" in Einschluß zu setzen: „(§.28.)" 2) statt der Worte: „hat keinen auch keine" zu sagen: „erwirbt dagegen durch Einlösung des Wechsels weder einen wechselmäßigen Regreß gegen den Aussteller, noch eine". Man empfiehlt der Kammer, diesen Vorschlägen beizu treten. Präsident v. Carlowitz: Die erste Frage stellesich auf die Einschaltung der Worte: „(§.28)" hinter dem Worte: „Avalge ber". Ich fxage dieKammer: ob sie diesen Vorschlag annimmt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Sodann wird vorgeschlagen, statt der Worte: „hat keinen auch keine" zu sagen: „erwirbt dagegen durch Einlösung deS Wechsels weder einen wechselmäßigen Regreß gegen den Aussteller, noch eine". Tritt die Kammer hierin dem Deputalkonsgutachten bei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und endlich frage ich: ob die Kammer § 132 mit diesen Veränderungen annehme? — Ein stimmig Ja. Referent Domherr v. Günther: Das achte Capitel han delt: „Bon dem Regreß wegen verweigerter,An nahme der trassirten Wechsel." (Die Motive zum achten Capitel des Entwurfs s. Nr. 28 der zweiten Kammer S. 735.) Der Nachbericht sagt: Die zweite Kammer hat hier auf den Antrag ihrer Deputa tion beschlossen, daß in der Ueberichrift des Capitcls sowohl, als in den einzelnen Paragraphen desselben das Wort: „trassirt" vor: „Wechsel" als völlig entbehrlich beseitigtund die Ausdrücke: „Tratte", Trassant" und „Trassat", der Gleichförmigkeit wegen, mit den sonst überall im Entwurf gebrauchten, ohnehin gewöhn lichem : „Wechsel", „Aussteller" und „Bezogener" vertauscht werden sollen. Da jedoch jene Ausdrücke aus der bekannten und recipirtcn Terminologie des Wechselrcchts entnommen sind, so findet die Deputation keinen Grund, diesen Antrag zu em pfehlen, und rathet der Kammersan, demselben nicht beizutrcten. Präsident v. Carlowitz: Es gilt also hier der Ablehnung eines Beschlusses der andern Kammer. Unsere Deputation schlägt uns vor, den Beschluß abzulehnen. Secretair ».Biedermann: Ich bitte um das Wort. Ich glaube, es gicbt noch einen Grund, für den Antrag der zweiten Kammer zu stimmen, der nicht in den Motiven des jenseitigen Berichts enthalten ist; nämlich die „große Aehnlich- keit der beiden Worte: Trassant und Trassat", welche in Schrift und Druck leicht zu Verwechselungen führen kann. Referent Domherr I). Günther: Wie dem auch sei, es ist jedenfalls bloße Redactionssache; denn daß materiell nichts geändert wird, wenn man statt Trassat sagt: der Bezogene, das ist klar. König!. Commissar l). Einert: Ueberdies muß bemerkt werden, das ganze Capitel spricht insbesondere von der Tratte, und es kann nicht oft und bestimmt genug gesagt werden, daß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder