9l2 diesseitige Deputation in ihrem früher» Berichte angerathen hat, überein. Staatsminister v. Könneritz: Ich wollte bei §. 232 nur darauf aufmerksam machen, daß das Princip, welches durch die Fassung, die hier vorgeschlagen ist, angenommen wird, ganz konsequent zu dem Vorschläge führt, den ich vorhin bei §. 211 b. that. Hier in ß. 232 ist der Fall, wenn der Inhaber mit dem Nothadreffaten collidirt. Da ist gesagt, er muß die Zahlung von dem Nothadreffaten annehmen, sonst verliert er die Regreßrechte an die Vormänner bis einschließlich dessen, der die Nothadresse ausgestellt hat. Ganz derselbe Fall wird in §. 211b. analog eintreten, wenn ein Intervenient mit dem Nothadreffaten concurrirt. Präsident v. Carlo Witz: Es ist also eine neue Fassung für §. 232 gegeben (man vergl. S. 647 des zweiten Berichts, s. vorstehend). Ich frage die Kammer: ob sie §. 232 in die» ser neuen Fassung annehmen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Nun ist noch ein Zusatz als 232 b. auf die Bahn gebracht worden. Er hebt mit den Worten an: „Jeder Intervenient" und schließt mit den Wor ten: „ausgehändigt werden." Ich frage: ob die Kammer auch den §. 232b. annimmt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo Witz: Hier schließe ich die heutige Sitzung, bringe für morgen die Fortsetzung des heutigen Be- rathungsgegenstandes auf die Tagesordnung und ersuche die Herren, sich um 10 Uhr wieder einzusinden. Schluß der Sitzung nach 2 Uhr. Mit der Redaktion beauftragt: v. Gretsch el. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.