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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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führer ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht würde, daß seiner Beschwerde keine Folge zu geben gewesen wäre; muß es jedoch dem Direktorium und der Kammer überlassen, ob dieser Wunsch ausführbar sein werde. Präsident v. Carlowitz: Allerdings ist in Fragen, die ihr zugewiesen werden, die vierte Deputation verpflichtet, auch das Formelle in's Auge zu fassen. Es würde also auch hier in Frage kommen können, ob die Deputation aus rein formellen Gründen die Petition zurückweisen wolle. Was die Beschei dung des Beschwerdeführers anlangt, dieman sich von derVer- weisung an die Deputation verspricht, so ist davon kein beson derer Nutzen zu erwarten. Denn wenn die Kammer jetzt den Beschluß faßt, die Angelegenheit beizulegen, so liegtschon hierin eine Art Bescheidung, es folgt von selbst daraus, daß man nicht geneigt sei, auf seine Ansichten einzugehen. Im Uebrigen ist natürlich noch zu erwarten, was die zweite Kammer beschließt. Es wäre wenigstens möglich, daß die Beschwerde von dort her zu uns zurückkäme, obwohl dies nicht wahrscheinlich ist. Ich wiederhole also die Frage: ob diese Beschwerde beizulegen und an die andere Kammer abzugeben sei? — Wird einstimmig genehmigt. Staatsminister v. Könneritz: Nur eine kurze Erläute rung erlaube ich mir. Ich entnehme eben aus der Beschwerde, daß der Beschwerdeführer geglaubt hat, ich habe die Aeuße- rung wegen des Zustandebringens von Petitionen durch Lehr linge aufLeipziger Petitionen bezogen. Ich habe aller dings aus einer Mittheilung über jene Sitzung, wenn ich nicht irre, in der Leipziger Zeitung es auch.so gefunden, als hätte ich von den Leipziger Petitionen gesagt, als wenn sie an Lehr linge herumgeschickt worden wären. Dies bezog sich jedoch nicht auf die Leipziger Petitionen, wie dies die Mittheilungen (vgl. Nr. 35 der Mittheilungen erster Kammer S. 752) aus weisen müssen. Diese Aeußerung bezog sich auf andere Peti tionen. Auf Leipzig bezog sich nur die Aeußerung, daß dort Petitionen auch von Fremden unterschrieben wor den, unter andern von einem Engländer. Daß dies bei der Petition eines Kaufmann Hey stattgefunden habe, weiß ich durchaus nicht. Ich habe gar nicht gewußt, daß ein Herr Hey eine Petition veranlaßt hat, weiß daher auch nicht, wie die Unterschriften dazu gesammelt worden sind, so wie ob die Petition öffentlich ausgelegen. Meine ganze Aeußerung be zog sich als Entgegnung auf die Bemerkungen des HerrnBür- germeisters Wehner darauf, daß, wenn man einmal auf die Gerüchte, wie Petitionen entstehen, eingehen sollte, die Regie rung viel zu thun haben würde, da solche Gerüchte so vielfach umliefen. Es sind in Leipzig so vielePetitionenzu Standegebracht worden, daß ich nicht weiß, auf welche einzelne jene Gerüchte sich beziehen, und das muß Jeder einsehen, daß, wenn solche Petitionen an vielen Orten öffentlich auögelegt werden und zur Unterschrift öffentlich aufgefordert wird, der Veranstalter nie dafür stehen kann, daß nicht Fälle, wie die neulich von mir angeführten, vorkommen können. 2. (Nr. 253.) Petition mehrerer Häusler zu Panitzsch, Johannen Christianen verw. Herrmann und 7 Gen., um nach trägliche Zulassung zur Entschädigung für vormals steuerfreien Grundbesitz. Präsident v. Carlowitz: Alle solche Eingaben haben wir an die zweite Kammer gelangen lassen; dasselbe wird auch bei dieser zu geschehen haben. Ich frage: ob die Kammer die selbe, gleich den andern, zunächst an die zweite Kammer ge langen lassen will? — Einstimmig Ja. Auf derRegistrande stehen ferner drei Petitionen gleichen Inhalts: 3. (Nr. 254.) Petition Andreas Schmidt's und 241 Gen. zu Kittlitz und fünf andern Dorfschaften um Beibehaltung der bisherigen Form bei Vereidung und Verpflichtung der Geistlichen und Schullehrer (cl. Nr. 202). 4. (Nr. 255.) Petition Christian Friedrich Grüllich's und Gen. zu Eibau, denselben Gegenstand betr. 5. (Nr. 256.) Petition Peter Lehnert's und 105 Gen. zu Lega und fünf andern Dorfschaften, denselben Gegenstand betr. Präsident v. Carlowitz: Die eine dieser Petitionen ist auch mit unterschrieben von dem angeblichen ältesten Geistlichen der Obrrlausitz, der im 83. Lebens - und 57. Amtsjahre steht. Uebrigens wird rücksichtlich -ieserPetitionendasselbeVerfahren zu beobachten sein, was schon oft eingeschlagen wurde; sie werden an die außerordentliche Deputation über die zwei kirchlichen Fragen zu verweisen sein. Ich stelle also die Frage an die Kammer: ob sie diesen Vorschlag des Direktoriums ge nehmigt? — Einstimmig Ja. 6. (Nr. 257.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 12. Januar 1846, die Abgabe einer Erklärung mehrerer Bürger und Bewohner der Stadt Waldenburg, Julius Herr mann Thieme-Germann's und 66 Gen., den Anschluß an die aus der Stadt Leipzig eingegangene Petition, bezüglich des achten Abschnittes zugleich um Einführung von Schwurge richten betr. Präsident v. Carlowitz: Diese Eingabe gehört zum Ge schäftskreise unserer außerordentlichen Deputation über die Schäffer'sche Petition, und ich frage die Kammer: ob sie diese Eingabe an diese Deputation verweisen will? — Wird einstimmig beschlossen. 7. (Nr. 258.) Protocollextract derselben von demselben Tage, die Genehmigung der ständischen Schrift zu dem Ge setzentwürfe, die Gleichstellung der Salzpreise betr. Präsident v. Carlowitz: Wird zunächst unserer zwei ten Deputation zuzuweisen sein. Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Einstimmig Ja.
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