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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Mittheilunge» über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 34. Dresden, den 5. Januar 1846. Sechs und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 2.Januar 1846. Inhalt: Vortrag äuSder Rcgistrande. — Entschuldigung und Be urlaubungen. — Anzeige wegen des Ablaufs der Aus legungsfrist hinsichtlich zweier Petitionen. — Csnstituirung der außerordentlich en Deputation zur Begutachtung des Antrags des Abg. Schäffer, die Vorlegung einer auf Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit nebst Anklageproceß mit Staatsan waltschaft gebauten Strafproceßordnung betr. — Bcrathung des Berichts der zweiten Deputation über das Allerhöchste Decret, die für denZweck der Grundsteuerentschä digungen creirten Staatsschuldencassenscheine und deren bisherige Verwendung betr. (Vrgl. Mit theilungen zweiter Kammer Nr. 54 Seite 1423 flg,). — Schlußabstimmung. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr 35 Minuten in Gegen wart von vier und dreißig Kammermitgliedern. Präsident v. Carlowitz: Ich bitte den Herrn Secretair, das Protocoll zu verlesen. (Während dies durch den Secretair Ritterstädt geschieht, tritt der Minister v. Zeschau ein.) Präsident v. Carlowitz: Ist etwas gegen das Protocoll zu erinnern? — Es scheint dem nicht also zu sein, es ist also geneh migt und Ls liegt heute die Mitunterschrift dem Herrn Grafen Hohenthal-Königsbrück und dem Herrn Grafen Ein siedel ob. Der Vortrag aus der Rcgistrande beginnt mit: 1. (Nr. 198.) Petition der Gemeinde Altgersdorf, Eybau, Walddorf und Großschönau, Johann Gottfried Michael's und 238 Gen., um Verwendung, daß die Vereidung der-Geistlichen Und Verpflichtung der Schullehrer auf die Bibellehre, wie solche in der unveränderten AugsburgerConfession, in demLutherischen j Kütechismus und den übrigen symbolischen Büchern enthaltend ist, auch künftig, wie jetzt, vor der versammelten Gemeinde ge-! schehen und an der bisherigen Fassung des Eides nicht das Ge-' ringste verändert werden möge. v. Sch önberg-Bibr an: DiLsePetition ist mir Hievüber geben und zugleich ist mir-er Wunsch ausgedrückt worden, dass I. 34. ich dieselbe zur Meinigen machen und bevorworten möchte. Ich thue es aus voller Ueberzeugung, indem ich die Grundsätze, welche die Petition enthält, vollkommen theile. Ich halte die Petition für wohlbegründet und glaube, daß die Petenten Nur das verlangen, was die Regierung einer vom Staate aner kannten Kirche zu leisten schuldig ist. Die Petition ist aber auch in einer ruhigen und gemäßigten Sprache abgefaßt, so daß ich hierin weder Anmaßung noch Unduldsamkeit gegen Andersden kende und Glaubende erblicken kann. Ich hebe besonders dies hervor, indem mehrere Blätter diese und ähnliche Petitionen mehrfach mit Schmähungen überdeckt haben. Man hat vielleicht geglaubt, durch Spott und Hohn diejenigen von ihrem alten Bibelglauben abwendig zu machen, die darin Trost und Hoff nung finden. Es liegt darin eine eigenthämliche Art derBe- lehrung, die freilich wenig Früchte bringen dürfte. Oder man hat geglaubt, Viele dadurch einzuschüchtern. Ich glaube aber, eine göttliche Wahrheit, die wir durch tausend Proben an unserm Innern bestätigt gefunden, werden wir auch den Muth haben, ö ffe ntli ch und frei zu bekennen- Man spricht viel von einem einigen Deutschland; möchten wir doch vor allen Dingen ein einiges Sachsen haben, einig in Liebe und Treue gegen König, Vaterland und Verfassung, einig aber auch in Achtung und Duldung gegen Andersdenkende und Glaubende! — Ich ersuche die hohe Kammer, diese Petition an die außer ordentliche Deputation, die wegen der kirchlichen Angelegen heiten niedergesctzt ist, abgebsn zu wollen. Präsident v. Carlowitz: Schon unter Nr. 169 der Regi- strande befindet sich eine ähnliche, ja wohl ganz gleichlautende Petition. Dieselbe ist auf Vorschlag des Directoriums an die wegen der zwei kirchlichen Fragen von uns niedergesetzte außer ordentliche Deputation abgegeben worden. In so fern ent spricht also auch der Wunsch des geehrten Mitgliedes ganz der Ansicht des Directoriums; denn es schlägt Ihnen dasselbe vor, auch diese Petition an die über die kirchlichen Fragen rriederge- setzte außerordentliche Deputation zu verweisen. Ich frage die Kammer: ob sie mit diesem Vorschläge übereinstimmt? Fürst Schönburg: Die Deputation hat geglaubt, daß die frühere Petition um Abänderung des Religionseides deshalb nicht, sondern nur aus dem Grunde an die außerordentliche De putation verwiesen worden, weil sie zunächst einen die Reform der evangelischen Kirchenverfaffung betreffenden Antrag enthält. Da nun bei der zweiten Kammer mehrere Petitionen, welche auf 1
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