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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Abänderung des Religionseides Bezug haben, zur Berathung und hernach an die diesseitige Kammer kommen werden, so stelle ich anheim, ob nicht etwa auch diese neuen Petitionen, denselben Gegenstand betreffend, bis dahin zu afferviren seien. Präsident v. Carlowitz: Ich habe die Eingabe Nr. 169 augenblicklich nicht zur Hand, habe jedoch geglaubt, es sei das dortige Petitum ganz gleichlautend mit dem gegenwärtigen Pe- tito, und da auf der heutigen Registrande viele Petitionen stehen, die denselben Gegenstand sich zum Ziele setzen, auch mit dem darin enthaltenen Petito. Was die Frage selbst anlangt, so läßt sich dagegen zwar nichts einhalten, daß diese Eingaben einstweilen bergelegt werden, bis der Gegenstand aus der zweiten Kammer herüberkommt. Es wird freilich dabei vorausgesetzt, daß die andere Kammer sich mit diesem Gegenstände augenblick lich schon beschäftige. Ob dies der Fall sei, weiß ich nicht, doch ist es möglich. v. Schönberg Bibran: So viel ich weiß, ist in der Pe tition gesagt: „An die hohe Ständeversammlung", also wird sie zunächst wohl an die erste Kammer abzugeben gewesen sein und sodann an die zweite Kammer. Präsident v. Carlowitz: Allerdings. Wäre sie bei der zweitcnKammer eingegangen, somüßte sie zunächst an diezweite Kammer adressirt sein. Bicepräsident v. Friesen: Ich kann bestätigen, daß die allererste Petition dieses Inhalts, welche aber nicht blos von Ab änderung des Religionseides, sondern auch von der Einführung einer freiem Kirchenverfaffung handelte, an diejenige außeror dentliche Deputation verwiesen wurde, die sich mit den bekannten zwei kirchlichen Fragen zu beschäftigen hat. Spater aber wurde auch noch eine andere Petition mehrerer protestantischen Geist lichen Sachsens, welche blos die Abänderung des Religionseides zum Gegenstände hat, an dieselbe Deputation übergeben. Die selbe hat auch schon die Frage wegen Abänderung des Religions eides in den Kreis ihrer Berathung gezogen und wird sich in ihrem Berichte über dieselbe aussprechen. Auch die ähnlichen Petitionen Nr. 169 und 170 der Registrande sind derselben De putation zugewiesen worden, und da die neulich eingegangene Petition ganz desselben Inhalts ist, so glaube ich, ist es rich tig, daß auch diese an dieselbe verwiesen werde. v. v. Ammon: Ich sollte ebenfalls glauben, wenn auch entgegengesetzte Petitionen bei der zweiten Kammer verhandelt werden sollten, daß es doch mit der Bestimmung der außerordentlichen Deputation keineswegs im Widerspruche stehe, wenn auch diese wichtige Angelegenheit von ihr in Erwä gung gezogen wird. Ich finde es daher angemessen, daß ihr die vorliegende Petition zur Berathung mitgetheilt werde. Fürst Schönburg: Ich wollte als factisch nur erwähnen, daß die Deputation den Punkt wegen Abänderung des Religions eides blos hinsichtlich ihrer Zuständigkeit, ihn zu berathen, be sprochen und den Beschluß gefaßt hat, sich hinsichtlich desselben für mcompetent zu erklären. Da indessen gleichwohl in dem, jedoch von der Deputation noch nicht genehmigten Berichtsent wurf über die kirchliche Verfassungsfrage sich über jenen Gegen stand mit verbreitet worden ist, so ist die Sache gewissermaaßen noch in suspenso. Ich will übrigens meinen Widerspruch hier mit zurücknehmen. Präsident v. Carlowitz: Ich glaube, es wird am besten sein, diese Eingabe vorläufig an die betreffende außerordentliche Deputation zu verweisen. Damit ist noch nicht ausgedrückt, daß die Deputation sich schon damit materiell beschäftigen müsse. Es bliebe vielmehr immer noch für die Deputation die Ansicht offen, daß man über diese Eingabe eine andere Resolution bean tragen müsse. Es ist das schon vorgekommen, und die Kammer kann stets ihren frühem Beschluß reformircn. Wie aber jetzt die Frage liegt, so ist es immer sicherer, diese Eingabe wenig stens zu formeller Prüfung zunächst an die außerordentliche Deputation zu weisen. Ich wiederhole daher, zumal Se. Durch laucht Ihren Antrag zurückgenommen haben, die Frage: ob die Petition an die außerordentliche Deputation überwiesen werden soll? — Wird einstimmig genehmigt. Ferner steht auf derRegistrande: 2. (Nr. 199.) Nachbericht der zur Begutachtung des Ent wurfs einer Wechselordnung niedergefetzten außerordentlichen Deputation der ersten Kammer. Präsident v. Carlowitz: Ist bereits gedruckt, verthcilt und wird auf eine der nächsten Tagesordnungen gebracht werden. 3. (Nr. 200.) Die Gemeinden Kleinneuschönberg, Hel bigsdorf, Hallbach, Dörnthal und Zethau erklären durch ihre Gemeindevorstände den Beitritt zu der von den Gemeindebehör den der Stadt Freiberg wegen Untersuchung der Ausführbarkeit einer Eisenbahn für den erzgebirgischen Kreis eingereichten Pe tition Nr. 135 der Registrande. Präsident v. Carlowitz: Mehrere dieser Petitionen — es sind deren nämlich schon sehr viele eingegangen, die sich für die Freiberger Eisenbahn verwenden, — haben wir an die zweite Kammer abgegeben, weil dort der Gegenstand'zunächst zur Bera thung kommen wird. Daher wird auch hier dieMngabe Nr. 200 an die zweite Kammer zu verweisen sein. Ich ffrage die Kam mer: ob sie dies genehmigt? — Einstimmig Ja. 4. (Nr. 201.) Petition mehrerer Grundstücksbesitzer zu Hof bei Oschatz, Benjamin Metzler's und 16 Gen., um nachträgliche Zulassung zu Anmeldung ihrer Entschädigungsansprüche für steuerfreies Grundeigenthum. Präsident v. Carlowitz: Hier waltet ganz dasselbe Wer- hältniß vor; die zunächst eingegangenen, diese Frage berührenden Petitionen gelangten an die zweite Kammer. Es ist voraus zusetzen, daß sich die zweite Kammer mit diesem Gegenstände zu-
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