S4S treffende Bestimmungen zu geben, und da für das, was diesen Theil des Rechts wirklich betrifft, die, wenn auch in dem Ent würfe nicht ausgesprochene, doch allgemein anerkannte, auch von den Herren Regierungscommissarien gebilligte Regel: daß bei Collision inländischer und ausländischer Gesetze im Zweifelsfalle dem inländischen der Vorzug gebühre, auch für den Fall voll kommen ausreichend erscheint, wo Jemand aus einem solchen fremden Handelspapiere in Sachsen eine Klage erheben wollte, so trägt man darauf an, sowohl §. 248 des Entwurfs, als auch den von der jen seitigen Deputation vorgeschlagenen §. 255 e. abzu lehnen. Im Nachberichte wird dazu bemerkt: Auch hier hat die Kammer die Vorschläge ihrer Deputa tion angenommen, wogegen man diesseits bei dem Gutachten, wie es der Hauptbericht enthält, stehen bleiben muß. Referent Domherr v. Günther: Es würde wohl auch §. 2556. wegfallen müssen, welcher den §. 246 des Gesetzent wurfs ersetzen soll; dieser aber ist, wie gesagt, von der Staats regierung zurückgenommen und ein besonderes Gesetz gegeben worden. Präsident v. Carlo witz: Die erste Frage werde ich auf §. 254 des Entwurfs stellen, gegen den keine Ausstellung ge macht worden ist. Ich frage also die Kammer: ob sie §. 254 des Entwurfs annehme? — EinstimmigJa. - Präsident v. Carlowitz: Dieselbe Frage stelle ich auf §.255 des Entwurfs? — Wird einstimmig'angenom men. Präsident v. Carlowitz: Nun folgt eine Reihe von Zu- fatzparagraphen. Was zuvörderst §. 255 b. anlangt, so em pfiehlt uns die Deputation dessen Ablehnung. Ich frage also: ob die Kammer §. 255b. ablehnen wolle? — Einstimmig Präsident v. Carlowitz: §. 255 c. dagegen wird zur Annahme empfohlen. Ich frage: ob die Kammer §. 255 c. annehme? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: §. 2556. dagegen soll abge lehnt werden. Referent Domherr v. Günther: Es ist wohl hierauf eine Frage zu stellen nicht nöthig, da dieser Paragraph zurück genommen worden ist. Präsident v. Carlowitz: Sicherer ist es immer, wenn eine Frage darauf gestellt wird. Ich frage daher: ob man §. 2556. für entbehrlich halte? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: §. 255 e. soll abgelehnt wer den. Ich frage: ob sie nach Anrathen der Deputation §.255«. ablehnen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und nun werde ich noch fra gen: ob man den §. 246 des Entwurfs ablehnt? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Dieselbe Frage stelle ich auf §.247 des Entwurfs? — Dieser Paragraph wird ebenfalls einstimmig abgelehnt. Präsident v. Carlowitz: Die letzte Frage stelle ich auf §. 248 des Entwurfs, und frage: ob er ebenfalls abgelehnt werden solle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Damit wäre dieses Capitel be endigt. Ich werde die heutige Sitzung schließen, beraume die nächste auf morgen früh 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des heutigen Berathungsgegen- standes, so wie zur Ausfüllung der Zeit den Bericht der vier ten Deputation über eine Beschwerde Herziger's wegen seiner Aushebung zum Militair. Der Bericht ist nicht gedruckt, wird also zunächst blos verlesen werden. Schluß der Sitzung nach H3 Uhr. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.